Am 25. Februar wurde im Leipziger Stadtrat auch eine Vorlage abgestimmt, die vielleicht das Baugeschehen in Leipzig ein bisschen befeuern wird: der „Grundsatzbeschluss zur Anwendung des ‚Gesetzes zur Beschleunigung des Wohnungsbaus und zur Wohnraumsicherung‘ (‚Bauturbo‘) und Satzungsbeschluss zur verbundenen Änderung der Hauptsatzung“. Wobei der Begriff „Bauturbo“ irreführend ist. Es ist lediglich ein Baugenehmigungsturbo. Aber ein Turbo kann auch Angst machen, wie man am 25. Februar in der Ratsversammlung erlebte.

Denn auf den ersten Blick ist es etwas Positives: Die Verwaltung kann schneller über Baugenehmigungen – vorrangig im Wohnungsbau – entscheiden, wie man der Vorlage des Baudezernats auch entnehmen kann:

„Die Verwaltung wird erst durch Übertragung der Zuständigkeit über die Zustimmungsentscheidung der Gemeinde nach § 36a BauGB handlungsfähig. Deshalb ist dringend eine Beschlussfassung erforderlich, um die Antragsbearbeitung und den vom Gesetzgeber intendierten Beschleunigungseffekt zu ermöglichen. Erfolgt dies nicht, muss der Stadtrat innerhalb der gesetzlich vorgegebenen Frist von drei Monaten über die Zustimmung in jedem Einzelfall entscheiden, in dem Vorhaben nach dieser Gesetzesgrundlage geprüft werden. Der Gesetzgeber hat zudem eine Genehmigungsfiktion nach Ablauf der Frist vorgesehen.“

Denn das Problem ist – nicht nur in Leipzig –,  dass einfach zu wenige Wohnungen neu gebaut werden. Das macht den Wohnungsmarkt eng und sorgt dafür, dass viele Menschen einfach keine Wohnung mehr finden. Insbesondere Menschen mit kleinem Budget.

Was insbesondere bei der Linksfraktion Besorgnis auslöste, für die am 25. Februar Dr. Elisa Gerbsch in einer am Ende aufgeregten und langen Debatte sprach. Die Linksfraktion war mit zwei Änderungsanträgen angetreten, nachdem das Baudezernat sowieso schon eine Neufassung der Vorlage angefertigt hatte, die schon viele Änderungswünsche der Fraktionen berücksichtigt hatte.

Elisa Gerbsch (Die Linke) im Leipziger Stadtrat am 25.02.2026. Foto: Jan Kaefer

So unter anderem die Bedingung, dass ab einer Bruttogeschossfläche von 5.000 Quadratmetern zwingend auch geförderter Wohnungsbau zu berücksichtigen ist und dass bei Plänen für neue Eigenheimsiedlungen zwingend der Stadtrat zu befragen ist.

Wieviel sozialer Wohnungsbau ist drin?

Aber die Linksfraktion versuchte, den vom Bund per Gesetz ermöglichten Bauturbo für Leipzig noch auszubremsen. Und beantragte eine „aktive Nichtanwendung“ des Bauturbos. Stattdessen sollte Leipzig einen eigenen Regelkatalog aufstellen, um selbst ein Verfahren für beschleunigte Baugenehmigungen aufzulegen, in dem aber die Stadtratsbeschlüsse – zum Beispiel zum Mindestanteil an sozialem Wohnungsbau – berücksichtigt werden.

In ihrer Wortmeldung nach der Ratsversammlung wurde Dr. Elisa Gerbsch, Sprecherin für Wohnen der Fraktion, noch einmal deutlich: „Mit der Vorlage hat der Stadtrat die Legitimation für weitere Spekulation mit Wohnimmobilien in unserer Stadt geschaffen. Dieser Beschluss ist fatal und öffnet die Stadttore für Profitmache.“

So hatte sie sich in der Debatte freilich nicht geäußert. Ob der Bauturbo tatsächlich so wirkt, weiß niemand. Denn in der Debatte wurde nun einmal auch deutlich, dass es nicht immer die langen Genehmigungsverfahren sind, die ein Bauvorhaben verzögern oder gar so teuer machen, dass am Ende gar nicht gebaut wird. Leipzig selbst hat mittlerweile einen gewaltigen Berg an nicht umgesetzten Baugenehmigungen für Wohnungen, der immer größer wird.

