Am 16. April war in der Ratsversammlung auch mal wieder der Umbau der Prager Straße am Völkerschlachtdenkmal Thema. Anfangs wollte die CDU-Fraktion das als Dringliche Anfrage abgehandelt bekommen. OBM Burkhard Jung aber machte es zum Berichtschema und ließ Baubürgermeister Thomas Dienberg erklären, wie der Umbau des Straßenabschnitts nun umgesetzt wird. Und dann wurde es – schräg, um es vorsichtig zu formulieren.

Nicht in Dienbergs Bericht, der sehr sachlich erklärte, dass das Baudezernat in diesem Straßenabschnitt nichts anderes macht, als den Stadtratsbeschluss vom November 2024 umzusetzen. Der besagte schlicht und einfach: Die Vierspurigkeit der Straße soll erhalten bleiben.

Das war nicht die Vorzugsvariante der Stadt. Aber im November setzten sich die Autofahrer-Fraktionen knapp durch und drückten die Vierspurigkeit durch. Das hat Folgen. Wer in der Schule ein bisschen aufgepasst hat, weiß das. Denn da die Gleise der Straßenbahn in der Mitte der Straße separiert sind und aufgeweitet werden, damit hier künftig auch breitere Straßenbahnen durchkommen, ist links und rechts davon etwas weniger Platz.

Aber Fahrbahnen für den Kfz-Verkehr haben Mindestbreiten, die die Stadt einhalten muss. Logische Folge: Wenn man die Vierspurigkeit erhalten will, muss der eigentlich geplante Radweg dran glauben. Nicht auf der östlichen Seite Richtung Innenstadt. Dort bleibt der Radweg erhalten. Aber dafür auf der westlichen Seite am Völkerschlachtdenkmal, wo der Radweg jetzt – viel zu schmal – mit auf dem eh schon schmalen Fußweg verläuft.

Was baulich an der Prager Straße vorgesehen ist. Grafik: Stadt Leipzig
Was baulich an der Prager Straße vorgesehen ist. Grafik: Stadt Leipzig

Das wollte die Stadt eigentlich ändern. Doch in der Novemberratsversammlung setzen sich die Autofahrer-Fraktionen durch mit der Vierspurigkeit, die auf der Westseite der Prager Straße keinen zwei Meter breiten Radweg möglich macht.

Das ist der Stand. Und so wird es auch umgesetzt, betonte Dienberg.

Auch wenn insbesondere AfD-Stadtrat Udo Bütow und CDU-Stadtrat Lucas Schopphoven Baubürgermeister Dienberg vorwarfen, er würde sich nicht an die Ratsbeschlüsse halten. Wogegen sich Thomas Dienberg zu Recht verwahrte.

Für die Denkmalseingriffe gibt es keine Genehmigung

Aber woran entzündete sich die Diskussion? An einem simplen Bescheid der Unteren als auch der Oberen Denkmalschutzbehörde zu einer Anfrage der Stadt, die diese auf einen Antrag von FDP-Stadtrat Sven Morlok und der SPD-Fraktion hingestellt hatte.

Denn der hatte die Frage ins Spiel gebracht, ob man nicht Platz für den Radweg gewinnt, wenn man in die Böschung des Völkerschlachtdenkmals eingreifen würde. Genau das hat die Stadt abgefragt und von der eigenen Unteren Denkmalschutzbehörde genauso wie von der Landesbehörde die klare Auskunft bekommen, dass ein Eingriff in die denkmalgeschützten Anlagen des Völkerschlachtdenkmals nicht genehmigungsfähig ist.

Dasselbe übrigens auch für die Mauern des Südfriedhofs. Auch diese sind denkmalgeschützt. Und ablehnende Auskünfte bekam die Stadt auch von der Unteren Naturschutzbehörde in Bezug auf die Lindenreihe und vom Friedhofsamt, das sich aus guten Gründen gegen Eingriffe in den Südfriedhof verwahrte.

