Die aktuelle Bau- und Wohnungspolitik in Deutschland ist von jeder Menge Märchen und Behauptungen umrankt. Immer wieder taucht das Argument von „zu viel Bürokratie“ auf: Die Baugenehmigungen müssten nur entschlackt werden, dann würden die Baufirmen auch sofort wie wild losbauen. Solch eine „Entbürokratisierung“ hat die Bundesregierung mit dem „Gesetz zur Beschleunigung des Wohnungsbaus und zur Wohnraumsicherung“ (Bauturbo) auf den Weg gebracht.

Und Leipzigs Planungsdezernat möchte das Gesetz auch in Leipzig anwenden und hat eine entsprechende Vorlage auf den Weg gebracht, mit der zumindest die Linke im Stadtrat überhaupt nicht einverstanden ist. Denn dieser „Bauturbo“ greift direkt in Entscheidungskompetenzen des Stadtrates ein, ist also letztlich ein Stück demokratischer Entmachtung. Ein Problem, das auch das Leipziger Planungsdezernat in seiner Vorlage anmerkt:

„Der ‚Bauturbo‘ schürt beim Vorhabenträger die Erwartungshaltung, dass die Baugenehmigung, wie vom Gesetzgeber vorgesehen, innerhalb von vier Monaten erteilt werden kann. Das ist praktisch nicht umsetzbar. Voraussetzung für die zeitnahe Erteilung ist, dass vor Antragstellung eine Abstimmung zwischen Vorhabenträger, der Gemeinde und Ämtern, deren Belange berührt sind, stattfindet.

Das gemeindliche Verfahren zur Entscheidung über die Zustimmung und das behördliche Verfahren, um alle für die Genehmigung relevanten Aspekte zu sichten, sind vor der Antragstellung in einem Vorprozess im Hinblick auf den Zeitdruck eng zu verzahnen. Intern wird die Umsetzung zu einem erhöhten Prüfaufwand sowie Beratungs- und Abstimmungsbedarf führen.

Das übergeordnete Trägerverfahren für die Anwendung des ‚Bauturbos‘ ist das Baugenehmigungsverfahren. Trotz der Erleichterungen und Beschleunigung, die der ‚Bauturbo‘ mit sich bringt, bestehen die landes- und fachgesetzlichen Anforderungen an Bauvorhaben ( u. a. Bauordnungsrecht, Denkmalrecht, fachgesetzliche Anforderungen des Naturschutzrechtes). Die Anwendung des ‚Bauturbo‘ darf nicht suggerieren, dass die Prüfung dieser Anforderungen im Baugenehmigungsverfahren nachrangig oder ‚nur noch eine Formalie‘ sei.

Eine Zustimmung bedeutet nicht automatisch, dass Vorhaben bauordnungs- und fachrechtlichen Anforderungen genügen und nach Zustimmung zwingend genehmigt wird. Die Zustimmung hat keine Konzentrations- oder Vorwirkung auf diese Belange.

Die Abkehr vom Bebauungsplanverfahren bringt den Verlust von üblichen Beteiligungsformaten mit sich. Die Beteiligung der Öffentlichkeit und Träger öffentlicher Belange zum Vorentwurf und Entwurf eines Bebauungsplanes ist Grundlage für die sorgfältige Abwägung der so eingebrachten Belange. Diese werden in den Hintergrund gedrängt.

Bislang kaum vorliegende Rechtsprechung erschwert eine rechtssichere Anwendung. Da die Entscheidung über die Zustimmung der Gemeinde keine Rechtswirkung entfaltet und Rechtsbehelfe allein gegen die Entscheidung im bauaufsichtlichen Verfahren statthaft sind, werden Genehmigungen wohl vermehrt angefochten werden. Es entsteht zusätzlicher Aufwand für Widerspruchs- und Klageverfahren.“

So entsteht kein bezahlbarer Wohnraum

Zu den Beteiligungen gehören nun einmal die Mitspracherechte des Stadtrates bei Bauleitverfahren. Die Leipziger Linksfraktion jedenfalls sieht die Einführung des „Bauturbos“ sehr kritisch.

Die Teilnovelle des Baugesetzbuches (BauGB) soll laut Bundesregierung Baugenehmigungen vereinfachen und den Wohnungsbau ankurbeln. Den Kommunen ist dabei freigestellt, ob bzw. wie sie das Gesetz anwenden möchten. Die Fraktion Die Linke im Leipziger Stadtrat steht der Vorlage kritisch gegenüber, da der „Bauturbo“ weder zur Schaffung von bezahlbarem Wohnraum noch zu mehr Klimagerechtigkeit im Wohnungsbau beiträgt.

