Viel erwarten Menschen, die auf die kargen Sozialleistungen unserer Gesellschaft angewiesen sind, ja sowieso nicht, wenn sie schon mal Wünsche äußern dürfen zur Mehraufwandsentschädigung in Hartz IV. Um 75 Euro mehr im Monat ging es am Donnerstag, 24. Juni, bei einem Antrag der Linksfraktion, der das durchaus treffende Wort „vulnerable Menschen“ verwendete. Die Verwaltung wäre dem konkreten Betrag nur zu gern ausgewichen

Die hatte in ihrem Standpunkt aus der sehr konkreten Forderung der Linksfraktion, „dass die Geschäftsführung des Jobcenters die Anhebung der Mehraufwandsentschädigung für 1-Euro-Jobs, sogenannte AGH-MAE nach § 16 d SGB II, für Arbeitslose von derzeit 1,75 Euro auf 2,50 Euro je Stunde rückwirkend zum 1. Januar 2021 erhöht, um pandemiebedingte Mehrbelastungen der Menschen abzumildern“, einen unverbindlichen Vorschlag gemacht, dass die Summe „auf einen bedarfsdeckenden Betrag angepasst wird“.Und die Verwaltung meinte auch noch, die Verantwortung ganz von sich weisen zu können: „Die Entscheidung zur Höhe der Mehraufwandsentschädigung obliegt der Geschäftsführung des Jobcenters, da Sachverhalte im Zusammenhang mit der Bewirtschaftung von Eingliederungs- oder Verwaltungsmitteln nicht in die Zuständigkeit der Trägerversammlung fallen (vgl. § 44c SGB II).“

Eine Farce, auf die dann die Grünen-Fraktionsvorsitzende Katharina Krefft einging, nachdem Linke-Stadtrat Volker Külow den Antrag eingebracht hatte.

In seiner Einbringungsrede verdeutlichte Dr. Volker Külow, Sprecher für Gesundheit, Soziales und Senior/-innen der Fraktion Die Linke im Leipziger Stadtrat, die Notwendigkeit der Erhöhung, um „pandemiebedingte Mehrbelastungen“ abzumildern. „Der Antrag zeugt von unserem linken sozialen Grundansatz. Wir wollen gerade denjenigen Menschen, die besonders hart von der Coronakrise betroffen sind, unkompliziert helfen. Es ist ein kleiner Beitrag, der ca. 1.000 Leipzigerinnen und Leipzigern, die sich derzeit in diesen Maßnahmen befinden, sofort und unbürokratisch zugutekommt.“

Geradezu peinlich war dann freilich der Auftritt von CDU-Stadtrat Karsten Albrecht, der nicht nur den Begriff vulnerabel dozierend für falsch erklärte, obwohl die betroffenen Menschen genau das sind, verwundbar und verletzlich, sondern auch gleich noch das alte Argument anklingen ließ, die Hartz-IV-Empfänger seien ja nur zu bequem, sich eine „richtige“ Arbeit zu suchen, die Mehraufwandsentschädigung sei kein Einkommensersatz.

Aber darum ging es auch nie, nicht bei der Einführung der sogenannten 1-Euro-Jobs und auch nicht bei der Erhöhung der Entschädigung erst auf 1,50, dann 1,75 Euro im Jahr 2019, damals initiiert von der CDU-Fraktion.

„Die Höhe der gesetzlich vorgeschriebenen Mehraufwandsentschädigung nach § 16d Abs. 7 SGB II ist gesetzlich nach wie vor nicht festgelegt und wird kommunal durch die Geschäftsführung des Jobcenters vor Ort festgelegt“, hatte die Linksfraktion in ihrem Antrag festgestellt.

„Zwischen 2013 und 2018 betrug die Aufwandsentschädigung 1,50 Euro und ab 2019 durch eine Initiative des Stadtrates lediglich 1,75 Euro, obwohl der Stadtrat damals schon den Bedarf bei 2,00 Euro/Stunde sah. Erneute Mehrbedarfe ergeben sich beispielsweise durch die pandemische Situation infolge der Maskenpflicht, dem häufigeren Wechsel der Arbeitskleidung, erhöhten Bedarf an Hygieneprodukten und Reinigungskosten. Die Erhöhung ist bisher keiner festen Methodik gefolgt. Wir vertreten die Auffassung, dass die Kommune hier Gestaltungsspielraum für die Leistungsbeziehenden hat und möchten, dass dieser Ermessensspielraum bei einer freiwilligen Teilnahme auch genutzt wird.“

Und auch Albrechts Behauptung, mit den Kosten hätte die Kommune trotzdem zu tun, stimmte nicht. Auch das musste dann Katharina Krefft korrigieren, genauso wie Albrechts Aussage, Jobcenter-Klienten würden ja eh schon kostenlose Masken bekommen. Was schlicht nicht stimmt. Die kostenlosen Masken gab es nur für über 60-Jährige.

Das Dezernat Soziales, Gesundheit und Vielfalt hatte selbst diesen Maskenpunkt abgelehnt und dann trotzdem ausführlich erklärt, dass es kostenlose FFP-2-Masken nur für über 60-Jährige gab.

Und dann gab es ja auch noch einen zweiten Hauptpunkt des Antrages, nach dem sich der Oberbürgermeister als Präsident des Deutschen Städtetages dafür einsetzen soll, dass auf Bundesebene ein Pandemiezuschlag für SGB-II-, SGB-XII- und Asylbewerberleistungsgesetz-Leistungsempfängerinnen und -empfänger in Höhe von monatlich 100 Euro je Person in der Bedarfsgemeinschaft gewährt wird. Mit Betonung auf monatlich.