Sven Morlok (Freie Fraktion/FDP) im Leipziger Stadtrat am 16.04.25. Foto: Jan Kaefer
Sven Morlok (Freie Fraktion/FDP) im Leipziger Stadtrat am 16.04.25. Foto: Jan Kaefer

Was die Stadt vor das Dilemma stellt: Wenn der Radweg auf der Straße nicht angelegt werden kann, weil dort unbedingt zwei Fahrspuren für Kfz vorgehalten werden müssen, dann bleibt nur der viel zu schmale Radweg auf dem Gehweg. Und nach aktuellem Stand wird das auch genau so umgesetzt, wie Dienberg erklärte.

FDP-Stadtrat Sven Morlok brachte dann zumindest die Frage auf, ob die Stadt dann nicht doch – auch wenn es OBM Jung verneinte – gegen die Bescheide der Denkmalbehörden in Widerspruch gehen könnte. Dazu sagte Jung zumindest eine Prüfung zu.

Eigentlich müsste Verkehrssicherheit die oberste Priorität haben

Aber Grünen-Stadträtin Kristina Weyh wies wohl zu Recht darauf hin, dass das dann ein Eingriff in ein überregional bekanntes Denkmal wäre. Und es wohl eher unwahrscheinlich wäre, dass es dafür eine Zustimmung von der Denkmalbehörde gibt.

Die erhitzte Diskussion, die besonders von ziemlich vielen Zwischenrufen aus der CDU-Fraktion geprägt war, drehte sich also ziemlich im Kreis. Alle Themen, so Linke-Stadträtin Franziska Riekewald, seien schon ausführlich im Verkehrsausschuss besprochen worden. Die an die Wand gemalte Verweigerung des Baudezernats gibt es so nicht.

Aber was es gibt, sind ein paar deutsche Gesetze. Und auf die können sich nicht nur Autofahrer berufen. Gegen den Plan, den viel zu schmalen Radweg hinter den Bäumen beizubehalten und genauso die Radwegbenutzungspflicht, gibt es inzwischen auch mehrere Widersprüche bei der Stadt.

Denn natürlich ist es aus Radfahrer- und Fußgängersicht unverständlich, weshalb bei so einer Baumaßnahme die letztlich nicht gesetzeskonforme Radwegführung beibehalten wird. Was also passiert, wenn die Straßenverkehrsbehörde den Widersprüchen recht geben muss und die Radwegbenutzungspflicht hier gesetzwidrig ist?

Das ist die eigentliche Frage. Die noch nicht entschieden ist, die aber auch zum Fall für das Gericht werden kann. Denn – das bestätigte auch Burkhard Jung: Verkehrssicherheit hat auch hier oberste Priorität.

Und auch die Straßenverkehrsbehörde ist nicht weisungsgebunden. Das ist vielleicht das, was die ganze Zeit in der CDU-Fraktion rumort, weil man auch dort weiß, dass in der ganzen Debatte die Argumente fehlen, wenn an dieser Stelle schwächere Verkehrsteilnehmer in Unfälle verwickelt werden, weil es keinen sicheren Radweg gibt.

Dann muss die Straßenverkehrsbehörde handeln. Ganz abgesehen von der Frage, ob der zu schmale Radweg hinter den Bäumen gerichtlich überhaupt Bestand hat.

Am Ende begann die Debatte sich völlig zu verselbständigen und die eigentlich zur Diskussion vorgesehene halbe Stunde wurde deutlich überschritten. Aber gegen einen Abbruch stimmte die Ratsmehrheit. Auch wenn am Ende klar war, dass dieses Thema hier nicht zu Ende diskutiert werden konnte. Fortsetzung folgt.

