Eigentlich lebt Demokratie von Transparenz. Aber gilt das auch für die Bürger, die Petitionen schreiben? Immer wieder ploppen im Informationssystem der Stadt Petitionen auf, in denen der Ersteller anonym bleiben will. Das ist verstörend, denn so erfährt die Öffentlichkeit nicht, wer hinter einer Petition steht. Nur wer eine Online-Petition direkt auf der Homepage der Stadt einstellt, muss seinen Namen angeben, und der wird dann auch öffentlich. Das ging dann einem anonymen Petenten doch zu weit und er schrieb eine Petition, die die Anonymität des Petenten auch dort sichern sollte.

Doch das wird sich nicht ändern. Denn auch hier gilt: Demokratie lebt von Transparenz. Aber die ist gefährdet.

Das klang auch in der Begründung an, die der – anonym bleibende – Petent in seiner Petition angegeben hatte: „Es ist sinnvoll, dass Petitionen wahlweise veröffentlicht und dann von anderen mitgezeichnet werden können. Leider ist es erforderlich, dass man seinen vollständigen Namen dafür angibt, also dieser dann auch veröffentlicht wird. Gerade unter der bestehenden gesellschaftlichen Stimmung besteht damit die Gefahr, dass dem Petenten Nachteile entstehen könnten. Insoweit möchte ich Sie bitten, eine Möglichkeit zu schaffen, dass die Veröffentlichungen, so wie beim Bundestag, unter einem ausgedachten Namen oder einem Kürzel erfolgen dürfen.“

Da ahnt man die aufgeheizten Debatten, die längst alle Sozialen Medien geflutet haben, die Unerbittlichkeit, die dort herrscht und jede Äußerung in einen Shitstorm begraben kann. Im Grunde eine niederschmetternde Diagnose, weil sie davon erzählt, dass eine wesentliche Grundlage der Demokratie auf diese Weise systematisch zerstört wird: der respektvolle Umgang miteinander, ohne den Demokratie nicht funktioniert.

Ganz anonym geht nicht

Da bleibt so manchem Bürger, der seine demokratischen Rechte nutzen möchte, nur noch der Weg, möglichst anonym zu bleiben.

Nicht ganz, wie der Petitionsausschuss in seinem Beschlussvorschlag für den Stadtrat formulierte, der am 25. März dann zur Abstimmung kam: „1. Die anonyme Veröffentlichung von Petitionen in Zuständigkeit der Ratsversammlung im Ratsinformationssystem der Stadt Leipzig ist möglich, sofern der Geschäftsstelle des Petitionsausschusses der Name und die Adresse der Petentin bzw. des Petenten vorliegen. 2. Zur Veröffentlichung von Petitionen auf dem Online-Petitionsportal, wird bei der Einreichung die Zustimmung über das vorhandene Onlineformular eingeholt. Hier ist eine anonyme Veröffentlichung nicht möglich.“

Heißt im Klartext: Wenigstens im Petitionsausschuss muss der richtige Name des Petenten bekannt sein, damit verifiziert werden kann, wer tatsächlich der Einreicher ist. Wenn es aber um das Sammeln von Unterstützern geht, funktioniert das so nicht mehr. Auch nicht auf der Website der Stadt, auf der man seine Online-Petitionen einstellen kann.

Ohne Identifikation keine Petition

Welche Form von Anonymität möglich ist, das musste freilich erst einmal mit der vorgesetzten Landesbehörde geklärt werden. Die Stadt Leipzig hat also – in Abstimmung mit der Landesdirektion – diesen Vorschlag entsprechend geprüft und im Verfahren berücksichtigt.

Und so bleibt eine Form der anonymen Veröffentlichung möglich, nämlich als einfache Petition im Ratsinformationssystem: „Eine anonyme Veröffentlichung der Petition ist vollständig möglich. Der Geschäftsstelle und den Mitgliedern des Petitionsausschusses müssen dazu die personenbezogenen Daten vorliegen, um die Person eindeutig identifizieren zu können.“

So viel Vertrauen zu den Mitgliedern des Petitionsausschusses sollte man also haben, dass wenigstens sie wissen, wer hinter einer Petition steht.

Bei den Online-Petitionen, bei denen nun einmal auch Unterstützer gesucht werden, ist das so nicht möglich, stellt der Petitionsausschuss fest: „Hier ist ausschließlich eine namentliche Veröffentlichung der Petition möglich. Da das Online-Petitionsportal von einer breiten Öffentlichkeit getragen wird und damit auch eine stärkere Außenwirkung entfaltet, ist ein klares Bekenntnis der Petentin bzw. des Petenten zur eingereichten Petition vorauszusetzen.

Aufgrund der Möglichkeit der Mitzeichnung einer Petition durch jede Bürgerin und jeden Bürger muss für diesen nicht nur das Ansinnen der Petition, sondern auch der Initiator erkennbar sein. Dieses Verfahren gleicht dem des Deutschen Bundestages und nichtstaatlicher Petitionsportale. Hierbei kann analog der Geschäftsordnung des Petitionsausschusses eine Einzelperson oder Personengruppe als Initiator genannt werden. Eine Mitzeichnung einer Petition auf dem Online-Petitionsportal ist immer anonymisiert möglich.“

Wer also viel Unterstützung für seine Petition haben will, tut gut daran, das Online-Portal zu nutzen und auch mit offenem Visier anzutreten. Über diesen Beschlussvorschlag des Petitionsausschusses stimmte der Stadtrat am 25. März ab und befürwortete ihn einstimmig.

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