In Wiederitzsch wurde die geplante neue Gemeinschaftsunterkunft für Flüchtlinge gecancelt. In Grünau aber sollen zwei neue große Unterkünfte entstehen. Mitten in einem Stadtteil, in dem – wie Linke-Stadtrat Sören Pellmann betonte – die sozialen Indikatoren ohnehin schon besonders schlecht sind. Noch zwei weitere Gemeinschaftsunterkünfte hierherzusetzen, könnte die sozialen Probleme noch verstärken. Die Linksfraktion fühlte sich durch die Pläne völlig überrumpelt und versuchte mit einem Antrag, alles irgendwie abzufedern.

Den Antrag begründete am 25. Februar im Stadtrat Linke-Stadträtin Juliane Nagel. Auch ein wenig sauer, weil diese Konzentration von Gemeinschaftsunterkünften ausgerechnet in Grünau dem 2012 vom Stadtrat beschlossenen Konzept zur dezentralen Unterbringung von Geflüchteten völlig widerspricht.

„Die Errichtung zweier neuer Gemeinschaftsunterkünfte in Leipzig-Grünau wurde am Stadtrat vorbeigeplant. Grundlage ist eine Vereinbarung der Stadt mit der LWB. An beiden Standorten sollen 240 (Plovdiver Str.) bzw. bis zu 200 Menschen (Grünauer Allee) unterkommen. Die Stadt plant, beide als Gemeinschaftsunterkünfte anzumieten, für die Plovdiver Allee ist eine Laufzeit von 25 Jahren und Verlängerungsoption von 5 Jahren geplant (Beschlussvorlage – VIII-DS-01443)“, beschreibt die Linksfraktion das Problem in ihrem Antrag.

„In Grünau sind mit der Weißdornstraße (300 Plätze) und Liliensteinstraße (219 Plätze) bereits zwei Unterkünfte angesiedelt. Insbesondere in Grünau-Nord und Grünau-Mitte leben viele Menschen mit Migrationsgeschichte, auch in ihren eigenen Wohnungen. Grünau weist grundsätzlich weiter eine hohe Armutsquote auf, insbesondere Grünau-Nord und Grünau-Mitte haben hohe Anteile bezüglich Sozialleistungsbezug, Hilfen zur Erziehung, Alters- und Kinderarmut.

Nicht die Unterbringung von Geflüchteten ist ein Problem, das will die Antragstellerin deutlich klarstellen. Die Aufnahme und menschenwürdige Versorgung von schutzsuchenden Menschen ist nicht nur unsere gesetzliche Aufgabe, sondern auch eine humanitäre Pflicht, die wir gern erfüllen wollen, zumal unsere Gesellschaft von Zuwanderung auch über Flucht stark profitieren kann.“

Hat der Stadtrat hier keine Kompetenz?

Doch das zuständige Sozialdezernat reagierte geradezu verschnupft und – wie Juliane Nagel genauso wie Grünen-Stadträtin Katharina Krefft betonte – mit falschen Begründungen.

Sören Pellmann (Die Linke) im Leipziger Stadtrat am 25.02.2026. Foto: Jan Kaefer
Sören Pellmann (Die Linke) im Leipziger Stadtrat am 25.02.2026. Foto: Jan Kaefer

Denn um den Antrag abzublocken, schrieb das Sozialdezernat einfach: „Die Beschlusspunkte 1 bis 3 betreffen die Unterbringung und Versorgung von Geflüchteten und die Nutzung von Gemeinschaftsunterkünften. Diese Bereiche gehören zu den Pflichtaufgaben zur Erfüllung nach Weisung gemäß § 2 Abs. 3 SächsGemO und unterliegen der Fachaufsicht des Freistaates Sachsen.

Der Stadtrat besitzt hierfür keine Organkompetenz, sie liegen vielmehr im ausschließlichen Zuständigkeitsbereich des Oberbürgermeisters gemäß § 53 Abs. 3 SächsGemO. Nach der ständigen Rechtsprechung des Sächsischen Oberverwaltungsgerichts (Beschlüsse vom 11.08.2021 – 4 B 291/21 und 24.11.2021 – 4 B 415/21) ist der Stadtrat in solchen Fällen nicht berechtigt, Beschlüsse zu fassen oder initiativ tätig zu werden. Ein Beschluss über diese Punkte wäre daher rechtswidrig.“

Was so schlicht nicht stimmt. Ganz abgesehen davon, dass die Linksfraktion überhaupt keine Beauftragung des OBM formuliert hatte, sondern: „Der Oberbürgermeister wird ersucht, im Rahmen seiner Zuständigkeit mit der LWB eine Vereinbarung darüber zu treffen, dass der Standort Grünauer Allee 84 von Anbeginn nicht als Gemeinschaftsunterkunft betrieben wird, sondern als reguläres Mehrfamilienwohnhaus, das einen Anteil von mindestens 50 % Sozialwohnungen nach Förderrichtlinie gebundener Mietwohnraum umfasst.“