Tobias Peter (Bündnis 90 / Die Grünen) im Leipziger Stadtrat am 25.02.2026. Foto: Jan Kaefer

Was – auch das wurde in der Debatte deutlich – auch daran liegt, dass in den letzten Jahren die Baupreise rapide gestiegen sind, so stark, dass manche Bauvorhaben schlichtweg schon in der Planung so teuer wurden, dass sie sich nicht mehr rechnen.

Und deutlich wurde auch, dass in Leipzig gerade beim sozialen Wohnungsbau mehr passiert als in allen anderen ostdeutschen Städten. Nur bekommt Leipzig – wie der Grünen-Fraktionsvorsitzende Dr. Tobias Peter anmerkte – viel zu wenig Fördergeld für den soziale Wohnungsbau vom Freistaat.

Was Folgen hat. Denn wenn es diese Fördermittel gibt, bauen auch private Bauherren gern Sozialwohnungen.

Wer denkt an die Mieter?

Hier war die wunde Stelle der Linksfraktion, die in einem zweiten Änderungsantrag wünschte, die Bruttogeschossfläche, ab der Sozialwohnungen gebaut werden müssen, auf 2.000 Quadratmeter abzusenken.

„Was allerdings noch viel schwerer wiegt: Die Verwaltung hat sich in ihrer Vorlage bewusst hinter Beschlüsse fallen lassen, mit denen Wohnen bezahlbar bleiben sollte“, sagte nach der Sitzung Dr. Elisa Gerbsch.

„So beschloss die damalige rot-rot-grüne Mehrheit im Stadtrat 2024 im Rahmen des wohnungspolitischen Konzepts (WoPoKo) 2024, dass 50 Prozent Sozialer Wohnungsbau ab einer Bruttogeschossfläche von 2000m² realisiert werden. Unserem Antrag, die geltende Beschlusslage einzuhalten, stimmte lediglich die Fraktion der Grünen zu. Die Mehrheit folgte schließlich dem Vorschlag der Verwaltung, laut dem künftig lediglich 30 Prozent ab einer Bruttogeschossfläche von 5.000 m² verpflichtend sind.“

Die Debatte hätte wohl deutlich gemacht, „dass für die Parteien abseits der Linken nicht mehr die Interessen der Mieter/-innen, sondern das der Investor/-innen im Vordergrund steht. Uns zeigt sich hier eine deutliche Abkehr von einer sozialen Verantwortung in der Wohnungspolitik.

Die Kommunale Bürgerumfrage und auch der Sozialreport zeigten schließlich: In Leipzig stellt sich die Wohnungsfrage vor allem Menschen mit geringem und zunehmend auch mit mittlerem Einkommen. Für sie wird es in Zukunft immer schwieriger, eine bezahlbare Wohnung zu finden, wenn das Grundbedürfnis Wohnen in Leipzig zunehmend als Ware gehandelt wird.“

Michael Weickert (CDU) im Leipziger Stadtrat am 25.02.2026. Foto: Jan Kaefer

Eine verzwickte Frage. Denn in derselben Sitzung behauptete CDU-Stadtrat Michael Weickert auch, dass er in Leipzig eher eine Behinderung des Wohnungsbaus durch die diversen Stadtratsbeschlüsse der Vergangenheit sieht. Man muss es einfach nur immer wieder behaupten. Irgendwann glauben es die Leute. Es ist nur schlichtweg falsch. Davon erzählt nun seit Jahren nicht nur der Überhang bei Baugenehmigungen.

Davon erzählt der „Bauturbo“ selbst, den die Regierung ja nicht extra für Leipzig erlassen hat, sondern für alle großen deutschen Städte. Denn die haben – wie BSW-Stadtrat Sascha Jecht erklärte – alle dasselbe Problem: Überall werden zu wenige Wohnungen gebaut. Und das hat eben vornehmlich mit einer falschen Förderpolitik im Bund zu tun.

