Dürfen die denn das? Der NuKLA e.V. war sich im Februar sicher: Sachsenforst hätte in den wertvollen Auwaldbeständen bei Gundorf und Dölzig überhaupt keine Bäume fällen dürfen, schon gar nicht ohne Absprache mit den zuständigen Naturschutzbehörden. Immerhin ist das alles streng geschütztes FFH-Gebiet „Leipziger Auensystem“. Und da die Lage in Leipzig so unklar war, hat Wolfram Günther, Fraktionsvorsitzender der Grünen im Landtag, lieber noch mal nachgefragt.

Dass Sachsenforst da auch in Waldstücken, wo eigentlich die Kontrollhoheit bei den Umweltschutzbehörden des Landkreises Nordsachsen bzw. der Stadt Leipzig liegen, richtig viele Bäume gefällt hat, bestätigt nun der auch irgendwie für Wald und Naturschutz zuständige Agrarminister Thomas Schmidt (CDU) in seiner Antwort: „Vom 1. Oktober 2018 bis zum 28. Februar 2019 wurden im Staatswald des Freistaates Sachsen innerhalb des FFH-Gebietes ‚Leipziger Auensystem‘ sowie des SPA-Gebietes ‚Leipziger Auwald‘ durch den Staatsbetrieb Sachsenforst (SBS) 122 Bäume gefällt, die einen Stammdurchmesser mit Rinde von 60 Zentimeter oder mehr aufwiesen (gemessen in einer Höhe von 1,3 Meter über dem Boden). Dabei handelte es sich um 79 Eschen (Fraxinus excelsior), 21 Hybridpappeln (Populus x canadensis), 19 Stiel-Eichen (Quercus robur) sowie 3 Bergahorne (Acer pseudoplatanus).“

Das ist der reine Tatbestand. Aber durfte das Sachsenforst überhaupt? Sollte der Auenwald nicht eigentlich bewahrt und beschützt werden?

Da kommt auch der Minister in eine Grauzone. Denn was er dem Grünen-Abgeordneten eigentlich erklärt, ist das, was Sachsens Naturschutzpolitik so ungreifbar macht. Denn Naturschutz kommt im Naturschutzgebiet erst an vierter Stelle.

Fast hätte man es genau so erwartet.

Baumfällungen im Kanitzsch bei Gundorf. Foto: NuKLA e.V.
Baumfällungen im Kanitzsch bei Gundorf. Foto: NuKLA e.V.

Wie das Denken in Sachsens Behörden funktioniert, klingt dann so:

„Innerhalb des europäischen Schutzgebietsnetzes Natura 2000 werden wirtschaftliche Tätigkeiten nicht ausgeschlossen, sondern Parameter für die entsprechenden Maßnahmen vorgegeben, welche einen Erhalt der besonders wertvollen Arten und Lebensraumtypen gewährleisten sollen. Die nachhaltige und erhaltungszielkonforme Bewirtschaftung der betreffenden Waldgebiete ist nicht nur zulässig, sondern bei einigen Waldlebensräumen notwendige Voraussetzung zur Erfüllung der naturschutzfachlichen Erhaltungs- und Entwicklungsziele. Hierfür sind ein Beispiel die von Stiel-Eichen geprägten Hartholzauenwälder, die durch zurückliegende Bewirtschaftung entstanden sind und die ohne weiteres Eingreifen zu verschwinden drohen.

Die entsprechenden Verordnungen für das FFH-Gebiet ‚Leipziger Auensystem‘ beziehungsweise SPA-Gebiet ‚Leipziger Auwald‘ bestimmen, dass die der guten fachlichen Praxis entsprechende land- und fischereiwirtschaftliche Nutzung sowie die ordnungsgemäße forstwirtschaftliche Nutzung weiter zulässig sind, soweit hierdurch nicht das [jeweilige] Gebiet in seinen, für die Erhaltungsziele maßgeblichen Bestandteilen erheblich beeinträchtigt werden kann oder soweit nicht anderweitige Rechtsvorschriften entgegenstehen.“

Was eben auch bedeutet, dass nicht der Naturschutz an erster Stelle steht oder gar (wie eigentlich im Managementplan gefordert) die Revitalisierung des auentypischen Lebensraums (was Schmidt erst gar nicht erwähnt). Über Letztere wird zwar derzeit im Rahmen eines neuen Leitbildes diskutiert. Aber die Zweifel wachsen, dass die aktuelle sächsische Regierung überhaupt bereit ist, das im Koalitionsvertrag vereinbarte Auenprogramm auch umzusetzen.