Und: „Der Oberbürgermeister wird ferner ersucht, im Rahmen seiner Zuständigkeit und im Zuge der Vereinbarung gemäß Beschlusspunkt 1 die Nutzung der Plovdiver Str. 52 nach 3 Jahren zu evaluieren und im Falle geringer Zugangszahlen Geflüchteter und der Unterbelegung der stadtweiten Unterkünfte in Mehrfamilienhäusern bzw. Gewährleistungswohnungen die Nutzung als Unterkunft zu beenden und den Wohnraum der Nutzung für andere soziale Zwecke, vorrangig für Sozialwohnungen, zuzuführen.“

Freundlicher kann man einen Oberbürgermeister gar nicht ersuchen.

Zwei Punkte kommen durch

Und das Erstaunliche ist: Eine klare Stadtratsmehrheit teilte die Ansicht der Linksfraktion und gab genau diesen beiden Beschlusspunkten eine deutliche Mehrheit – dem ersten mit 41:22 Stimmen und dem zweiten ebenfalls mit 41:22 Stimmen. Vielleicht auch wirklich aus Verärgerung darüber, dass die Planung zu kurzfristig kommuniziert wurde und wieder nur Grünau berücksichtigt wurde.

Aber möglicherweise auch, weil man die Argumente von Juliane Nagel durchaus akzeptierte, dass Leipzig nun einmal ein veritables Wohnungsproblem hat und es gar nicht so falsch wäre, beide neuen Gemeinschaftsunterkünfte, die die stadteigene LWB errichtet, auch zur Milderung des akuten Wohnungsproblems für andere Bedürftige zu nutzen.

Martina Münch (SPD), Beigeordnete für Soziales, Gesundheit und Vielfalt, im Leipziger Stadtrat am 25.02.2026. Foto: Jan Kaefer
Martina Münch (SPD), Beigeordnete für Soziales, Gesundheit und Vielfalt, im Leipziger Stadtrat am 25.02.2026. Foto: Jan Kaefer

Sozialbürgermeisterin Dr. Martinas Münch verteidigte zwar das Vorgehen von LWB und Sozialdezernat, verwies auch auf das existierende Stadtteilkonzept und das frühzeitige Einbinden der Grünauer. Aber sie stellte eben auch fest, dass der Stadt zur Umsetzung des Stadtteilkonzepts in Grünau derzeit schlicht das Geld fehlt. Es ist ja „nur“ eine freiwillige Aufgabe. Anders als die Unterbringung von Geflüchteten, die der Stadt als Pflicht auferlegt ist, also auch in Zeiten finanzieller Not umgesetzt werden muss.

Ein Dilemma, das den Ratsfraktionen sehr wohl bewusst ist, denn alle anderen Punkte aus dem Antrag der Linksfraktion, die letztlich auch zusätzliche Reserven an Geld und Personal gebraucht hätten, wurden abgelehnt – die Anwendung des in Baden-Württemberg praktizierten Modells der „Hoffnungsträger“ genauso wie die Erarbeitung eines neuen Standortkonzepts, die Schaffung eines integrativen Quartiersmanagements oder auch die Umnutzung der ehemaligen Kaufhalle am Jupiterplatz als Kulturzentrum.

Abgelehnt wurde auch der Antrag der Grünen-Fraktion, „Gespräche mit der WOGETRA zu veranlassen, um 150 Wohnungen in der Breisgaustraße 67–73 herzurichten für Bedarfe der sozialen Wohnraumversorgung wie Jugendwohnen, Azubiwohnen, Studierendenwohnen, Gewährleistungswohnen und Verselbstständigungswohnen“.

Der Block in der Breisgaustraße steht leer. Auch weil der Wogetra das Geld fehlt, den Block komplett zu sanieren und wieder marktfähig zu machen. Der Stadt selbst fehlt aber auch das Geld, hier irgendwie helfend tätig zu werden.

Und so bestätigte auch diese Diskussion um zwei neue Gemeinschaftsunterkünfte, wie tief Leipzig mittlerweile in der Finanzklemme steckt und dass die Stadt praktisch keine finanziellen Spielräume mehr hat, wenn es um Investitionen in soziale Brennpunkte wie Grünau geht. Wobei Martina Münch betonte, dass die neuen Gemeinschaftsunterkünfte ohnehin nach einem Standard gebaut werden, mit dem sie 30 bis 50 Jahre nutzbar sind, auch wenn sie „nur“ in Modulbauweise errichtet werden. Werden sie nicht mehr als Gemeinschaftsunterkünfte gebraucht, wären sie problemlos auch als Wohnunterkünfte für andere Bedürftige verfügbar.

Genau das jetzt schon zu prüfen, wurde der OBM durch die beiden erfolgreichen Beschlusspunkte jetzt gebeten. Und es wäre seinerseits zumindest unkollegial, einfach mit Berufung auf seine Kompetenzen, diese Bitte zu ignorieren.

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