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Es gibt 13 Kommentare

Sebastian, dann gratuliere ich dazu, dass sie mehr als 40x (in Worten: vierzig mal) sicherer an Kreuzungen und Einmündungen Rad fahren, als der Durchschnitt der Radfahrenden. Erst ab diesem Faktor würden Radfahrstreifen in Leipzig, selbst wenn sie dort gar nichts zur eigenen Sicherheit beitragen könnten, eine größere Gefahr darstellen.

Zum Durchschnitt gehöre auch ich. Ich denke, dass ich obwohl gern schnell selbst ziemlich sicher fahre. Seit 15 Jahren bin ich Rad-Auto-Unfall frei fast täglich unterwegs. Zuletzt war mir ein PKW von hinten auf den Fahrradkinderanhänger aufgefahren und hat mich umgeworfen, als ich wartepflichtig an einer Kreuzung bis zur Sichtline vorgerückt war und anhielt. Ich habe seither unzählige Gefahrenbremsungen hinlegen müssen, zumeist an schlechter Infrastruktur mit eingeschränkter Sicht und kaum vorherzusehendem Verhalten anderer. Bei mir hat es seither stets gereicht, im Gegensatz zu meinen Kindern – alle routinierte Radfahrende im Stadtverkehr, alle mit KFZ-verursachten Unfällen.

Gute Radwege, die es in Leipzig leider kaum gibt, sind optimal, weil sie subjektive und objektive Sicherheit bieten. Abgesetzte Führungen im Seitenraum sind objektiv meist gefährlich – wenn nicht für Sie, dann für alle zu Fuß im Mischverkehr und für die übergroße Mehrheit der Radfahrenden, auch ohne Handy in der Hand.

Hallo radograph,
> “wahrscheinlich fühlten sich die Radfahrenden, die an den Nebenstraßen und der Einmündung zum Südfriedhof in teils schwere und tödliche Unfälle verwickelt wurden, im Seitenraum auch sicher.”
Darum geht es ja. Das Gefühl kann trügen, und dann verliert man Konzentration oder wird nachlässig.
Es ist auch gefährlich im Sommer den Grand Canyon zu erwandern. Oben und auf dem Weg nach unten stehen Schilder, die davor warnen. “Viele Touristen schaffen es nicht und müssen den Notruf wählen. Werde keiner der 300 Touristen, die jedes Jahr kostenpflichtig vom Hubschrauber geholt werden müssen!” stand dort sinngemäß.
Wenn ich aber beim Radeln nicht das Handy in der Hand halte, wenn ich an Einmündungen und hinter Haltestellen die Finger am Bremshebel habe (Straßenbahn am Zoo, schönes Beispiel), dann kann ich wunderbar für meine eigene Sicherheit sorgen. Ich habe das Niveau selbst im Griff, und das habe ich eben auf der Hauptstraße nicht, wo der LKW mehr oder weniger direkt an mir vorbeizieht.
Ich will nicht negieren, wie die Unfallzahlen insgesamt aussehen, aber dass die persönliche Sicherheit mit “lediglich gefühlt” heruntergeredet wird, stimmt so eben auch nicht. So, wie man mit bißchen Mitdenken (genügend Wasser und passendes Schuhwerk) eben auch den Grand Canyon erwandern kann, ohne ein Notfall in der Statistik zu werden.

Sebastian, wahrscheinlich fühlten sich die Radfahrenden, die an den Nebenstraßen und der Einmündung zum Südfriedhof in teils schwere und tödliche Unfälle verwickelt wurden, im Seitenraum auch sicher. Von den 662 erfassten Unfällen mit Verletzten in Leipzig unter Beteiligung von Rad- und Kraftfahrzeugverkehr im Jahr 2023 passierten 36 im Längsverkehr und davon 9 an Straßen mit Radfahrstreifen – alle mit Leichtverletzten. Das entspricht ca. 1,5%. Die meisten der o.g. Unfälle, 394 und damit ca. 60%, passieren dagegen beim Abbiegen oder Kreuzen. Diese Unfälle sind bei Radverkehrsführungen im Seitenraum, je nach Qualität der Knotengestaltung, statistisch häufiger als mit Radfahrstreifen. Objektive und subjektive Sicherheit der verschiedenen Radverkehrsführungen liegen hier deutlich auseinander.

