Am Mittwoch, den 9. März, nimmt in der Unteren Wandelhalle des Neuen Rathauses ein Ankommenszentrum für ukrainische Flüchtlinge, die nicht in einer Erstaufnahme-Einrichtung versorgt werden, seine Arbeit auf. Mit dem Ankommenszentrum der Stadt Leipzig werden insbesondere die Dienstleistungen des Amts Bürgerservice, des Referats für Migration und Integration, des Sozialamts und der Ausländerbehörde gebündelt.

Schutzsuchende Menschen, die aus der Ukraine eingereist sind, erhalten dort alle Serviceangebote aus einer Hand – von der Beratung über die Anmeldung und die Bearbeitung aufenthaltsrechtlicher Anträge bis hin zu Sozialleistungen.

Ulrich Hörning, Bürgermeister für Allgemeine Verwaltung: „Leipzig hilft der Ukraine, Leipzig hilft den hier bei uns ankommenden Schutzsuchenden. Aus diesem Grund haben wir uns entschieden, kurzfristig ein Ankommenszentrum im Neuen Rathaus zu eröffnen, um gebündelt, schnell und zentral Hilfe und Unterstützung anbieten zu können. Ich danke allen Beteiligten, die sich für die Realisierung und dem Betrieb des Zentrums engagieren – sowohl in der Stadtverwaltung als auch in der Zivilgesellschaft“

Zielgruppe sind Diejenigen, welche durch den Beschluss des Rates der EU auf der Grundlage der Richtlinie 2001/55/EG sofortigen vorläufigen Schutz in Leipzig erhalten sollen. Hierzu zählen:

• ukrainische Staatsangehörige mit ihren Familienangehörigen,

• nicht-ukrainische Staatsangehörige und staatenlose Personen mit einem internationalen oder nationalen Schutzstatus in der Ukraine mit ihren Familienangehörigen,

• nicht-ukrainische Staatsangehörige und staatenlose Personen mit Daueraufenthaltsrecht in der Ukraine, die nicht in ihr Heimatland zurückkehren können,

• Personen, die nicht in diese Kategorien fallen, muss vor der Rückkehr in ihr Heimatland Zugang zur EU zum Zwecke der Durchreise gewährt werden.

Das Ankommenszentrum steht von Montag bis Freitag in der Zeit zwischen 9 und 15 Uhr zur Verfügung. Die Dauer und Öffnungszeiten des Angebots werden entsprechend der bestehenden Nachfrage angepasst.

Aufgrund der Corona-Pandemie ist für den Zutritt in das Neue Rathaus bis auf Weiteres ein 3G-Nachweis und eine FFP2-Maske erforderlich. Kostenlose Testmöglichkeiten stehen vor Ort zur Verfügung.

Menschen, die bereits in den zentralen Erstaufnahmeeinrichtungen des Freistaats Sachsen angekommen und registriert wurden, müssen bis zur Verteilung auf die Kommunen zunächst nichts weiter unternehmen und sich auch nicht im Ankommenszentrum registrieren lassen.

Auf der städtischen Homepage (www.leipzig.de/ukraine-hilfe) werden seit vergangener Woche Hilfsangebote und Informationen gebündelt; das Angebot wird ständig erweitert.

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