Dass Bund und Land es nicht wirklich auf die Reihe bekommen, genug sozialen Wohnungsbau auf die Beine zu stellen, um gerade die Wohnungsknappheit in den großen Städten zu beseitigen, ist seit Jahren Thema. Das Fördergeld ist zu knapp bemessen, die Förderbedingungen sind engstirnig und gerade kommunale Wohnbauträger können die Herstellung bezahlbaren Wohnraums kaum noch finanziell darstellen. 2022 gab es deshalb in Leipzig erstmals 3 Millionen Euro städtischen Zuschuss.

Und zwar genau dort, wo dieses Geld genau jenen hilft, die sich die rapide gestiegenen Mietkosten im privaten Wohnsegment nicht (mehr) leisten können.

Die Auswertung der durchschnittlichen Mietbelastung für Leipziger Haushalte zeigt das Problem nicht. Das wird erst sichtbar, wenn man sich jene Haushalte genauer anschaut, die mit wenig Geld und meist Niedriglöhnen irgendwie zurande kommen müssen.

Und die suchen natürlich händeringend nach entweder kleinen Einraumwohnungen oder bezahlbaren Wohnungen für eine Familie mit Kindern. Weshalb das 2022 erstmals aufgelegte Förderprogramm der Stadt von den Wohnungsgesellschaften dankend angenommen wurde.

„Im Jahr 2022 wurden 3 Millionen Eure städtische Mittel auf der Grundlage des Antrages A 0246/21/22 bereitgestellt. Die rege Inanspruchnahme der Mittel durch die Leipziger Wohnungs- und Baugesellschaft und die Wohnungsgenossenschaften zeigt, dass der Bedarf bestand, (länger) leerstehende Wohnungen im Plattenbau zu reaktivieren und dem Wohnungsmarkt wieder zuzuführen“, stellt die Vorlage aus dem Amt für Wohnungsbau und Stadterneuerung (VII-DS-07484) fest.

„Die nahezu vollständige Inanspruchnahme der Mittel konnte trotz gleichzeitigem Bedarf an Wohnungen für Geflüchtete aus der Ukraine erfolgen. Für die Fortsetzung des städtischen Förderprogramms wurde bereits Interesse angemeldet. Eine Abwägung war somit nicht erforderlich.“

Knapper Wohnraum für Menschen mit geringem Einkommen

Natürlich floss in die Abwägung auch wieder ein, wie hoch die Mietbelastung in einzelnen Einkommensgruppen in Leipzig ist. Aber wenn man sich mit dem Durchschnittswert der Mietbelastung nicht die Augen wischt, sieht man sehr genau, wo in Leipzig bezahlbarer Wohnraum tatsächlich knapp ist.

„Die Gesamtmietbelastung, die den Anteil der Miete einschließlich der Heizungs- und sonstigen Mietkosten am Haushaltsnettoeinkommen ausmacht, betrug 2020 in Leipzig 29 %. Aufgrund gestiegener Einkommen ist die Mietbelastungsquote trotz Mietpreisanstiegen konstant. Für einzelne Haushaltstypen bestehen jedoch teilweise deutlich höhere Mietbelastungsquoten“, betont dann auch die Vorlage.

„Überdurchschnittliche Mietbelastungsquoten wiesen Ein-Personenhaushalte (Singles, alleinstehende Rentner) sowie Haushalte mit geringem Nettoeinkommen (unter 1.100 €) auf. Dabei nimmt die Zahl der Ein-Personen-Haushalte stetig zu. Zugleich wächst die Zahl der Seniorenhaushalte.“

Und gleichzeitig wird Mieten gerade in den innerstädtischen Bereichen immer teurer. Viele Menschen, die sich diese Mietanstiege nicht mehr leisten können, suchen also dringend nach einer Ausweichmöglichkeit, wie die Vorlage feststellt:

„Durch die Abnahme an preiswertem Wohnraum aufgrund von steigenden Mietpreisen entstehen Engpässe am Wohnungsmarkt. Davon sind insbesondere die einkommensschwachen Haushalte betroffen, die über geringe Einkommen oder Renten verfügen oder Leistungen nach dem SGB II oder XII beziehen. Diese Situation hat sich in der letzten Zeit eher noch verschärft. Dieser Personenkreis kann sich am Wohnungsmarkt zunehmend nicht mehr mit passendem Wohnraum versorgen.“

Wo der Freistaat nicht hilft

Und als geeignetes Instrument hat sich gerade im letzten Jahr erwiesen, den Wohnungsgenossenschaften und der LWB dabei zu helfen, ihre noch nicht sanierten Bestände aus den 1950er und 1960er Jahren und früher zu sanieren. Mit Geld aus dem Leipziger Haushalt, das hier eindeutig eine fehlende Unterstützung durch den knauserigen Freistaat Sachsen ersetzt.

