Vor 2025 wird an der Windorfer Straße nicht gebaut. Aber am Montag, dem 25. März, mitten in der begonnenen Vegetationsperiode, kreischten auf dem Gelände des ehemaligen Rittergutes Kleinzschocher die Sägen. Und beim Ökolöwen Leipzig ist man diesmal entsetzt, dass es wieder das stadteigene Wohnungsunternehmen LWB ist, das – ohne dass eine Baugenehmigung auch nur in Sicht wäre – das künftige Baugelände ohne Genehmigung von Bäumen und Sträuchern bereinigen lässt.

Erst im Dezember wurden dem Leipziger Stadtrat zwei Varianten für die künftige Bebauung des Geländes an der Windorfer Straße vorgelegt. Eine Stadtratsentscheidung zum Bebauungsplan Nr. 318 „Gut Kleinzschocher“(1) steht noch aus.

Dass man hier in einem sehr sensiblen Gebiet plant, stand auch ebenso deutlich in der Vorlage: „Hier geht es um die Darstellung des verwaltungsinternen Abstimmungsprozesses. Dieser hat stattgefunden. Grundsätzliche Zielkonflikte, die dem Vorhaben entgegenstehen könnten, bestehen im Hinblick auf die angestrebte bauliche Entwicklung in einem Teilbereich des Landschaftsschutzgebiets ‚Leipziger Auwald‘ (LSG).

Die bereits 2010 erteilte Erlaubnis für eine bauliche Entwicklung innerhalb des LSG ist als ‚Null-Variante‘ der Maßstab für die zur Diskussion gestellten städtebaulichen Varianten. Über den Umfang der baulichen Eingriffe wird im weiteren Verfahren entschieden.“

Jetzt folgt erst noch das übliche Prozedere mit Stadtratsentscheidung über den Bebauungsplan, öffentliche Auslage und notwendigen Bauantrag.

Zu sehen ist das noch unbebaute Gelände des ehemaligen Rittergutes Kleinzschocher. Foto: Ökolöwe
Das noch unbebaute Gelände des ehemaligen Rittergutes Kleinzschocher. Foto: Ökolöwe

Wieder ohne Fällgenehmigung

Doch wie schon an der Johannisallee/Straße des 18. Oktober hat es jemand im Hause LWB nicht abwarten können und schon ohne Vorlage einer Baugenehmigung den Fälltrupp losgeschickt. Und zwar zu einem Zeitpunkt, als die Stadt auf dem ehemaligen Gut Kleinzschocher überhaupt erst einmal die Artenerfassung plante. Denn erst auf dieser Grundlage lassen sich notwendige Kompensationsmaßnahmen festlegen.

Entsprechend verdattert waren am Montag etliche Anwohner des Geländes in Kleinzschocher, als sie den Fälltrupp bei der Arbeit sahen. Sie alarmierten sofort die Leipziger Umweltverbände, darunter den Ökolöwen, der sich die Tragödie gleich vor Ort ansah. Und wieder einmal nur feststellen konnte: Die Fällungen waren illegal.

„Auf der Fläche des ehemaligen Gutes Kleinzschocher hat die LWB illegal damit begonnen, sämtliches Gebüsch zu roden. Wir Ökolöwen wurde am Montagmorgen von Passanten darüber informiert und konnten wenig später eingreifen. Wir konnten die Rodung und weitere Zerstörungen der Fläche stoppen. Die Rodung wurde außerdem bei der Unteren Naturschutzbehörde angezeigt. Eine Erlaubnis lag nicht vor“, stellt der Ökolöwe fest.

Und wird dann noch deutlicher: „Die jetzt durchgeführte Rodung ist ein Skandal! Die Vögel bauen gerade ihre Nester in den Sträuchern. Der Eingriff ist verheerend.“

Soll das Artengutachten unterlaufen werden?

Und so zufällig scheint der Zeitpunkt der Fällarbeiten gar nicht zu sein, wie der Ökolöwe feststellt: „Hinzu kommt, dass für die Fläche derzeit ein naturschutzfachliches Gutachten angefertigt wird. Denn: Die LWB plant hier den Bau von acht bis neun mehrstöckigen Wohnhäusern. Teilweise soll hier auch ins Landschafts- und Vogelschutzgebiet hineingebaut werden.

Das Bauvorhaben hat der Ökolöwe bereits im Februar in einer Stellungnahme abgelehnt. Es hat den Anschein, dass die LWB hier vor Erstellung des Gutachtens möglichst viel Natur zerstören möchte.“

Für den Umweltverein ist das ein inakzeptabler Vorgang: „Das ist nicht der erste Verstoß der LWB gegen das Naturschutzrecht in den vergangenen Monaten. Wir fordern die Geschäftsführung der LWB auf, den Arten- und Naturschutz endlich ernst zu nehmen! Vom Aufsichtsratsvorsitzenden Thomas Dienberg erwarten wir eine Aufarbeitung der naturschutzrechtlichen Verfehlungen und Maßnahmen, um solche illegalen Vorgänge zukünftig zu verhindern. – Wir Ökolöwen fordern, dass die Fläche dingend vor weiteren rücksichtslosen Eingriffen geschützt wird!“

Update: Keine Rodungen

Update, 27. März: Die LWB teilt uns auf Nachfrage mit: „Es gab keinen Auftrag für Rodungsarbeiten. Auf der Fläche des einstigen Betriebshofgeländes finden regelmäßig Arbeiten zur Verkehrssicherung statt. Dazu gehören das Freischneiden der angrenzenden Wege und das Mähen des Langgrases. Diese Arbeiten werden mit einem so genannten Freischneider ausgeführt. Dabei wurden auch diverse Wildtriebe abgeschnitten. Das war ein Fehler. Mit den Kollegen wurde dies ausführlich ausgewertet, damit so etwas künftig nicht mehr passiert.”

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Es gibt 6 Kommentare

Frage: Was genau ist soll gefällt wurden sein? Welchen Stammdurchmesser? War die Wildwuchs?

Was soll den eine Ahndung bringen. Stadt verklagt ihre eigene Firma. Kassiert das Bußgeld und unterstützt ihre Firma wenn die finanzielle Probleme bekommt. Mit dem selben Geld. Und Dienberg bringt wohl den Bußgeldbescheid gleich zur nächsten Aufsichtsratssitzung mit. Was aber die LWB mit Kapitalismus zu tun haben soll erschließt mir gerade nicht A&O?

Wichtig wäre trotzdem eine Ahndung dieser Tatbestände, zumal Wiederholungstäter.
Welche Wirkung würde sonst von solchen Aktionen ausgehen?

Selbst wenn es eine Strafs von 50000€ gibt, angesichts des Millionenprojekts zuckt Herr Dienberg und Konsorten doch nur mit den Schultern.

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