Zumindest Sachsens Finanzminister Hartmut Vorjohann ist ziemlich überzeugt davon, dass der Flughafen Leipzig/Halle ausgebaut wird. Er hat die Anfrage des Landtagsabgeordneten Marco Böhme (Die Linke) zu den via Zeitung öffentlich gewordenen Entschädigungszahlungen an die fluglärmbetroffenen Kommunen am Flughafen beantwortet. Die gar keine Entschädigungszahlungen sein sollen, sondern Investitionen rund um die Flughafenerweiterung. Ein Einblick in ein seltsames Arbeitsgespräch.

„Laut Medienberichten (u. a. LVZ vom 23.05.2022) wurden bei einem Treffen, bei der Vertreterinnen der Flughafen Leipzig/Halle GmbH und mehrerer sächsischer Ministerien teilgenommen hatten, über mögliche Entschädigungszahlungen für fluglärmbetroffene Kommunen beraten. Dabei ging es laut Medienberichten unter anderem um mögliche Kompensationszahlungen in Höhe von 40 Millionen Euro aus dem sächsischen Doppelhaushalt 2023/2024, von denen rund 25 Millionen in den Straßenbau und 15 bis 20 Millionen Euro in den Bau einer neuen Schwimmhalle in Schkeuditz fließen sollten, sowie um die Idee einer Stiftung zur Fondsverwaltung für Projekte fluglärmbetroffener Kommunen“, hatte Böhme zusammengefasst, was den diversen Zeitungsberichten zu entnehmen war.

Wer dabei war, weiß man nicht

Aber schon die Antwort auf die erste Frage war erstaunlich, denn anders als in diversen Zeitungen orakelt wurde, waren Flughafenvertreter gar nicht dabei gewesen. Wäre das nachweisbar, hätte Sachsens Regierung ein ziemlich schwerwiegendes Problem an der Backe. Denn wo verläuft dann überhaupt noch die Grenze zwischen gewählter Regierung und privatwirtschaftlich betriebenem Flughafen?

Eine Frage, die in Sachsen sowieso schon schwer zu beantworten ist. Denn Sachsen ist ja auch Mehrheitseigner der Mitteldeutschen Flughafen AG mit 77,29 Prozent der Anteile und damit auch der beiden Flughäfen in Leipzig und Dresden.

Und damit ist der Freistaat nicht nur Anteilseigner, sondern auch Genehmigungs- und Kontrollbehörde. Mit geballten Interessenkonflikten ist diese Gemengelage wohl gut beschrieben.

Da braucht es gar keinen Vertreter aus der Geschäftsführung der MFAG für entsprechende Beratungen.

Hartmut Vorjohann hat freilich nicht namentlich verraten, wer alles dabei war, obwohl ihn Böhme genau danach gefragt hatte.

Seine Antwort: „Das in den Medien erwähnte Treffen war ein Arbeitsgespräch per Videokonferenz, zu der die SK die Ressorts SMF, SMWA, SMI, SMR und SMEKUL eingeladen hat. Eine Teilnehmerliste wurde nicht geführt und auch kein Protokoll erstellt.“

Da ist es schon erstaunlich, dass so viele Informationen leicht gefiltert in der Zeitung auftauchten.

Zu den Abkürzungen: Dahinter stecken die Staatskanzlei (SK), das Finanzministerium (SMF), das Wirtschaftsministerium (SMWA), das Innenministerium (SMI), das Regionalministerium (SMR) und das Umweltministerium (SMEKUL).

„Besprochen wurden die möglichen Bedarfe im Bereich Infrastruktur, die mit der prosperierenden Wirtschaftsentwicklung rund um den Flughafen einhergehen“, erklärt Vorjohann den Grund der Zusammenkunft.

Die freilich nur dann Sinn ergibt, wenn alle die beteiligen Ministerien davon ausgehen, dass die 500-Millionen-Euro teure Erweiterung des Flughafens genehmigt wird und die Belastung für die Straßeninfrastruktur im Umfeld noch einmal deutlich zunimmt.

