So geht das nicht, war im Grunde das Fazit, welches die Stadt Markkleeberg am 23. Januar in ihrer Stellungnahme zu den Plänen der Landesdirektion Sachsen zog, für den Cospudener See die Schiffbarkeit zu erklären. Den auch Markkleeberg hat kein Interesse daran, dass es auf dem Cospudener See neue Nutzungskonflikte gibt und die wertvollen Ökosysteme auch noch zusätzlich gefährdet werden.

„Die Stadt Markkleeberg steht der beabsichtigten Allgemeinverfügung in der ihr vorliegenden Form ablehnend gegenüber, da mit der allgemeinen Zulässigkeit von motorangetriebenen Sportbooten mit Verbrennungsmotoren die Möglichkeit der Prävention insbesondere von Nutzungskonflikten auf den Wasserflächen sowie der Beeinträchtigung des Ökosystems eingeschränkt wird“, zieht die Stadt ihr Fazit zur beabsichtigten Schiffbarkeitserklärung. „Sie fordert zudem die Qualifizierung des naturschutzfachlichen Gutachtens und die Beschränkung der auf dem Cospudener See allgemein zulässigen Wasserfahrzeuge auf elektro-motorbetriebe Sportboote, nicht-motorbetriebene Sportboote und Fahrgastschiffe.“

Nur arbeitet die Landesdirektion auf Grundlage des Sächsischen Wassergesetzes, das erst 2013 durch die damalige CDU-FDP-Regierung verändert worden war, um quasi mit einem bürokratischen Federstrich die Tagebauseen für die unbeschränkte Motorbootnutzung zu öffnen. Und das geht mit dem Trick, die Seen kurzerhand zu schiffbaren Wasserstraßen zu erklären.

Seitdem heißt es in § 17 kurz und resolut: „Schiffbare Gewässer dürfen im Rahmen des Schifffahrtsrechts mit Wasserfahrzeugen befahren werden.“

Welche das sind, hat die damalige Staatsregierung auch gleich für den Cospudener See festgelegt: „Fahrgastschifffahrt, nichtmotorangetriebener und motorangetriebener Sportbootverkehr“.

Nutzungskonflikte befürchtet

Aber was macht Markkleeberg, wenn die Schiffbarkeit erklärt wird? Denn der Hafen in Zöbigker ist ja nicht unendlich belastbar, wo sich heute mit Pier 1 eine private Bootsanlegestelle befindet.

„Wir hoffen natürlich, dass es nicht zu einer uneingeschränkten Schiffbarkeit kommt. Sollte die Landesdirektion die Schiffbarkeit erklären, werden die in der Stellungnahme befürchteten Nutzungskonflikte und Beeinträchtigungen des Ökosystems leider eintreten“, erläutert Pressesprecher Daniel Kreusch die Position der Stadt.

Aber reichen dann die Bootsanlagen überhaupt? Denkt die Stadt an weitere Pier-Anlagen?

„Der Zöbigker Hafen mit der Pier-Anlage befindet sich in Privateigentum. Die Stadt wird kein Geld investieren, um eine steigende Motorboot-Nachfrage zu befördern“, sagt Kreusch. Der aber auch sieht, dass mit dem Vorhaben der Landesdirektion den Kommunen, die an den Cospudener See grenzen, ihre Regelungsmöglichkeiten genommen werden, wieviele Motorboote dann auf dem See fahren dürfen.

„Das liegt nicht im Ermessen der Stadt“, so Kreusch. „Die Schiffbarkeit legt die Landesdirektion auf Basis des Sächsischen Wassergesetzes fest. Die Stadt hat keine rechtliche Handhabe, hier regulierend einzugreifen.“

Bisher hatten Markkleeberg und Leipzig genau diese Möglichkeiten noch.

„Mit dem bisherigen System der Einzelgenehmigungen und der Begrenzung aus Gründen des Emissionsschutzes sind wir gut gefahren. Die Stadt ist grundsätzlich gegen private, benzinbetriebene Sportmotorboote“, betont Kreusch.

Höhere Unfallgefahr, mehr Lärm

Mit der unbegrenzten Freigabe sieht die Stadt Markkleeberg auch ein steigendes Unfallpotenzial.