Diese Summe „haben wir keineswegs aus der Luft gegriffenen“, so Dr. Volker Külow in seiner Rede weiter. „Wir schließen uns dezidiert dem prominenten zivilgesellschaftlichen Bündnis von 41 Verbänden und Gewerkschaften an, das am 25. Januar 2021 mit seinem Aufruf ‚Soforthilfen für die Armen – jetzt! Solidarisch für sozialen Zusammenhalt und gegen die Krise’ an die bundesweite Öffentlichkeit trat und exakt die 100 Euro pauschaler Mehrbedarfszuschlag forderte.“

Die Erhöhung der Regelsätze um lediglich 14 Euro auf 446 Euro zu Beginn des Jahres – also mitten im zweiten Lockdown – sei hier zu Recht als „armutspolitischer Offenbarungseid“ bezeichnet worden. „In diesem Sinne erwarten wir von Oberbürgermeister Burkhard Jung nach der gestrigen Beschlussfassung ein alsbaldiges und sehr deutliches Signal an die Bundespolitik“, so Külow.

Hier hatte das Sozialdezernat auf das „Gesetz zur Regelung einer Einmalzahlung der Grundsicherungssysteme an erwachsene Leistungsberechtigte und zur Verlängerung des erleichterten Zugangs zu sozialer Sicherung und zur Änderung des Sozialdienstleister-Einsatzgesetzes (Sozialschutzpaket III)“ verwiesen, nach dem die Leistungsempfänger einmalig 150 Euro bekommen. Betonung auf: einmalig.

Aber sowohl CDU- als auch SPD-Fraktion stellten den aufgeweichten Verwaltungsstandpunkt zur Abstimmung, der aber mit 26:29 Stimmen durchfiel.

Mit den Stimmen der Linksfraktion und der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen wurde dafür der Linke-Antrag mehrheitlich angenommen. Damit wird der Oberbürgermeister verpflichtet, sich in der Trägerversammlung des Jobcenters dafür einzusetzen, dass rückwirkend zum 1. Januar 2021 die Mehraufwandsentschädigungen für Ein-Euro-Jobs von bisher 1,75 Euro auf 2,50 Euro erhöht werden.

Das bedeutet für diejenigen Menschen, die sich in einer sogenannten Arbeitsgelegenheit mit Mehraufwandsentschädigung (AGH-MAE) befinden und hierfür zusätzlich pro Stunde eine Aufwandsentschädigung erhalten, bei durchschnittlich 25 Wochenstunden monatlich rund 75 Euro mehr im Portemonnaie.

Das ist nur aus der Perspektive von ganz unten viel Geld. Und Katharina Krefft wies zu Recht darauf hin, dass die Corona-Pandemie nicht der Anfang der Entwicklung war, dass die Schere zwischen Arm und Reich in Deutschland immer weiter auseinanderklafft. Und gerade viele Jobcenter-Klienten wurden in der Pandemie ihren eh schon kärglich bezahlten Job los. Gerade die Situation der ärmeren Bevölkerungsgruppen, so Krefft, hat sich in der Pandemie besonders verschlechtert.

Wie viele Menschen es allein in Leipzig betrifft, wenn ein Stadtrat sich geizig oder ein wenig solidarisch zeigt, machen die Zahlen aus dem Linke-Antrag deutlich: „Zum 31. Dezember 2020 waren in Leipzig 32.507 Personen – Menschen in arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen inbegriffen – arbeitslos (9,9 %). Arbeitnehmer/-innen in Kurzarbeit sind in diesem Anteil nicht inbegriffen. Insgesamt haben über 55.000 Menschen Leistungen nach dem SGB II bezogen, hierunter ein hoher Anteil an Alleinerziehenden, ca. 17.000 Minderjährige waren vom Jobcenter Leipzig abhängig. Laut Arbeitsmarktbericht befanden sich 1.200 Menschen in sog. ,beschäftigungsschaffenden Maßnahmen‘, also auch in Arbeitsgelegenheiten. Diese Zielgruppe hat unter den Auswirkungen der Pandemie besonders zu leiden.“

Und Katharina Krefft erinnerte auch daran, dass die Jobcenter-Leitung in Leipzig noch nie in Eigeninitiative die Mehraufwandsentschädigung erhöht habe. Das hat sie immer erst getan, nachdem der Stadtrat einen entsprechenden Entschluss gefasst hat. Der ist jetzt da. Der OBM muss in der Trägerversammlung entsprechend aktiv werden.

Die Debatte am 24. Juni 2021 im Stadtrat

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Es gibt 2 Kommentare

Ich bin Hartz 4 Empfänger und fange morgen mit einer AGh an. Es gibt 1,75euro.bei meiner Nachfrage ans Jobcenter wurde mir mitgeteilt das es bis heute 9 monate später kein Gespräch zwischen unserem Bürgermeister und dem Jobcenter Chef gab. Wie geht das. Das Geld sollte rückwirkend zum 1.1.2021 gezahlt werden. Wir haben inzwischen den 14. 03.2022.Krass. Ich hatte mich auf ein paar Euro mehr gefreut. Schade. Das scheint ja alles im Sande zu verlaufen. Was ist daran so schwer umzusetzen???

Bei derartig schlecht informierten und derartig arroganten Stadträten wie diesemjenigenwelchen der CDU (und das ist nicht das erste Mal) halte ich wie schon seit Jahren daran fest, dass die Ortsgruppe Leipzig der CDU sich ganz schnell auflösen möge aufgrund erheblicher Mängel in der Sachpolitik. Wäre ich im Stadtrat (und dann zweifellos auf der linken Seite), möchte ich solche Leute nicht einmal als Gegner haben.

Immerhin scheint die Ortsgruppe soviel “Selbsterkenntnis” zu haben, dass sie seit Jahrzehnten keinen OBM-Kandidaten aus ihren eigenen Reihen hervorbringen konnte.

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