Ob die A 14 weitergebaut werden kann oder gestoppt wird, das entscheidet sich kommenden Dienstag, 26. April, in Leipzig. Dort tagt ab 9 Uhr das Bundesverwaltungsgericht über die am 25. Mai 2021 von den NaturFreunden Sachsen-Anhalt eingebrachte Klage zum A 14-Verkehrsabschnitt 2.2 von Osterburg nach Seehausen.

Das Besondere an der Verhandlung: Es ist die erste Autobahn-Klage, die sich auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes zum Klimaschutz vor fast genau einem Jahr bezieht. Am 29. April 2021 hatte das höchste Verfassungsgericht der Bundesrepublik entscheiden, dass das Klimaschutzgesetz der Bundesregierung dringend aktualisiert werden muss, in Teilen verfassungswidrig ist und in Deutschland insgesamt sehr viel mehr für den Schutz des Klimas getan werden muss.

Das Gericht werde eine zukunftsweisende Entscheidung fällen – so oder so, sind sich die NaturFreunde Sachsen-Anhalt sicher. Entweder bleibe es beim „Weiter-so-gegen-die-Wand“ oder auch in der Bundesrepublik werde langsam umgedacht und noch einmal genau überlegt, ob man es sich als Gesellschaft weiterhin leisten könne, einen so massiven Autobahnbau voranzutreiben. Alternativen seien allemal vorhanden – im Falle der A 14 der strategische dreispurige Ausbau der parallellaufenden B 189. 

Aktivisten: Autobahnen sind ein veraltetes Versprechen

Die Kritikpunkte am A 14-Projekt sind sehr umfangreich und über viele Jahre diskutiert worden, sie liegen offen zutage: fehlender verkehrlicher Bedarf, zweifelhafte Prognose im Bundesverkehrswegeplans (vor 10 Tagen auch durch den wissenschaftlichen Dienst des Bundestages bestätigt), massive Verletzung des Klima-, Arten- und Wasserschutzrechtes.

„Autobahnen sind ein veraltetes Versprechen für Wohlstand und Weltanbindung. Wir Naturfreunde fordern, zusammen mit dem Verkehrsbündnis Elbe-Altmark, der Aktionsgruppe KeineA14 und Wald statt Asphalt, ein sofortiges Moratorium für alle Baustellen der A 14. Der Bundesverkehrswegeplan muss überarbeitet werden. Wir wollen weg vom motorisierten Individualverkehr und hin zum gut ausgebauten, flächendeckenden öffentlichen Personennah- und Fernverkehr sowie zu nachhaltigen Fahrrad- und Fußinfrastrukturen“, sagt Oliver Wendenkampf von den NaturFreunden Sachsen-Anhalt.

Das Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes wird auch über die Rodung des Seehäuser Forstes, eines bedeutenden Naherholungsgebietes von über 1.000 ha, sowie über das FFH Gebiet der Biese entscheiden. Für den Klimaschutz und den Erhalt der Waldgebiete positioniert sich im Seehäuser Forst seit einem Jahr auch das Protestcamp „Moni“.

„Das Bündnis Verkehrswende Elbe-Altmark und die Aktionsgruppe KeineA14 bedauern, dass es dem BUND Sachsen-Anhalt bei seinem A 14-Klageverfahren 2019 nicht gelang, eine positive Nachricht für den Umwelt- und Klimaschutz zu generieren. Dem Kompromissvorschlag der Landesregierung wurde zu schnell zugestimmt, was an der Fördermittelabhängigkeit des BUND lag. Es galt wohl die Devise: Wessen Brot ich esse, dessen Lied ich singe“, so Mario Peine von KeineA14.

Mahnwache vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig

Am Tag der Verhandlung wird am Dienstag, 26. April, ab 8 Uhr eine Mahnwache auf dem Vorplatz des Bundesverwaltungsgerichts stattfinden. Dazu sind alle an Umweltschutz und Verkehrswende interessierten Menschen herzlich eingeladen.

Getragen und unterstützt wird die Aktion von einem breiten Bündnis aus NaturFreunde Sachsen-Anhalt, Wald statt Asphalt, Verkehrswende Bündnis Elbe-Altmark, Aktionsgruppe KeineA14 sowie Fridays for Future Leipzig. Mit Redebeiträgen soll auf die Missstände und die dringend nötigen Reformen in der Klimapolitik und im Verkehrssektor aufmerksam gemacht werden.

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Es gibt 2 Kommentare

Klage nicht erfolgreich.
https://www.bverwg.de/pm/2022/29

Und ob der “strategische Ausbau” der Bundesstraße da milder wäre? Die B6n Richtung Harz war auch Jahre eine Bundesstraße auf dem Papier, dennoch zweispurig und mit teils aufgehobener Geschwindigkeitsbegrenzung. Quasi eine Autobahn mit gelben Schildern. Heute gibts blaue Schilder und eine neue Nummer – der Unterschied ist mir eigentlich nicht klar.

Die gleichen Leute beschweren sich bestimmt woanders über fehlende Autobahnen. Ob die Bahn notwendig ist oder nicht kann ich nicht sagen aber am Ende entscheidet ein Richter und gut. Sollte der Bau weiterhin okay sein werden die Kläger auf das Gericht schimpfen und die Eignung absprechen und wenn es andersrum ist dann ist der Richter ein Held. 🙂 Nicht in meinem Garten oder?

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