Im Juni hat die Stadt Leipzig einen erheblichen Wirbel ausgelöst, als sie zum 31. Dezember 2025 die Grundsatzvereinbarung mit den freien Trägern der Leipziger Kindertagesstätten kündigte. Das sorgte für gewaltige Verunsicherung. Und am 24. September reichte die CDU-Fraktion deshalb auch eine dringliche Anfrage ein, die auch postwendend beantwortet wurde. Denn um Schließungen, Betreuungsschlüssel oder Personalstellen ging es gar nicht. Von einem „Druck auf die Träger“ sprach hingegen die CDU-Fraktion.
„Mit der Kündigung der Kitagrundsatzvereinbarung seitens der Stadt Leipzig wurde der Druck auf die Träger massiv erhöht“, meinte die CDU-Fraktion in ihrer Anfrage. „Es herrscht Unklarheit, ob und in welchem Umfang eine neue Vereinbarung vor dem 1. Oktober 2025 zustande kommt. Das ist für die Träger allerdings ein relevantes Datum, da ggf. vor diesem Datum noch Personalentscheidungen getroffen werden müssen, die ab dem 1. Januar 2026 greifen.“
Doch genau darum geht es bei der Grundsatzvereinbarung mit den freien Trägern gar nicht, betonte auch Bürgermeisterin Vicki Felthaus, die am 24. September die wesentlichen Punkte aus der Antwort ihres Dezernats vorstellte. Eine Antwort, die gleichzeitig klarstellte, dass es eigentlich überhaupt keinen Anlass für eine Dringliche Anfrage gab.
In drei Ausschusssitzungen wurden die Ratsfraktionen informiert
„Seit der Kündigung der Kitagrundsatzvereinbarung zum 31.12.2025 durch die Stadt Leipzig am 27.06.2025 hat eine Vielzahl an Gesprächen, Informationsveranstaltungen, Schriftwechseln sowie Beratungen im öffentlichen Teil des Jugendhilfeausschusses unter Beteiligung von Politik und Träger stattgefunden. Ziel dieser Formate war es, die Kündigung einzuordnen, Hintergründe transparent darzulegen und Sorgen von Eltern wie auch Trägern aufzugreifen“, kann man in der Antwort aus dem Amt für Jugend und Familie lesen.
Und: „Die Amtsleitung hat unmittelbar nach dem Versand des Kündigungsschreibens (30.06. digitale Informationsveranstaltung) sowie in mehreren Sitzungen des Jugendhilfeausschusses (z. B. am 30.06., 18.08. und 01.09.) ausführlich im Beisein aller Fraktionen informiert.
Dabei wurde von Verwaltungsseite stets klargestellt, dass weder eine Gefährdung der Betreuungsverträge noch eine Kürzung von Personalmitteln für das pädagogische Personal zu befürchten ist. Alle bestehenden Betreuungsverträge behalten über den Jahreswechsel 2025/26 hinaus ihre Gültigkeit; die Refinanzierung ist durch die gesetzlichen Regelungen (SächsKitaG) gesichert.“
Das heißt: Träger und Ratsfraktionen waren inzwischen umfassend informiert – die Ratsfraktionen gleich in drei Sitzungen des öffentlich tagenden Jugendhilfeausschusses. Und eigentlich, so Vicki Felthaus, hatte sie sich gewünscht, dass die Informationen auch in diesen Gremien blieben und nicht öffentlich für Unruhe sorgen – schon gar mit den falschen Behauptungen, die seitdem lanciert werden, von Stellenkürzungen bis zu möglichen Schließungen. Genau die seien überhaupt kein Thema, die Stadt finanziere das jeden Monat ganz selbstverständlich, denn dazu ist sie nach Landesgesetz verpflichtet.
Irgendwer sah da also Grund, Unruhe zu schüren, die in keiner Weise fruchtbar ist.
Es geht um eine faire Finanzierungsvereinbarung
Obwohl die Stadt natürlich versucht, ihre Aufwendungen für die Kitas zu senken – und zwar gerade bei den Verwaltungskosten, wie Felthaus betonte.
„In den öffentlichen wie internen Dialogen hat die Verwaltung fortlaufend betont, dass die Kündigung nicht auf eine Minderung der Qualität oder auf eine Gefährdung der Finanzierung abzielt, sondern auf die Einführung einer nachvollziehbaren und fairen Finanzierungsvereinbarung“, heißt es auch in der schriftlichen Antwort aus dem Amt für Jugend und Familie.
Aber weil die CDU-Fraktion, die aus den Jugendhilfeausschusssitzungen eigentlich besser informiert sein sollte, extra nachfragte, beantwortete das Amt auch alle Fragen. Zum Beispiel die zu der Behauptung zu den Personalmitteln.
„Die Personalkosten für das pädagogische Personal in den Kindertageseinrichtungen sind rechtlich klar abgesichert. Grundlage hierfür ist das Sächsische Gesetz zur Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen (SächsKitaG, insbesondere § 12 Abs. 1 i. V. m. § 18 Abs. 3). Danach erfolgt die Finanzierung zwingend entsprechend dem gesetzlichen Betreuungsschlüssel.