„Aber durch eine zusätzliche uneingeschränkte (vgl. Punkt 2.3) Zulassung von motorangetriebenen Sportbooten mit Verbrennungsmotoren würde die Einhaltung der Sächsischen Schifffahrtsverordnung zunehmend schwerer zu kontrollieren sein“, heißt es in der Stellungnahme der Stadt.

„Mit erhöhtem Verkehrsaufkommen steigt entsprechendes Unfallpotenzial. Es sei an dieser Stelle darauf hingewiesen, dass es keine Wasserrettung vor Ort gibt, welche in Gefahrensituationen unmittelbar reagieren könnte. Aufgrund der Verkehrslage um den See herum ist eine Anfahrt der Wasserwacht zu entsprechenden Zugängen mit potenziellen Verzögerungen erschwert. – Der Cospudener See dient wie oben erwähnt u.a. auch als Tauchgewässer (v.a. um den Hafenbereich Zöbigker). In diesem Zusammenhang ist ebenfalls ein Gefahrenpotential erkennbar. Bereits bei aktueller Nutzung kreuzen sich Tauchwege und Verkehr auf dem Wasser.“

Und hinzu kommt, dass es eigentlich niemanden gibt, der kontrollieren kann, ob die geschützten Seebereiche dann tatsächlich von Motorbootfahrern gemieden werden.

„Die Überwachung der Einhaltung der Regeln obliegt dem Landratsamt des Landkreises Leipzig und der Wasserschutzpolizei. Markkleeberg hat hier keinerlei ordnungsrechtliche Befugnisse“, betont Daniel Kreusch zwar.

Verschlechterung der Gewässerqualität erwartet

Tatsächlich erwartet Markkleeberg sogar eine Verschlechterung für die ökologische Situation des Sees – etwa durch eingetragene Schadstoffe infolge erhöhten Motorbootbetriebs und eine Zerstörung der Böschungen durch verstärkten Wellenschlag. Was eigentlich das Gegenteil der Einhaltung der Wasserrahmenrichtlinie ist – nämlich eine Verschlechterung des Gewässerzustands.

„Wie erwähnt gelten mit Inkrafttreten der Allgemeinverfügung (FdF) zwar die Geschwindigkeitsbegrenzungen der Sächsischen Schifffahrtsverordnung. Allerdings mindert dies nicht die Gefahr, dass die bereits einer hohen Nutzung unterliegenden Böschungen, naturnahe Böschungen und Flachwasserbereiche durch Bugwellen schneller Motorboote zusätzlich zum natürlichen Wellenschlag zunehmend erosionsgefährdet sind“, heißt es in der Stellungnahme der Stadt.

Auf die zunehmende Lärmproblematik weist Markkleeberg ebenso hin. Und natürlich auf den Charakter einiger Seebereiche als Teil eines Naturschutzgebietes: „Zu beachten ist in diesem Zusammenhang auch, dass ein Teilbereich des östlichen Ufers zum Landschaftsgebiet ‚Leipziger Auenwald‘ gehört und daher als besonders erhaltenswert eingestuft werden kann.“

Die vom Ökolöwen gestartete Petition „Keine Motorbotte auf dem Cossi“ hat mittlerweile über 7.600 Unterstützerinnen und Unterstützer.

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Keine Kommentare bisher

Mit welcher Ignoranz sich hier mal wieder eine Landesbehörde über lokale Wünsche / Interessen hinwegsetzt ist nicht auszuhalten. Motorboote sind auf den Seen rund um Leipzig keine zunkunftsweisende Freizeitbeschäftigung. Wenn der Cossi erstmal diese Freigabe hat, dann steht das auch allen anderen Seen bevor. Auf dem Störmthaler See sind ca 6 Motorboote eines Vermieters und etliche private Motorboote schon jetzt eine Zumutung bzgl Lärm und Uferschutz. Die Polizei ist zwar hier mit einem PAtroullienboot manchmal unterwegs – aber halt nur manchmal. Die Regelung bis 15 PS ohne Führerschein unterwegs sein zu dürfen tut in der Gefährdungslage sein übriges. Das muss auf jeden Fall verhindert werden. Der LAndrat und die Gemeinden müssen hier Mittel und Wege finden diesen Irrsinn zu stoppen.

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