„Auch Menschen ohne festen Wohnsitz haben ein Wahlrecht, so sie ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Leipzig nachweisen. Um die Möglichkeit der Eintragung ins Wahlregister und somit die Beteiligung an Wahlen zu stärken, fasste der Stadtrat auf Initiative der Linken im April 2019 den Beschluss, ein Informationsblatt zu erstellen, das Sozialarbeiter/-innen und andere Multiplikator/-innen explizit an die Betroffenen verteilen“, stellte die Linksfraktion in einer neuen Stadtratsanfrage fest. Aber hat das zur Bundestagswahl 2021 überhaupt etwas bewirkt?

Denn auch wenn man seine Wohnung verliert, verliert man nicht seine Rechte als Wahlbürger. Das war zwar schon immer so. Aber wissen das auch die Betroffenen? Konkrete Zahlen gibt es ja nicht. Auf 300 bis 500 wird die Zahl der Leipziger/-innen ohne festen Wohnsitz geschätzt. 325 Personen nahmen 2019 die Notunterbringung der Stadt in Anspruch. Von den angebotenen 179 Notschlafplätzen sind im Schnitt 160 immer belegt.Aber viele Menschen ohne Obdach wollen gar nicht in den Gemeinschaftsunterkünften schlafen, sondern suchen sich lieber einen Schlafplatz in Abbruchhäusern, manchmal auch im Zelt oder im Schlafsack an einer einigermaßen regensicheren Stelle.

Die Linksfraktion wollte nun natürlich wissen, ob der 2019 beauftragte Flyer auch tatsächlich zu den Betroffenen gelangte und wie die Verwaltung das bewerkstelligt hat.

„Seitens des Amtes für Statistik und Wahlen wurden, nach Abstimmung mit dem Sozialamt, alle Einrichtungen der Wohnungslosenhilfe  postalisch angeschrieben und Vordrucke (Vorderseite Information, Rückseite Antrag) beigefügt. Die konkrete Verteilung vor Ort erfolgte durch die Einrichtungsleitungen. Reaktionen sind dem Amt für Statistik und Wahlen unbekannt“, teilt das Dezernat Allgemeine Verwaltung indessen mit und zählt die Übernachtungshäuser und Tagestreffs auf, wo der Flyer verteilt wurde.

Was ja noch nicht heißt, dass er dort den Einkehrenden auch wirklich in die Hand gedrückt wurde.

Möglicherweise hat man das so auch gar nicht getan, deutet das Verwaltungsdezernat zumindest an, wenn es mitteilt: „Das Sozialamt plant, die Beratungsfachkräfte in den Einrichtungen der Wohnungsnotfallhilfe vor zukünftigen Wahlen zur Thematik zu sensibilisieren. Im Rahmen der Beratungsgespräche mit Menschen ohne festen Wohnsitz kann im Anschluss deren Registrierung im Wählerverzeichnis beworben sowie Hilfestellung bei der Registrierung gegeben werden.“

Denn natürlich sind die Barrieren für Obdachlose höher, wenn sie sich zur Wahlteilnahme anmelden wollen. Wer einen festen Wohnsitz hat, bekommt seinen Wahlschein ja einfach kommentarlos zugesagt. Wer keinen festen Wohnsitz hat, muss sich erst einmal im Wählerverzeichnis registrieren lassen.

Vielleicht kann man es so als kleinen Erfolg werten, wenn das Verwaltungsdezernat jetzt auf die Linke-Anfrage hin feststellen kann: „Es wurden 16 Personen über einen entsprechenden Antrag aufgenommen.“ 2017 waren es nur sieben gewesen.

Was immer noch bedeutet, dass die Wahlbeteiligung unter Obdachlosen aus simplen meldetechnischen Gründen weiterhin sehr niedrig ist.

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