Grünsatzung abgelehnt, Satzung zur biologischen Vielfalt abgelehnt. Und nun weist das Dezernat Stadtentwicklung und Bau auch noch den Grünen-Antrag zurück, die Leipziger Vorgartensatzung zu überarbeiten, um die lebensfeindlichen Schottergärten zu verhindern. Ist doch schon Teil der Satzung, meint das Baudezernat. Was nur noch mehr Fragen aufwirft.

Das Planungsdezernat hat jetzt Stellung genommen zu dem Grünen-Antrag, der die Überarbeitung der Leipziger Vorgartensatzung nach dem Vorbild Erlangens zum Ziel hat.

„Die Aufnahme eines ausdrücklichen Verbots der Anlage von Schottergärten in der Vorgartensatzung ist nicht erforderlich, da insoweit kein Regelungsdefizit besteht“, meint das Amt für Bauordnung und Denkmalpflege, das die Stellungnahme für das Dezernat verfasst hat. „Aus den Regelungen der Vorgartensatzung ergibt sich bereits jetzt, dass Vorgärten nicht als ,Schottergärten‘ angelegt werden dürfen.“

Das Amt erklärt auch, wie das in der Leipziger Vorgartensatzung geregelt ist: „So regelt die gegenwärtige Fassung der Vorgartensatzung (Beschluss Nr. 600/96 vom 18.09.1996, veröffentlicht im Amtsblatt Nr. 22 vom 26.10.1996) unter § 2 Abs. 1, S. 1: ,Vorgärten sind gärtnerisch anzulegen und zu unterhalten.‘

Unter § 2 Abs. 3 der Vorgartensatzung ist außerdem geregelt, dass Vorgärten auch im Fall einer Befreiung zu begrünen sind, soweit dies angemessen und dem Antragsteller zumutbar ist. Diese Vorschrift interpretiert den Begriff ,gärtnerisch‘ des § 2 Abs. 1, S.1.

Aus der Zusammenschau des § 2 Abs. 1, S. 1 und Abs. 3 der Vorgartensatzung ergibt sich somit, dass Vorgärten grüngärtnerisch anzulegen sind. Es ist offenkundig, dass es sich bei der Anlage von Schotter- bzw. Steingärten nicht um eine grüngärtnerische Nutzung handelt.

Aus diesem Grund ist aufgrund der bereits vorhandenen Regelungen des § 2 Abs. 1, S. 1 und Abs. 3 der Vorgartensatzung ausgeschlossen, dass Vorgärten als ,Schottergärten‘ gestaltet werden dürfen. Schotter- bzw. Steingärten sind demnach keine erlaubte Nutzung i.S.d. § 2 Abs. 1 S. 1, Abs. 3 der aktuell gültigen Vorgartensatzung. Die Erforderlichkeit, ausdrückliche Regelungen zu Schotter- und Steingärten in die Vorgartensatzung aufzunehmen besteht daher nicht.“

So weit so gut.

Nur: Wer kontrolliert das?

Wir nicht, teilt das Bauordnungsamt mit. Denn: „Über die meisten Bauvorhaben wird im vereinfachten Baugenehmigungsverfahren gem. § 63 SächsBO entschieden, zahlreiche Bauvorhaben sind sogar gem. § 62 SächsBO genehmigungsfrei gestellt. Die Vorgaben der Vorgartensatzung dürfen in den Verfahren nach § 63 SächsBO, so wie zahlreiche andere öffentlich-rechtliche Vorschriften, nicht geprüft werden. Allein verantwortlich für die Einhaltung der Bestimmungen der Vorgartensatzung ist daher der jeweilige Grundstückseigentümer.“

Natürlich gibt es auch in Erlangen das Problem, dass das Verbot von Steingärten auch durchgesetzt werden muss. Irgendjemand muss also hingehen und prüfen, ob der Vorgarten gärtnerisch angelegt wurde. Darüber aber verliert das Bauordnungsamt kein Wort. Kann es sein, dass man dort gar nicht die Leute dafür hat und deswegen auf die Grundstückseigentümer verweist?

Denn ob die Behörde einschreitet, wenn Hauseigentümer alles zuschottern, hängt dann augenscheinlich am Anzeigeverhalten der Bürger, da ja eine Kontrolle durch das Bauordnungsamt nicht vorgesehen ist.