Hallo radograph,
Ich will gar nicht sagen, dass der Weg auf einem abgetrennten Radweg immer super und auf jeden Fall immer sicher ist. Aber es ist definitiv so, dass ich auf einem abgetrennten Radweg durch mein eigenes Verhalten viel mehr an meiner Sicherheit arbeiten kann (konzentrieren, nicht freihändig fahren, Geschwindigkeit anpassen, bremsbereit sein, kein Handy in der Hand, Licht an,….), als auf dem Verkehrsbereich der Vierrädrigen, wo es im Wesentlichen an DEREN Verhalten liegt (Konzentration, Handy in der Hand, Navi am Spielen,…), wie sicher ich tatsächlich bin.

Wenn Sie jetzt sagen, dass ein Sturz vom Rad auch “blutig” ist oder sein kann, da will ich nicht widersprechen. Mir ging es um das eskalative Wort “Blutzoll”.
Aber ein Bremshebel, der die Wange durchbohrt… Autsch…

Sebastian, dass Radfahrenden nur neben der KFZ-Fahrbahn etwas “blutiges” passiert, ist ein Irrtum. Mir wurde auf dem Weg entlang des Völkerschlachtdenkmals von einem Sturz bei der Begegnung mit Fußgängern mit durchstochener Wange und zertrümmertem Kiefer (Bremshebel) berichtet. An der Friedhofseinfahrt gab es in den letzten Jahren einige Rad-KFZ-Unfälle mit Verletzten, stadteinwärts (Am Wasserwerk) übrigens auch schwerverletzt, sowie, vermutlich aufgrund mangelnder Breite, mehrere Rad-Rad-Unfälle im Längsverkehr. Unfälle mit leichten Verletzungen (Rad-Rad oder Rad-Fußverkehr) werden zudem selten polizeilich erfasst.

An den signalisierten Knoten gab es ohnehin etliche Unfälle mit Verletzten und Radverkehrsbeteiligung, auch noch nach der letzten Getöteten an der Kommandant-Prendel-Allee 2018 und den endlich erfolgten Änderungen an der Signalisierung. Alles trotz oder eben wegen der Führung im Seitenraum.

Ätt alle, die im Texteditor das @-Zeichen mögen,
> “Allerdings fachlich der zuständig fachlich höheren Behörde. Und das ist nicht der OBM.”
Wenn ein Herr Dienberg die Möglichkeit hatte, das Amt in seinem Sinne umzubauen, Kolleginnen zum Gehen zu bewegen und so weiter, und wenn einem Herrn Rosenthal die Macht angedichtet wird, sein Ordnungsamt an der rechtswidrigen kurzen Leine zu führen, dann sind Bürgermeisterwahlen tatsächlich ein Lichtblick. Jedenfalls für die, die jetzt schon sehr gut mit dem Rad durch Leipzig kommen, für die keine Eskalationen nötig sind um die eigene Meinung durchzusetzen, die für Augenmaß bei Erneuerungen sind und für die, die mit Barcelona und Kopenhagen nicht viel anfangen können.
Wie ist es denn nun? Wird der aktuell sehr holperige Fuß-Radweg nun mit saniert, oder schiebt es sich in Zukunft mit dem Rolli weiterhin so bescheiden drüber, wenn die offenbar undiskutablen zwei Meter “Verkehrsgrün” auf der Straße markiert sind?

> “Wie wäre es mit der Kürzung des Hauptbahnhofs (eh ein sehr langes Gebäude), damit der Ring breiter werden kann?”
Ich bitte Sie…allein schon die Shoppingmall wird etwas dagegen haben, wenn ihre Verkaufsfläche sich verkleinern sollte 😉

> “Lohnt sich die “Rätselei” Ihrerseits um diese Frage dann tatsächlich?”
Überlegen Sie gern noch mal.