Sascha Jecht (BSW) im Leipziger Stadtrat am 25.02.2026. Foto: Jan Kaefer

Und eben mit den seit Jahren rapide steigenden Baukosten. Was die Grünen auf den Gedanken brachte, dann brauche der „Bauturbo“ auch eine Bauverpflichtung. Innerhalb von drei Jahren solle der Antragsteller auch verpflichtet werden zu bauen, Dafür warb Grünen-Stadtrat Dr. Tobias Peter.

Auch wenn der Grünen-Antrag am Ende genauso wenig eine Mehrheit fand wie die Änderungsanträge von Linken und BSW. Und auch nicht der Antragspunkt aus dem CDU-Antrag, der soziale Wohnungsbau solle erst ab 10.000 Quadratmetern Bruttogeschossfläche greifen.

Ein Kompromiss auf dem Prüfstand

Dabei zeigen alle Erfahrungen der Vergangenheit, dass Bauherren nur zu gern preisgebundene Wohnungen bauen, wenn es dafür Fördergelder gibt. Das merkte sogar AfD-Stadtrat Udo Bütow an. Das Problem ist schlicht die Höhe der Fördermittel, die Leipzig dafür bekommt.

Bei manchen Diskussionen hat man tatsächlich den Eindruck, dass sie sich seit Jahren im Kreis drehen, weil die eigentlichen Ursachen nicht angepackt werden.

Udo Bütow (AfD) im Leipziger Stadtrat am 25.02.2026. Foto: Jan Kaefer

Eigentlich war bei der Vorlage viel wichtiger, ob es das Leipziger Baudezernat schaffen kann, Bauanträge insbesondere für neuen Wohnraum in so einem gewünschten Tempo abzuarbeiten. Aber das wäre zu schaffen, erklärte Baubürgermeister Thomas Dienberg.

In der Vorlage seines Dezernats heißt es dazu: „Die ‚Bauturbo‘-Novellierung des Baugesetzbuchs (BauGB) soll die Kommunen in die Lage versetzen, für Wohnungsbau geeignete Flächen schneller planerisch vorzubereiten und intensiver baulich zu nutzen. Der Gesetzgeber verfolgt damit das Ziel, die dringend erforderliche wohnbauliche Entwicklung deutschlandweit anzukurbeln.“

Ob es klappt, werden die nächsten Monate und Jahre zeigen. Denn genau das will das Baudezernat selbst beobachten und im Frühjahr 2027 den ganzen Prozess evaluieren und darüber berichten. Dann erfahren wir tatsächlich erst, ob die Idee des „Bauturbo“ funktioniert.

8.700 Wohnungen in der Warteschlange

Die Vorlage des Baudezernats fasste auch all die Probleme zusammen, die bis jetzt dazu führten, dass in Leipzig zu wenige Wohnungen gebaut wurden.

„Bis 2024 erlebte Leipzig eine rege Neubautätigkeit, zugleich stieg jedoch auch die Zahl genehmigter, aber nicht fertiggestellter Wohnungen deutlich an. Am 31.12.2024 ergab das für Leipzig einen ‚Bauüberhang‘ in Höhe von ca. 8.700 Wohneinheiten, davon mehr als 3.000 Wohneinheiten, mit denen noch nicht begonnen wurde. Zusätzlich wurde besonders in den letzten Jahren durch den Abschluss mehrerer großer, wenn auch langwieriger Bebauungsplanverfahren, Baurecht für neue Quartiere geschaffen. Eine bauliche Umsetzung von insgesamt ca. 4.500 Wohneinheiten auf solchen innerstädtischen Konversionsflächen oder innerhalb anderer Bebauungspläne ist bislang noch nicht erfolgt.

Trotz dieses bereits vorhandenen Potenzials ist der Leipziger Wohnungsmarkt von Knappheit und steigenden Mieten geprägt. Viele Haushalte benötigen Unterstützung bei der Wohnraumversorgung und sind auf mietpreis- und belegungsgebundenen Wohnraum angewiesen. Auch Bauwillige sind mit steigenden Kosten konfrontiert. Hierbei sind neben den Zins- und Bodenpreisen auch die aktuellen Steigerungen der Baukosten entscheidende Preistreiber, die die Herstellung bezahlbaren Wohnens erschweren.

