Oberbürgermeister Burkhard Jung hat in der Ratsversammlung am Mittwoch, den 13. Februar, darüber informiert, welche Auswirkungen ein BGH-Urteil aus Sicht der Verwaltung auf das Amtsblatt der Stadt Leipzig hat. Außerdem beschäftigten sich die Anfragen der Fraktionen unter anderem mit einem möglicherweise gefährlichen Drucker, dem Fachplan Wohnungsnotfallhilfe und der Wohnungssuche von Menschen, die Geld vom Jobcenter erhalten.

BGH-Urteil ohne Auswirkungen auf Amtsblatt?

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat im vergangenen Dezember entschieden, dass kommunale Amtsblätter der lokalen Presse nicht zu stark ähneln dürfen. Hintergrund war eine Klage eines Verlages gegen die Stadt Crailsheim, welche ein kostenfreies Anzeigenblatt herausgibt. Am 20. Dezember 2018 hatte auch der deutsche Städtetag auf das Urteil reagiert.

In einem Statement hatte Helmut Dedy, Hauptgeschäftsführer des Deutschen Städtetages, dabei erklärt: „Die Städte sind sich der herausragenden Bedeutung der unabhängigen Presse für die Information und Willensbildung der Menschen bewusst. Sie haben kein Interesse daran, durch eigene publizistische Tätigkeit in einen Wettbewerb mit Tageszeitungen zu treten.“ Jede Stadt müsse jedoch selbst entscheiden, welche Mittel sie anwende, den „Informationsauftrag der Kommunen“ zu erfüllen. Ob und inwieweit das Urteil auch kommunale Publikationen im Wochen- oder Monatsrhythmus betreffen könnte, ließ er offen.

Womit die Haltung des Städtetages deutlich wurde, dass jede Kommune einzeln und in Bezug auf die jeweilige Gestaltung eigener Publikationen wie dem Leipziger Amtsblatt entscheiden müsse. Und Klagen gegen diese von Stadt zu Stadt verschieden verlaufen könnten, je nachdem, wie weit sie in die Berichterstattung über das Verwaltungshandeln hinaus eingreifen..

Aus Sicht der Freibeuter-Fraktion, die das Urteil in einer Anfrage an die Verwaltung aufgegriffen hat, bedeutet das, dass „ein kostenlos verteiltes Amtsblatt lediglich amtliche Mitteilungen sowie Mitteilungen zu Vorhaben der Kommunalverwaltung und des Rates, jedoch keine presseähnliche Berichterstattung über das gesellschaftliche Leben enthalten“ darf.

Bereits diese Feststellung wies Oberbürgermeister Burkhard Jung (SPD) jedoch zurück. „Es ist keineswegs ein eindeutiges Urteil“, sagte er in der Ratsversammlung am Mittwoch, den 13. Februar. Inhaltlich dürften Amtsblätter nach seiner Einschätzung durchaus in „presseähnlicher Form“ über Politik und Stadt informieren. Sie dürften jedoch nicht wie Tages- oder Wochenzeitungen aussehen, womit er indirekt darauf verwies, dass in Leipzig das Stadtlogo auf dem Amtsblatt die Optik dominiert.

Im Leipziger Amtsblatt überwiegen zudem laut Jung die amtlichen Bekanntmachungen. Eine Statistik gebe es jedoch nicht, die Verteilung zwischen amtlichen Bekanntmachungen und presseähnlichen Beiträgen konnte er nur schätzen. Auf die Frage, wie „die Stadtverwaltung zukünftig eine Berichterstattung in ähnlichem Umfang und vergleichbarer Breite in privaten Medien oder Körperschaften öffentlichen Rechts sicherstellen“ werde, antwortete der OBM: „Das liegt nicht in unserer Zuständigkeit oder Verantwortung.“

Er äußerte jedoch Richtung eines LVZ-Journalisten in der Ratsversammlung die Hoffnung, dass kommunale Themen (der Verwaltung) öfter in dieser Zeitung stattfinden können.

Die Homepage der Stadt Leipzig hingegen sei von dem Urteil zunächst nicht betroffen. „Das Urteil bezieht sich auf Printprodukte“, sagte Jung. Allerdings gebe es bereits ein Gerichtsverfahren, welches das Online-Portal der Stadt Dortmund betrifft. Ob sich daraus Konsequenzen für leipzig.de ergeben, bleibt abzuwarten.

Ein Drucker sorgt für dicke Luft

Die Grünen-Fraktion sorgt sich um das Wohlergehen von Kindern und Eltern, die im Gesundheitsamt im Warteraum für Einschulungsuntersuchungen Platz nehmen müssen. Dort befinde sich seit Jahren ein Multifunktionskopierer, der Feinstaub ausstoße. Dass dies erbgutschädigend und krebserregend ist, könne laut Grünen-Fraktion nicht ausgeschlossen werden.

Doch, antwortete Verwaltungsbürgermeister Ulrich Hörning (SPD) auf die Anfrage in der Ratsversammlung. Viele wissenschaftliche Veröffentlichungen ließen den Schluss zu, dass „von modernen Geräten keine Gefahr ausgeht“. Solche kämen bei der Stadt zum Einsatz. Falls möglich würden Drucker in separaten Räumen platziert – aber beispielsweise aus Brandschutzgründen sei das nicht immer machbar.

Auf mehrmalige Nachfrage des Grünen-Fraktionsvorsitzenden Norman Volger bekräftigte Hörning: „Wir können kein Problem feststellen. Wir halten jede Gefährdung für ausgeschlossen.“

Daraufhin meldete sich auch Margitta Hollick aus der Linksfraktion zu Wort: „Sie haben sicher Recht. Aber da Eltern Angst haben, kann man doch überprüfen, ob es andere Möglichkeiten gibt.“ Hörning entgegnete: „Uns erreichen auch Zuschriften von Eltern, die Angst vor Impfungen und Kondensstreifen am Himmel haben. Wir begegnen diesen Ängsten dadurch, dass wir auf Basis von wissenschaftlichen Erkenntnissen eine Gefahrenabschätzung treffen.“

Wohnungssuche und Obdachlosigkeit

Auf Anfrage der Freibeuter-Fraktion äußerte sich Sozialbürgermeister Thomas Fabian (SPD) zum Umgang von Jobcenter und Sozialamt mit Umzügen von „Leistungsempfängern“. Diese benötigen vorher eine Bestätigung, dass die Kosten der neuen Wohnung „angemessen“ sind.

Fabian teilte nun mit, dass das Jobcenter dies innerhalb einer Woche und das Sozialamt innerhalb von drei Tagen prüfe – in dringenden Fällen sofort oder am nächsten Werktag. In einigen Fällen war die Wohnung wegen einer längeren Bearbeitungszeit bereits an andere Interessenten vergeben. Manchmal enthalte das Wohnungsangebot nicht alle relevanten Informationen; diese müssten dann erst noch eingeholt werden.

Auf Anfrage von Linksfraktion und Grünen gab Fabian zudem Auskunft zu einigen Maßnahmen des im Dezember beschlossenen „Fachplan Wohnungsnotfallhilfe“.

Die aller zwei Jahre geplanten „Strategiekonferenzen“ sollen erstmals 2020 und 2022 stattfinden. Bereits bis 2019 möchte das Sozialamt ein Präventionskonzept erarbeiten. Schon jetzt könnten sich Menschen, die Obdachlosen ehrenamtlich helfen wollen, an das Sozialamt wenden – dort erhalten sie Beratung und die notwendigen Informationen.

Alle Anfragen an den OB vom 13. Februar 2019 im Stadtrat

Video: Livestream der Stadt Leipzig

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