> “Einzig durch einen Blutzoll (kritische Masse an toten und verletzten schwächeren Verkehrsteilnehmern)”
Eins der großen Argumente für mehr Radverkehr war glaube geringe Unfallwahrscheinlichkeit und -wirkung. Ich finde “Blutzoll” ein komisches Wort in dem Zusammenhang. Wenn, dann passiert dem Radfahrer auf der Straße etwas “blutiges”, nicht auf dem abgetrennten, sicheren Weg rechts davon.

> “Die 34 ist einfach eine viel schöner Zahl als die 30”
War die Scheu vor der 33 zu groß? Man muss auch mal Symbole setzen, des Prinzips wegen! 😀

Rudi, ich nehmen an, durch die bauliche Änderung an der Fahrbahn (nur noch ein überbreiter Fahrstreifen anstatt zwei schmale) ist die besondere örtliche Gefahrenlage neu zu bewerten. Das könnte in Sachen Radwegbenutzungspflicht zu einem anderen Ergebnis führen und den geplanten Mischverkehr ausschließen – Ausgang offen.

Es gibt bereits zum Bestand Widersprüche, denen die SVB abgeholfen hat. Heißt: Eine Benutzungspflicht kann es schon deshalb dort nicht geben, weil die Fachbehörde das bereits den Betroffenen mitgeteilt hat, dass die Schilder rechtswidrig sind und entfernt werden. Bisher hat man das nur nicht getan, weil hierzu die LSA angepasst werden müsste. Im Zuge des Umbaus sollte aber auch die LSA angepasst werden.
Im Prinzip müsste hier also auch die SVB mal klar und deutlich werden. Warum sie das nicht tut, erschließt sich mir nicht.

Klar. Man muss nur ganz dolle fest an das Gesülze der CDU glauben. Dann wird das auch ganz sicher so kommen. Ganz mega sicher!

So bin ich felsenfest davon überzeugt, dass es nach den “nächsten Bürgermeisterwahlen” in Leipzig statt 30er Zonen endlich 34-er Zonen gibt. Die 34 ist einfach eine viel schöner Zahl als die 30. Eine der schönsten Zahlen im Universum in in deutscher Sprache ausgesprochen, klingt sie wunderschön. Glaubt mir. So true!

So, ich geh jetzt erstmal mit dem Schopphoven eine rauchen.

Die Forderungen der Stadtratsmehrheit, allem voran AfD und CDU, laufen auf eine illegale Einschränkung für Fußgänger und Radfahrer hinaus. Das kann gut gehen, solange keine/kaum Fußgänger- oder Radfahrrunfälle zu beklagen sind und niemand Wiederspruch gegen die Anordnung einlegt. Dann würde es auf einen für Radfahrer freigegebenen Fußweg (Schrittgeschwindigkeit) hinauslaufen, den die Mehrheit der Radler unverändert nutzen würde und ein paar Hartgesottene, die auf dem Fahrbahn radeln würden. Es könnten Radfahrstreifen anlegt werden, allerdings sind die dafür zugrundeliegenden ERA2010 lediglich Empfehlungen. Erst bei einer Unfallhäufung wären Maßnahmen verpflichtend.
Im CDU/AfD-Sinne müssten nur die Radfahrer zurückstecken. Und wenn sie es nicht tun, sind die Fußgänger die Leidtragenden. Einzig durch einen Blutzoll (kritische Masse an toten und verletzten schwächeren Verkehrsteilnehmern) wären Auswirkungen für den Kraftverkehr denkbar. Bis dahin gehen allerdings Jahre ins Land.

@Sebastian
ob der Eingriff genehmigungsfähig ist, darüber entscheiden die zuständigen Behörden bzw. die Gerichte. Lohnt sich die “Rätselei” Ihrerseits um diese Frage dann tatsächlich?