„Die Wohnungsfrage ist in die deutschen Städte zurückgekehrt und die Bundesregierung gibt keine Antwort“, kommentiert Dr. Elisa Gerbsch, wohnungspolitische Sprecherin der Fraktion Die Linke, die Pläne der Verwaltung, den „Bauturbo“ auch in Leipzig zu implementieren.

„Der ‚Bauturbo‘ ist ein Armutszeugnis der Bundespolitik von CDU und SPD – anstatt landesweit den Sozialen Wohnungsbau zu fördern, wird die Verantwortung auf die Kommunen abgewälzt. Auf der Gesetzesgrundlage sollen schneller Baugenehmigungen erteilt werden – dabei übersteigt die Zahl der Genehmigungen die der tatsächlich gebauten Wohnungen schon seit Jahren. Grundstücke mit Baugenehmigungen sind lukrativer – die Bundesregierung hat weniger einen Bauturbo, als einen einen ‚Spekulationsturbo‘ geschaffen!“

Tatsächlich hat Leipzigs Verwaltung in den letzten Jahren viel mehr Baugenehmigungen ausgereicht, als dann wirklich Wohnungen gebaut wurden. Der Überhang an genehmigten, aber nicht gebauten Wohnungen ist über die Jahre stetig gewachsen.

Mitspracherecht des Stadtrates beschnitten

Es ist also eine Fiktion, dass zu wenige neue Wohngebäude genehmigt werden. Es sind die Bauherren selbst, die ihre Pläne zum Wohnungsbau trotz Baugenehmigung immer wieder verschieben. Und kritisch sieht die Linksfraktion gerade auf den Punkt, dass der Vorschlag der Stadtverwaltung gemäß dem Gesetz eine Einschränkung beim Mitspracherecht des Stadtrates sowie der Öffentlichkeitsbeteiligung bei großen Bauvorhaben vorsieht. Mit den neuen Befugnissen wäre der Oberbürgermeister berechtigt, ohne Mitwissen des Stadtrates Bebauungspläne zu ändern.

„Das ist eine Entdemokratisierung der Stadtplanung! In der wachsenden Stadt werden an jeder freien Fläche Nutzungskonflikte sichtbar“, erklärt Dr. Elisa Gerbsch. „An den sensiblen Entscheidungsprozessen müssen die Leipzigerinnen und Leipziger auch in Zukunft beteiligt werden. Wir können uns in dieser Stadt nicht erlauben, noch leichtfertiger Grund und Boden zur Bebauung freizugeben – erst recht nicht ohne angemessene Anteile an sozialem Wohnungsbau. Mit einem Änderungsantrag fordert unsere Fraktion, dass der ‚Bauturbo‘ in Leipzig nicht angewendet wird!“

Steigende Mieten, Mietwucher, Verdrängung

Denn das Problem – die Genehmigungszahlen belegen es ja – sind nicht die langen Genehmigungszeiten. Das Problem ist die seit Jahren praktizierte falsche Wohnungsmarktpolitik gerade der Bundesregierung, die die Städte mit den rasant wachsenden Mieten im Stich lässt.

„Anstatt endlich etwas gegen steigende Mieten, illegalen Mietwucher und Verdrängung zu tun, folgt die Bundesregierung noch immer dem Mantra ‚Bauen, Bauen, Bauen‘“, stellt Elisa Gerbsch fest. „An den Anforderungen der Stadt Leipzig mit hohem Wohnungsmarktdruck geht das Gesetz völlig vorbei.  Wir wollen bezahlbare Wohnungen für die Leipzigerinnen und Leipziger, nicht mehr Profite für die Bauwirtschaft. Doch nur dafür haben Merz und Co. den Weg frei gemacht. Deswegen: Kein Spekulationsturbo für Leipzig!“

Denn der „Bauturbo“ kommt ja nicht dem sozialen, also geförderten Wohnungsbau zugute, der viel zu wenig Förderung erhält, um den tatsächlichen Bedarf an preisgebundenem Wohnraum zu decken. Er würde nur den teuren Wohnungsbau mit hohen Mieten und noch mehr Eigentumswohnungen befördern. Und damit eben das, was Dr. Elisa Gerbsch beschwört: Profite für die Bauwirtschaft. Ohne echten Mehrwert für Kommunen mit angespanntem Wohnungsmarkt wie Leipzig.

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