Es werden außerdem auch immer wieder Grundstücke mit schon erteilten Baugenehmigungen weiterverkauft, ohne dass Wohnungen entstehen – solche Vorgänge fördern Bodenspekulation und erhöhen Preise für Wohnen.

Die Situation auf dem Leipziger Wohnungsmarkt – geprägt von Bauüberhang und steigenden Preisen – verdeutlicht, dass mehr bezahlbarer Wohnraum nicht allein durch beschleunigte Genehmigungsverfahren erreicht werden kann. Entscheidend sind Bauprojekte, die bezahlbare Wohnungen nicht nur planen, sondern auch realisieren. Deshalb soll in Leipzig von der Möglichkeit Gebrauch gemacht werden, die Zustimmung zu ‚Bauturbo‘-Vorhaben an vertragliche Regelungen (‚Zustimmungsverträge‘) zu knüpfen.“

Eine Chance, etwas Bürokratie abzubauen

Besonders intensiv warb am 25. Februar der SPD-Stadtrat Marius Wittwer für die Vorlage. Denn wenn der „Bauturbo“ wirklich funktioniert, bekommt Leipzig tatsächlich mehr neue Wohnungen, die helfen, die angespannte Wohnungsmarktlage zu entschärfen.

Marius Wittwer (SPD) im Leipziger Stadtrat am 25.02.2026. Foto: Jan Kaefer

„Das SPD-geführte Bauministerium hat schnell und entschlossen auf die sich verschärfende Bau- und Wohnungskrise reagiert und im vergangenen Jahr die gesetzliche Grundlage für den Bauturbo vorgelegt. Nach Energiekrise und gestiegenen Baukosten gilt jetzt mehr denn je: Wir müssen schneller werden.
Genau darum geht es beim Wohnungsbau-Turbo“, erklärte Marius Wittwer, Sprecher für Stadtentwicklung und Bau der SPD-Fraktion, nach der Entscheidung der Ratsversammlung.

Mit der Verwaltungsvorlage werde klar geregelt, unter welchen Bedingungen die Verwaltung in Zukunft schnell und unbürokratisch Baugenehmigungen erteilen kann und welche Vorhaben weiterhin dem Stadtrat vorgelegt werden müssen. Außerdem enthalte die Vorlage verbindliche Vorgaben zu sozialem Wohnungsbau und eine damit einhergehende Bauverpflichtung.

„Der Bauturbo beschleunigt die Planung – nicht den Bau selbst. Aber ohne beschleunigte Planung wird Bauen nicht günstiger. Es gibt nun eine Bauverpflichtung. Spekulation wird also nicht gefördert – sie wird begrenzt und kontrolliert. Deshalb hält es die SPD-Fraktion für falsch, dieses Instrument nicht zu nutzen! Nichtstun ist die schlechteste Option“, betonte Wittwer. „Leipzig braucht mehr Wohnungen. Und Leipzig braucht schnellere Verfahren. Wir können nicht ständig über Bürokratieabbau sprechen – und ihn dann ablehnen, wenn er möglich ist.“

Und auch wenn am 25. Februar sämtliche Änderungsanträge abgelehnt wurden, heißt das nicht, dass die Anliegen etwa von Linken, Grünen und BSW in der Vorlage nicht berücksichtigt sind. Sein Dezernat habe viele Wünsche aus den Fraktionen schon in die Vorlage eingearbeitet und habe – wie er selbst einschätzt – einen guten Kompromiss erarbeitet, sagte Baubürgermeister Thomas Dienberg.

Und so sah es am Ende auch die Stadtratsmehrheit, die alle Punkte aus der Vorlage zum „Bauturbo“ mit der notwendigen Zwei-Drittel-Mehrheit befürwortete. Auch die notwendige Satzungsänderung. Jetzt kann man gespannt sein, ob das tatsächlich Effekte beim Leipziger Wohnungsbau bringt.

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