Dies bedeutet: Die Träger müssen nicht befürchten, dass die Mittel für das pädagogische Fachpersonal gekürzt oder grundsätzlich infrage gestellt werden. Auch in der aktuellen Diskussion um die künftige Finanzierungsvereinbarung blieb und bleibt dieser Punkt unberührt.“
Es gilt das SächsKitaG
Und manch ein Diskutant vermutete ja, dass mit der Kündigung der Grundsatzvereinbarung gleich mal der ganze Betrieb der Kindertageseinrichtungen gefährdet wäre. So fragte dann auch die CDU-Fraktion: „Wird im Falle, dass keine Einigung vor dem 1. Oktober 2025 zustande kommt, mit einer Übergangsregelung für die Träger geplant?“
Aber darum ging es ja gar nicht, betonte das Amt für Jugend und Familie: „Die Sicherstellung einer auskömmlichen Refinanzierung der Kindertageseinrichtungen ist für alle Beteiligten unstrittig. Auch wenn bis zum 1. Oktober 2025 keine neue Vereinbarung zwischen der Stadt Leipzig und den freien Trägern abgeschlossen werden sollte, besteht auf Grundlage des SächsKitaG volle Finanzierungssicherheit. Für Eltern, Kinder und Beschäftigte besteht daher kein Anlass zur Sorge, dass Einrichtungen im Jahr 2026 ohne Mittel bleiben könnten.
In der öffentlichen Diskussion ist zum Teil der Eindruck entstanden, die Finanzierung sei gefährdet. Dieser Eindruck wird teilweise auch durch öffentliche Äußerungen genährt.“
Worum es bei der Neuverhandlung der Grundsatzvereinbarung tatsächlich geht, erklärte das Amt ebenfalls: „Die Verwaltung betont ausdrücklich, dass die Kündigung der bisherigen Pauschalvereinbarung allein dem Ziel dient, die Abrechnung transparenter und sachgerechter zu gestalten. Bisherige Pauschalen sollen plausibilisiert und künftig am tatsächlich erbrachten Leistungsumfang orientiert werden.
Damit wird gewährleistet, dass jeder Träger die Mittel erhält, die für die Erfüllung seiner Aufgaben erforderlich sind. Es handelt sich nicht um eine Absenkung von Qualität, sondern um eine korrekte und nachvollziehbare Abrechnung. Verschiedene Möglichkeiten der Anschlussfinanzierungen sind denkbar und werden gerade verwaltungsintern diskutiert.“
Wie das künftig berechnet werden soll, sei Gegenstand der Verhandlungen.
Verfehlte Berichterstattung
Ein wenig ließ Vicki Felthaus auch ihre Verwunderung darüber durchblicken, dass 40 Träger gar vor Gericht ziehen wollen. Der einfachste Weg wäre ja nun einmal, gemeinsam zu einer nachvollziehbaren Abrechnung zu kommen.
„Die Kita-Finanzierung zum 01.01.2026 ist somit, wie mehrfach mündlich wie schriftlich mitgeteilt, gesichert“, betonte auch das Amt für Jugend und Familie. „Es schließen keine Einrichtungen, wenn es nicht zu einem erfolgreichen Abschluss zum 31.12.2025 kommen sollte. Die mediale Darstellung sowie Unterschriftenaktionen der freien Träger ist irreführend und sorgt bei Eltern wie Fachkräften für Verunsicherung. Dieser Berichterstattung haben wir auch offiziell bereits im Jugendhilfeausschuss widersprochen.“
Der nächste Verhandlungstermin mit den freien Trägern war dann am 26. September. Sollte auch das ohne grundsätzliche Verständigung ausgegangen sein, beabsichtigt die Verwaltung, unmittelbar weitere Verhandlungsrunden anzuschließen. Diese sollen so lange fortgeführt werden, bis eine tragfähige Einigung erzielt ist. Denn – so Vicki Felthaus – die Grundsatzvereinbarung ist eine reine Leipziger Angelegenheit. Und es geht darin nur um die Rahmenbedingungen für den Kita-Betrieb.
„Das Ziel der Verwaltung ist es, den freien Trägern zeitnah Planungssicherheit zu geben und die neue Vereinbarung noch vor Jahresende abzuschließen“, betonte das Amt für Jugend und Familie. „Eine beabsichtigte Erhöhung der Kosten für die freien Träger und die Overheadstrukturen wird aber weiterhin ausgeschlossen.
Im Mittelpunkt steht dabei die Einführung einer fairen und transparenten Spitzkostenabrechnung, die die bisherigen Pauschalen ersetzt. Damit werden die eingesetzten öffentlichen Mittel zielgenauer und nachvollziehbarer verteilt. Zugleich ist klarzustellen, dass im Rahmen dieser Verhandlungen keine zusätzlichen finanziellen Aufwüchse in Aussicht gestellt werden können.“
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