„Weiterhin wurden Ideen geäußert, in[1]wieweit Stiftungsmodelle, welche es beispielsweise am Flughafen Frankfurt/Main seit vielen Jahren gibt, auch in Leipzig Anwendung finden könnten. Konkrete Vereinbarungen zwischen den Teilnehmern wurden nicht getroffen.“

50 Millionen Euro – noch ohne konkreten Bedarf

Andererseits hat das Finanzministerium schon sehr konkrete Summen für diese Infrastrukturinvestitionen in den Haushaltsplanentwurf für die Jahre 2023/2024 geschrieben, wie Vorjohann mitteilt.

„Im Haushaltsentwurf der Staatsregierung zum Doppelhaushalt 2023/2024 wurde im Epi. 15 in Form eines investiven Verstärkungstitels eine finanzielle Vorsorge für Maß[1]nahmen im Zusammenhang mit der Entwicklung im Umfeld des Flughafens Leipzig/Halle i. H. v. 5.000,0 TEUR p. a. bei der Haushaltsstelle 15 03/883 13 ‚Verstärkungsmittel für Infrastrukturmaßnahmen Leipzig Nordwest‘ sowie Soll-Verpflichtungsermächtigungen 2023 und 2024 i. H. v. jeweils 20.000,0 TEUR mit Fälligkeiten – in 2025 i. H. v. 5.000,0 TEUR – in 2026 i. H. v. 5.000,0 TEUR sowie in 2027 ff. i. H. v. 10.000,0 TEUR geschaffen.“

Übersetzt heißt das: 5 Millionen Euro für die Jahre 2023 und 2024 stehen grundsätzlich für Investitionen im Umfeld des Flughafens zur Verfügung. Und dazu kommen Verpflichtungsermächtigungen von zweimal 20 Millionen Euro, die ab 2025 in Anspruch genommen werden können, dem Jahr, in dem die Staatsregierung wohl damit rechnet, dass die Erweiterung des Flughafens umgesetzt ist.

Wofür das Geld freilich ausgegeben werden soll, scheint in der Staatskanzlei noch keiner richtig zu wissen. Außer die Redakteure in diversen Zeitungen.

„Auch hierzu ist der Meinungsbildungsprozess noch nicht abgeschlossen“, teilte Vorjohann mit. „Das weitere Vorgehen hängt zudem auch davon ab, ob und in welchem Umfang der Haushaltsgesetzgeber im Rahmen der Entscheidung über den Doppelhaushalt 2023/2024 entsprechende Mittel zur Verfügung stellen wird.“

Was erst recht rätselhaft erscheinen lässt, wofür die jeweils 5 Millionen Euro in den Jahren 2023 und 2024 ausgegeben werden sollen.

Soll über die Stiftung Schönwetter gemacht werden?

Und auch die Gründung einer Stiftung scheint bislang eher eine schwammige Idee zu sein, die in der Videokonferenz im Mai ohne konkrete Absprachen geblieben ist. Hartmut Vorjohann: „Der Meinungsbildungsprozess zum ‚Ob‘ einer Stiftung sowie zu einer etwaigen Bereitstellung von Stiftungskapital durch Anteilseigner der Flughafen Leipzig/Halle GmbH bzw. über mögliche Mitspracherechte ist noch nicht abgeschlossen.“

Da müsste man nämlich auch die fluglärmgeplagte Stadt Leipzig fragen, die immerhin 2,1 Prozent an der MFAG hält und damit auch Mitgesellschafter des Flughafens Leipzig/Halle ist, und die durchaus zu Recht die Frage stellen dürfte, warum die Versprechen bei Fluglärmschutz seit Jahren nicht eingehalten werden, jetzt aber auf einmal Geld in eine Stiftung fließen soll, das für „Projekte fluglärmbetroffener Kommunen“ eingesetzt werden soll.

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