Beschlossen ist es noch nicht, außer dass es Teil des Doppelhaushalts 2021/2022 wurde: Drei Millionen Euro ließ die Ratsversammlung mit in den Doppelhaushalt schreiben, damit weitere geförderte Wohnungen in Leipzig wieder instand gesetzt werden können. Damit das Geld aber 2022 tatsächlich fließt, muss die konkrete Vorlage noch in den Ausschüssen des Stadtrats besprochen und in einer der nächsten Ratsversammlungen beschlossen werden.

„Im Jahr 2022 stehen im städtischen Haushalt 3 Millionen Euro zur Verfügung, die für Sanierungsmaßnahmen zur Aktivierung leerstehender Wohnungen in Plattenbaubeständen zur Schaffung bzw. zum Erhalt preiswerten Wohnraums genutzt werden sollen“, heißt es in der Vorlage des Planungsdezernats. „Damit ist eine 15-jährige Mietpreisbindung verbunden. Die Mieten sollen im Bereich der Kosten der Unterkunft liegen. Potenzielle Mieter benötigen einen weißen Wohnberechtigungsschein.“Das Instrument setzt da an, wo insbesondere Wohnungsgesellschaften und -genossenschaften zögern, Wohnungen im Plattenbau zu sanieren, weil die möglichen späteren Mieteinnahmen die Sanierungskosten nicht decken. Die Unterstützung der Stadt soll diese Lücke schließen und die Wohnungsunternehmen dazu animieren, auch in den Plattenbausiedlungen weitere Wohnungsleerstände zu aktivieren und mit dann bis zu 6,50 Euro je Quadratmeter an einkommensschwache Mietparteien zu vermieten.

„Aufgrund des städtischen Zuschusses sollen die Mieten während der gesamten Bindungsdauer im Bereich der Kosten der Unterkunft liegen (derzeit in Abhängigkeit von der Haushaltsgröße zwischen 5,16 bis 5,55 Euro pro Quadratmeter Wohnfläche). Die Mietpreisbindungsdauer beträgt 15 Jahre“, geht die Vorlage auf die aktuellen KdU-Werte ein. Die letztlich möglichen Mietpreise können also durchaus unter den 6,50 Euro je Quadratmeter liegen, die das Förderprogramm des Freistaats für den sozialen Wohnungsbau vorsieht.

„Durch den Einsatz von 3 Millionen können rund 150 Wohnungen gefördert werden“, betont die Vorlage, erklärt aber auch, dass vergaberechtliche Gründe eine Beschränkung auf die stadteigene LWWB und Wohnungsgenossenschaften unmöglich macht, also auch andere Wohnungseigentümer sich um die Mittel bewerben können.

Auch die Wohnungsgenossenschaft Lipsia prüft derzeit die Möglichkeit, auf die kommunalen Fördermittel zuzugreifen, um weitere Leerstands-Wohnungen wieder dem Markt zuzuführen.

Schon seit Jahren hatten die Wohnungsgenossenschaften darauf hingewiesen, dass es durchaus noch nennenswerte Leerstände gerade in Großwohnsiedlungen in städtischer Randlage gab und gibt. Während die Wohnungen in Innenstadtlage stark nachgefragt sind und auch bei deutlich höherem Mietpreisniveau nachgefragt werden, sind die Großwohnsiedlungen oft die einzig mögliche Ausweichmöglichkeit für Menschen, die sich mit niedrigen Einkommen eine Wohnung im Stadtinneren nicht mehr leisten können.

Aber die drastisch gestiegenen Baupreise haben in den letzten Jahren eine Sanierung der Gebäude in den Großwohnsiedlungen immer schwerer finanzierbar gemacht, während gleichzeitig der Bedarf an niedrigpreisigen Wohnungen auch für Singles und Familien immer weiter gewachsen ist.

Das Förderpaket der Stadt hilft jetzt, diese Lücke ein Stück weit zu schließen, auch wenn Leipzig damit weiterhin noch weit entfernt ist vom tatsächlichen Bedarf an niedrigpreisigen Mietwohnungen, die jedes Jahr entstehen müssten. Diese Zahl wird auf 1.100 bis 1.300 neue Wohnungen pro Jahr geschätzt.

Gebaut oder saniert werden aber im Schnitt nur 300 bis 400 pro Jahr. Für viel mehr reichen die vom Freistaat Sachsen bereitgestellten Fördergelder nicht. Mit der einmaligen Förderung der Vorlage erhöht sich diese Zahl 2022 wohl erstmals auf um die 500 neue Sozialwohnungen.

Dass auch das Planungsdezernat die Dramatik gerade im sozialen Wohnungsmarkt sieht, kann man im letzten Satz der Vorlage lesen, wo auf die Folgen eines Nichtbeschlusses hingewiesen wird: „Der steigende Bedarf an diesen Wohnungen wird somit weiterhin nicht gedeckt.“

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