Was im Ergebnis eben auch heißt, dass in der Leipziger Flussaue mit forstwirtschaftlichen Mitteln versucht wird, einen typischen Hartholzauenwald zu erhalten, der ohne eine funktionierende Flussaue gar nicht lebensfähig ist.

Das Konstrukt kennt man aus der Leipziger Waldbewirtschaftung. Auch hier hat der zuständige Bürgermeister jegliche Aktivitäten auf Eis gelegt, die Leipziger Elster-Luppe-Aue wieder zu einer lebendigen Flussaue zu machen. Im Ergebnis wird seit Jahren mit ziemlich weitgreifenden forstwirtschaftlichen Maßnahmen versucht, einen Hartholzauenwald zu imitieren. Und zwar ohne dass der Bedrohungsstatus im mindestens sinkt.

In der Antwort des Ministers liest sich das so: „Die Bäume wurden im Zuge der ordnungsgemäßen forstwirtschaftlichen Nutzung entnommen. Die Entnahme hat waldbauliche Gründe (Bestandespflege, Förderung der Verjüngung, Holznutzung), dient aber auch naturschutzfachlichen Zielen. Waldbauliches und naturschutzfachliches Ziel in den betreffenden Gebieten ist, die Vitalität der lebensraumtypischen Baumarten – insbesondere der Stiel-Eichen – durch Umlichtung ihrer Baumkronen zu fördern und für einen ausreichenden Nachwuchs zu sorgen, um sie als prägende Elemente des Lebensraumtyps ‚Hartholzauenwald‘ nachhaltig zu sichern. Da sich die lichtbedürftigen Stiel-Eichen im Leipziger Auwald ohne menschliches Zutun nicht ausreichend ansamen und aufwachsen, sind aktive Verjüngungsmaßnahmen (Auflichtung der Altbestände, Pflanzung, gegebenenfalls Zäunung, Kulturpflege) unverzichtbar.“

Da taucht auch das viel geplagte Wort „nachhaltig“ wieder auf. Aber an diesen forstwirtschaftlichen Maßnahmen ist nichts nachhaltig. Die Rahmenbedingungen stimmen nicht. Es entsteht schlicht kein Wald, der sich künftig ohne immer neue menschliche Eingriffe selbst erhalten kann.

Baumfällungen im Kanitzsch bei Gundorf. Foto: NuKLA e.V.
Baumfällungen im Kanitzsch bei Gundorf. Foto: NuKLA e.V.

Und die Aufzählung, die Schmidt zur Baumentnahme macht, zeigt deutlich, welche Zielreihenfolge im Leipziger Auenwald tatsächlich verfolgt wird.

„Die Entnahme hat waldbauliche Gründe

1. Bestandespflege,

2. Förderung der Verjüngung,

3. Holznutzung, dient aber auch

4. naturschutzfachlichen Zielen.“

Als 5. nennt er dann noch die Wegesicherung.

Man nähme aber Rücksicht auf alte Biotopbäume, betont Schmidt noch.

„Die im Leipziger Auwald zahlreich vorhandenen höhlenreichen Einzelbäume sind nach dem Sächsischen Naturschutzgesetz (SächsNatSchG) geschützt. Diese Bäume können ihr natürliches Alter erreichen, darunter vor allem auch Stiel-Eichen. Nach dem Naturschutzkonzept des SBS für den sächsischen Landeswald werden darüber hinaus in naturnahen Waldbeständen ab einem Alter von achtzig Jahren sogenannte ‚Biotopbaumgruppen‘ ausgewiesen, um sie dem natürlichen Zerfall zu überlassen. Eine Biotopbaumgruppe besteht aus mindestens zehn starken Bäumen. Größere Waldbiotope sollen mindestens eine Biotopbaumgruppe je drei Hektar Biotopfläche aufweisen, kleinere Waldbiotope mindestens eine. Im betreffenden SPA-Gebiet sind im Staatswald nach aktuellem Stand 102 Biotopbaumgruppen markiert. Sogenannte ‚Methusalem-Eichen‘ aus früheren Waldgenerationen, welche in der Regel vereinzelt in den Waldbeständen über die gesamte Aue verteilt stehen, verbleiben ebenso.“

