Seit gut zwei Jahren gilt es als wahrscheinlich, dass Polizisten im Januar 2005 den Asylbewerber Oury Jalloh in einer Gewahrsamzelle in Dessau getötet haben. Davon geht laut Medienberichten jene Staatsanwaltschaft aus, die sich mehr als zwölf Jahre lang mit dem Fall befasste. Doch nun hat das Oberlandesgericht Naumburg entschieden, dass es keine Klage geben wird. Parlamentarische Berater und eine zivilgesellschaftliche Kommission werden die Untersuchungen fortführen.

Das Klageerzwingungsverfahren im Todesfall Oury Jalloh ist gescheitert. Das Oberlandesgericht (OLG) Naumburg hat einen entsprechenden Antrag eines Verwandten des 2005 im Dessauer Polizeigewahrsam verbrannten Asylbewerbers abgelehnt. Das teilte die Behörde am Mittwoch, den 23. Oktober, mit.

Bereits im Oktober 2017 hatte die Staatsanwaltschaft Halle das Strafverfahren eingestellt. Im November 2018 wies der Generalstaatsanwalt in Naumburg eine Beschwerde dagegen zurück. Das OLG folgte nun dieser Entscheidung.

Ein Verwandter des Gestorbenen hatte beantragt, Klage gegen zwei Personen anzuordnen. Laut Gericht ist dieser Antrag jedoch unzulässig und unbegründet. Unter anderem habe der Antragsteller nicht alle notwendigen Beweismittel mitgeteilt. Zudem fehle es „unabhängig davon, dass nach wie vor vieles für eine Selbstentzündung des Oury Jalloh spreche“, an einem „hinreichenden Tatverdacht gegen einem konkreten Beschuldigten“. Dies betreffe auch ein mögliches Tatmotiv.

Bitter und beschämend

„Der Beschluss bedeutet im Wesentlichen das Ende der juristischen Nicht-Aufklärung der Todesumstände Oury Jallohs sowie zweier weiterer Todesfälle in ein und demselben Polizeirevier durch die zuständige Justiz in Sachsen-Anhalt“, teilte die „Initiative in Gedenken an Oury Jalloh“ mit. Die staatlichen Behörden hätten sich „allen bislang gewonnenen Fakten und Expertenmeinungen“ verschlossen.

Henriette Quade, innenpolitische Sprecherin der Linksfraktion im Landtag von Sachsen-Anhalt, bezeichnete die Entscheidung des OLG als „bitter“. Die „verschleppte Aufklärung und das strukturelle Versagen im Fall Oury Jalloh“ seien „beschämend“.

Sebastian Striegel, innenpolitischer Sprecher der Grünen-Fraktion, erklärte, dass nun die vom Landtag beauftragten „parlamentarischen Berater“ mit ihren Untersuchungen beginnen könnten: „Sie können helfen, das Vertrauen in den Rechtsstaat wiederherzustellen. Sie haben ein robustes Mandat erhalten, haben Zugang zu allem Material und können Gespräche führen.“

Zivilgesellschaft statt Untersuchungsausschuss

Im Februar hatte die Linksfraktion zudem einen Parlamentarischen Untersuchungsausschuss beantragt, fand dafür jedoch keine Mehrheit im Landtag. Die AfD stimmte dagegen; die Regierungskoalition aus CDU, SPD und Grünen enthielt sich. Neben den parlamentarischen Beratern beschäftigt sich weiterhin eine zivilgesellschaftliche „Internationale Untersuchungskommission“ mit dem Fall. Diese wurde im Januar 2018 gegründet.

Oury Jalloh war am 7. Januar 2005 in einer Gewahrsamzelle des Polizeireviers Dessau gestorben. Laut polizeilicher Darstellung hatte sich der gefesselte und stark alkoholisierte Mann selbst angezündet. An dieser Version gab es von Beginn an Zweifel. Im November 2017 wurde bekannt, dass die Staatsanwaltschaft Dessau mittlerweile von einer Tötung ausgehe. Zu diesem Zeitpunkt hatte jedoch bereits die Staatsanwaltschaft Halle das Verfahren übernommen – und kurz darauf eingestellt.

Ermittlungsverfahren im Fall Oury Jalloh eingestellt

Ermittlungsverfahren im Fall Oury Jalloh eingestellt

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