Das stellt nur fest: „Sofern Eigentümer gegen die in § 2 der Vorgartensatzung definierten Nutzungen verstoßen, können diese Verstöße als Ordnungswidrigkeiten geahndet werden.“

Wenn also niemand von Amtswegen kontrolliert, ist Leipzigs Vorgartensatzung ein zahnloser Tiger.

***

Update, 23. Juli: Die Grünen-Fraktion findet den Verwaltungsstandpunkt folgericht völlig inakzeptabel. Ihr Pressestatement dazu:

Schottergärten den Kampf ansagen statt wegzusehen!

Die Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen hat im April einen Antrag an den Stadtrat gerichtet, die Vorgartensatzung zu novellieren, um im Sinne der Biodiversität das Anlegen von sog. Schottergärten/Kiesgärten zu untersagen. Nun wurde dazu seitens der Verwaltung eine Stellungnahme abgegeben, die wenig bis kein Problembewusstsein offenbart und die eigenen Versäumnisse der vergangenen Jahre ausblendet.

Hierzu Stadtrat Jürgen Kasek, umweltpolitischer Sprecher der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen:

„Schottergärten sind auch in Leipzig immer häufiger vorzufinden. Solche Steinwüsten speichern Wärme und geben diese wieder ab, wodurch die Hitze im Sommer noch intensiver wirkt. Damit sind diese vermeintlich „schicken“ und pflegefreien Vorgärten eben keine Privatangelegenheit, sondern schädigen die Allgemeinheit. Eine Bepflanzung bewirkt hingegen den gegenteiligen Effekt, da Pflanzen Feuchtigkeit verdunsten und das Klima im Umfeld somit angenehmer ist. Abgesehen davon tragen bepflanzte Vorgärten zur Förderung der Biodiversität bei und bieten Insekten Nahrung und Lebensraum. Nicht ohne Grund ist bereits in der geltenden Vorgartensatzung von 1996 geregelt, dass Vorgärten gärtnerisch anzulegen und zu unterhalten sind. Nur leider ist dieser Passus erstens kaum bekannt und wird zweitens durch die zuständige Verwaltung weder kontrolliert noch eingefordert was letztlich dazu führt, dass immer mehr Schottergärten mit all ihren negativen Folgen für Natur und Gemeinschaft vorzufinden sind. Hier besteht Handlungsbedarf!“

Genau aus diesen Gründen gehen immer mehr Städte und Bundesländer den Weg, trotz bestehender jahrzehntealter Regelungen Schottergärten explizit zu untersagen und deren Rückbau bzw. Umgestaltung einzufordern. So hat sich die Erkenntnis durchgesetzt, dass es nicht zum Ziel führt, wenn man diesbezüglich auf Freiwilligkeit setzt. Erlangen beispielsweise hat über seine Freiflächensatzung explizit ein Verbot beschlossen. Auch das Land Baden-Württemberg wird nun trotz bereits geltender Regelungen in der Landesbauordnung das Verbot von Schottergärten auch in dem neuen Naturschutzgesetz verankern. Bereits existierende Schottergärten müssten im Zweifel beseitigt oder umgestaltet werden. Wir setzen vor allem auf Kooperation, die Einsicht der Eigentümer und die Überzeugungskraft der Verwaltung vor Ort. Grundsätzlich müsse der Hauseigentümer von sich aus Schottergärten beseitigen. Sonst drohten Kontrollen und Anordnungen.

Jürgen Kasek: „Die Stadt Leipzig muss sich endlich bewusst dem Problem des Insektensterbens infolge der immer umfassenderen Versiegelung von Lebensraum und damit einhergehender Einschränkung der Biodiversität stellen und den Schottergärten als eines von mehreren Problemen den Kampf ansagen. Dies wird sich nicht durch Verweis auf eine 25 Jahre alte Regelung und weiteres Wegschauen der Ordnungsbehörden lösen lassen, sondern im Zweifel nur durch Bußgelder und Anordnungen. Schotter- bzw. Kiesgärten schaden nicht nur der Umwelt und den Insekten, sondern letztlich in ihren Auswirkungen auch der Artenvielfalt und dem Klima – und damit der Allgemeinheit.

Andere Städte machen es vor, wie man tote Schottergärten verhindert

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