Wer derzeit durch den Auenwald wandert sieht freilich auch, dass der Wald allein schon durch den Sturz vieler Eschen auflichtet. Und daran ist nicht nur das Eschentriebsterben schuld, das Leipzigs Stadtforsten seit ein paar Jahren zutiefst beunruhigt. Die Eschen haben noch einen weiteren Feind dazubekommen, der ihnen den Garaus macht. Der Minister: „Insbesondere alte, starke Eschen leiden aktuell an einem vermehrten Befall durch den Großen Eschenbastkäfer, der solche Bäume erheblich schwächt und in nennenswertem Umfang auch zum Absterben bringt.“

Was eben auch bedeutet, dass Leipzigs Auenwald immer stärker gestresst wird – klimatisch mittlerweile ja auch, aber eben auch durch allerlei Schädlinge, die sich in den geschwächten Baumbeständen vermehren. Das auch noch jahrzehntelang allein mit forstwirtschaftlichen Mitteln irgendwie ausgleichen zu wollen, dürfte mehr als frustrierend sein. Und es hat mit nachhaltig wachsenden Wäldern nichts zu tun. Eine echte Revitalisierungspolitik für das Leipziger Auensystem ist überfällig.

Baumfällungen von Sachsenforst bei Gundorf und Dölzig waren mit den Naturschutzbehörden abgestimmt

Baumfällungen von Sachsenforst bei Gundorf und Dölzig waren mit den Naturschutzbehörden abgestimmt

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Es gibt 2 Kommentare

Aha, es ist also “die ordnungsgemäße forstwirtschaftliche Nutzung weiter zulässig sind, soweit hierdurch nicht das [jeweilige] Gebiet in seinen, für die Erhaltungsziele maßgeblichen Bestandteilen erheblich beeinträchtigt” werden. Genau das will der NuKLA ja mit seiner Klage prüfen lassen. ob forst-wirtschalftliche Nutzung (und um nicht anderes handelt es sich: Wirtschaftlichkeit! und eben kein Naturschutz!!!) in geschützten Gebieten zulässig ist. Allein diese permanente sprachlichen Vermischungen machen offen sichtlich, dass es genau nicht um Naturschutz geht, sondern, auch bei der sog. Eichenverjüngung, um (forst-)wirtschaftliche Zielgrößen! Quod erat demonstrandum: man braucht sich dafür nur anzusehen, WIE die Anpflanzungen von statten gehen, in Reih und Glied und mit kleinen Abständen, damit die Bäume für ihre angestebte wirtschaftliche Nutzung auch möglichst ohne viele Äste zu bilden gerade in die Höhe wachsen (müssen). DAS sind keine Bemühungen um “Erhaltungsziele des Typs Hartholzaue”!.

“Umlichtung der Baumkronen”, ein sehr schöner Begriff für forstliche Eingriffe, den kannte ich noch gar nicht…

Etwas missverständlich ist der Titel dieses Artikels. Denn Sachsens Förster versuchen nicht, den Auwald “irgendwie forstwirtschaftlich zu retten”, sondern ihn möglichst intensiv zu nutzen.

Das Themenfeld der Eiche wird doch nur dazu benutzt, die drastischen Einschläge und die damit verbundenen Schädigungen zu verschleiern, ihnen einen grünen Deckmantel umzuhängen. Das macht nicht nur Sachsenforst so, sondern auch Stadtforsten.

Natürlich muss die Aue wieder einem möglichst natürlichen Flutungsregime zugeführt werden, aber bis das so weit ist könnte man durchaus auch schonende Formen zur Förderung der Eiche wählen und ausprobieren, mit kleinen Auflichtungen anstatt von riesigen Femelschlägen, mit einem Zulassen natürlicher Alterungs- und Zerfallsphasen, das Eschentriebsterben nutzend anstelle von sogenannten Sanitärhieben usw…

Und wenn Sachsenforst Marone, Elsbeere und Roteiche auf ehemaligen Hartholzauwaldflächen pflanzt ( das macht Stadtforsten immerhin nicht), dann ist es vermutlich schon der Klimawandel, auf den man sich einstellt…

Das macht man übrigens nicht nur hier sondern in vielen Gegenden, z.B. im Spessart, wo man alte Buchenwälder rodet, denn die sind auch sehr einträglich.

Eigentlich ist es ganz einfach. Der Holzpreis für Fichte ist aufgrund der Borkenkäferkalamitäten im Keller, starkes Baumholz von Eiche und Esche bringt viel Kohle. Warum sollte der Kapitalismus auch bei der Forstindustrie außen vor bleiben, nicht umsonst werden Forst- und Landwirtschaft bei allen Naturschutzregelungen privilegiert. Wenigstens ehrlich sollte man sein, auch als Förster.

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