Von „Vorleistung“ sprach am 15. Dezember der Grünen-Fraktionsvorsitzende Dr. Tobias Peter. Aber es ist zweifelhaft, ob der Freistaat diese Leistungen jemals mit eigenen Mitteln ausgleichen wird. Selbst die rund 25 Millionen Euro, die Leipzig vom Freistaat als Wohnungsbauförderung bekommt, sind viel zu wenig, um den Bedarf zu decken.

Und das ist nun einmal ein Bedarf im Sozialwohnungsbau, dort, wo die Haushalte mit niedrigen Einkommen suchen müssen. Doch mit dem Geld, das der Freistaat bereitstellt, können jährlich gerade einmal 300 bis 600 Sozialwohnungen gebaut werden, obwohl Leipzig rechnerisch über 1.400 braucht, wie Baubürgermeister Thomas Dienberg festgestellt hat.

Denn es sind eben auch in Sachsen die Großstädte, die vor allem die sozialen Probleme auffangen, Arbeitsplätze auch für nicht qualifizierte Menschen bieten, Zuwanderungsziel sind und vor allem die Hauptlast der Integration von geflüchteten Menschen absichern. Und das sogar vorbildlich, denn die meisten dieser Menschen können sich schnell in die Stadt und den Arbeitsmarkt eingliedern.

Doch auch dafür braucht es Wohnungen mit bezahlbar niedrigen Mieten. Und die wurden 2022 erstmals verstärkt mit der Fachförderrichtlinie „Aktivierung leerstehender Wohnungen“ in den Großwohnsiedlungen geschaffen.

Ein Programm, das so gut funktionierte, dass es 2023 seine Fortsetzung finden soll.

Leerstände abbauen

„Durch die Fachförderrichtlinie ‚Aktivierung leerstehender Wohnungen‘ sollen Wohnungen in Großwohnsiedlungen/Plattenbaugebieten, Beständen der 50-er und 60-er Jahre, einzelnen Plattenbauobjekten und zusammenhängenden Wohnsiedlungsbauten – errichtet um 1900 und Zwischenkriegsbauten (wie z. B. Meyersche Häuser, Krochsiedlung usw.) – durch Sanierungsmaßnahmen dem Markt wieder zugeführt werden, die (über einen längeren Zeitraum) leerstanden.

Auch die Zusammenlegung von kleineren zu größeren Wohnungen soll gefördert werden“, betont die Vorlage der Stadt.

„Die Wohnungen sollen im Bereich der Kosten der Unterkunft entstehen und werden an Haushalte mit einem weißen Wohnberechtigungsschein vermietet. Mieterhöhungen gemäß § 558 des Bürgerlichen Gesetzbuches sind möglich, aber nur bis zur Höhe der Kosten der Unterkunft. Es gilt ein allgemeines Belegungsrecht nach § 26 Abs. 2, S. 2 WoFG für die Dauer von 15 Jahren. Die Förderung wird prioritär für 1-Raum-, 4-Raum- und größere Wohnungen zur Verfügung gestellt. Bei den zu fördernden Wohnungen soll es sich um nicht marktaktiven bzw. nicht um fluktuationsbedingten Leerstand handeln.“

2022 konnten immerhin Zuwendungsbescheide für 142 Wohnungen mit insgesamt 2.937.000 Euro erteilt werden, darunter 15 Wohnungen für 1-Personenhaushalte und 15 Wohnungen für 4-Personenhaushalte.

Und in ähnlicher Größenordnung will Leipzig nun auch in den nächsten Jahren Gelder zur Verfügung stellen: 2023 und 2024 sind jeweils 2,7 Millionen Euro als Zuschuss für die bauwilligen Unternehmen eingeplant.

Die Grünen hatten noch einen Änderungsantrag eingebracht, der auch Grundrissveränderungen bei den Wohnungsrevitalisierungen zulassen soll – um eben die besonders gefragten 1- und 4-Raum-Wohnungen zu bekommen. Und prioritär soll es die Förderung in Ortsteilen „mit geringerem Anteil an KdU-Empfängern“ geben.

Denn wenn die Sozialwohnungen wieder nur in der Stadtrandlage entstehen, geht die Verdrängung von Menschen mit niedrigen Einkommen aus der inneren Stadt immer weiter.

Sowohl der Antrag der Grünen als auch die Vorlage der Stadt bekamen am 15. Dezember die deutliche Mehrheit in der Ratsversammlung. Die Aktivierung leerstehender Wohnungen kann also 2023 weitergehen.

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