“Wenn Klagen kommen, dann wird der Radweg entgegen dem Stadtratsbeschluss eben doch auf der rechten Fahrspur markiert. ”
Ach und das werden sie dann akzeptieren? Da bin ich aber mal gespannt.

“Natürlich gibts innerhalb des Amtes Gestaltungsspielraum.”
Und den nutzt das Amt ja auch gerade, indem das Ansinnen eines rechtswidrigen Antrags (Stadtrat kann nur Prüfung beantragen) dennoch umgesetzt wird, obwohl die geplante Umsetzung ebenfalls absehbar rechtlich nicht haltbar ist. Sie @Sebastian wollen halt nicht wahrnehmen, dass das MTA schon immer und auch immer noch den Autoverkehr begünstigt, bzw seinen Ermessensspielraum oft eher zugunsten des MIV nutzt.

Natürlich ist die Straßenverkehrsbehörde weisungsgebunden.
Allerdings fachlich der zuständig fachlich höheren Behörde. Und das ist nicht der OBM.
Der hat zwar die Dienstaufsicht. Damit kann man aber nicht bestimmen, wer nach Gutdünken Verkehrsraum zugewiesen bekommt.

Die Behörde macht es richtig, sie eskaliert das Problem, welches die “autogeilen” Parteien manifestiert haben.
Dann bleibt es eben – vorübergehend – beim kombinierten Rad- und Fußweg, von dem jeder weiß, dass er unmöglich ist und keinerlei fachlichen Anforderungen genügt. Und das ist nicht Jammern auf hohem Niveau.
Die Autofahrerlobby hat hier ganze Arbeit geleistet. Und der kranke Stolz jener Pkw-Besitzer, die zu jeder Zeit möglichst ohne Hindernisse auf diesem Straßenstück fahren wollen. Ein Irrsinn.
Aber schauen wir mal, was das Gericht dazu sagt.

Wirklich absurd ist die Idee, vom Rand der ehedem breiten Straße noch mehr abzuknabbern, damit es allen motorisierten Fahrern genehm sei.
(Als ich die Idee zum ersten Mal hörte, wähnte ich mich bei den Schildbürgern).
Es ist nicht nur die Böschung, hier geht es z.B. auch um Bäume und den Friedhof.
Warum reißt man nicht auf Hauptstraßen Häuser ab, damit die Straßen breiter werden können?
Wie wäre es mit der Kürzung des Hauptbahnhofs (eh ein sehr langes Gebäude), damit der Ring breiter werden kann?

In der Jahnallee hat man bspw. schon historische Gebäude geschliffen, um mehr Platz für eine viel zu breite Straße zu schaffen. Verständlich, dass der Denkmalschutz hier mit gesundem Menschen- und Sachverstand einen Riegel vorschiebt. Auch ums Prinzip geht es hier.

> “Eingriff in ein überregional bekanntes Denkmal”
Naja, Eingriff in die seitliche, hinter dem Zaun befindliche steile Böschung des Denkmals. Das Denkmal (Turm mit Flanieranlage) wird nicht geschmälert in Wirkung oder Bedeutung, wenn die Böschung ganz am Rand um einen (?) Meter versetzt wird, um Platz für Rad+Fußweg zu gewinnen.

> “Was also passiert, wenn die Straßenverkehrsbehörde den Widersprüchen recht geben muss und die Radwegbenutzungspflicht hier gesetzwidrig ist?
Das ist die eigentliche Frage.”
Wenn Klagen kommen, dann wird der Radweg entgegen dem Stadtratsbeschluss eben doch auf der rechten Fahrspur markiert. Lohnt sich die “Rätselei” um diese “eigentliche Frage” tatsächlich?

> “Und auch die Straßenverkehrsbehörde ist nicht weisungsgebunden.”
Ich hoffe weiterhin auf die nächsten Bürgermeisterwahlen. Natürlich gibts innerhalb des Amtes Gestaltungsspielraum. Das war auch schon immer so.

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