So deutlich hatte sich auch das Amt für Stadtgrün und Gewässer noch nicht geäußert zur Zukunft des teuersten Projektes im Leipziger Neuseenland, dem sogenannten Harthkanal. Eigentlich ist dieses Projekt für die Akteure im Neuseenland nicht nur unbezahlbar, sondern praktisch nicht genehmigungsfähig. Denn der Südteil des Cospudener Sees ist aktuell Verbotsgebiet für alle Wasserfahrzeuge. Grund genug für die Grünen-Fraktion im Stadtrat, ihren Antrag umzuformulieren.

Der Inhalt des Antrags hat sich minimal geändert. Darin geht es nun um „eine direkte und barrierefreie Wegeverbindung für Fußgänger/-innen,Radfahrer/-innen und Skater/-innen in asphaltgebundener Decke“, ohne Bootsschleppe. Und eben auch nicht mehr auf dem Gelände eines gewissen Hartkanals, den es aus Naturschutzgründen gar nicht geben darf. Eine (kleinere) Gewässerverbindung schließen die Grünen dann trotzdem nicht aus.

Das Amt für Stadtgrün und Gewässer hatte in seiner Stellungnahme zwar vor allem die Paddler gemeint, die man mit einer Wegeverbindung vom Cospudener zum Zwenkauer See in diese streng geschützte Gebiet locken würde. Aber das gilt umso mehr für alle Motorboote, für die allein ein Harthkanal gebaut werden müsste.

Das Amt für Stadtgrün und Gewässer hatte es sogar sehr genau benannt: „Eine Anpassung der Verordnung der Stadt Leipzig zur Regelung des Umfangs des Gemeingebrauchs für den Cospudener See wird aktuell nicht erfolgen, da der bootsinduzierte Wellenschlag die Auslösung des Verbotstatbestandes gemäß § 44 Abs. 1 Nr. 1 BNatschG i.V. m. § 44 Abs. 1 Nr. 3 BNatschG bewirken kann. Ebenfalls ist gemäß § 39 Abs. 1 Nr. 3 BNatschG verboten, Lebensstätten wildlebender Tiere und Pflanzen ohne vernünftigen Grund zu beeinträchtigen oder zu zerstören.“

Unter solchen Voraussetzungen ist es ein Unding, auch nur die Planungen für einen Harthkanal weiterzutreiben.

Und genau so sehen es auch die Grünen.

„Die Ausführungen des Verwaltungsstandpunktes zeigen sehr deutlich, dass eine naturschutzrechtliche Genehmigung zur Befahrung der Südspitze des Cospudener Sees aktuell nicht gegeben ist und vermutlich auch für künftige Entwicklungen wie der geplanten Gewässerverbindung zwischen Cospudener See und Zwenkauer See unwahrscheinlich ist“, schreiben sie in ihrem neu formulierten Antrag.

Was den Bau einer Wegeverbindung noch viel sinnvoller macht.

Nichts als Augenwischerei

„Insofern muss man daraus ableiten, dass ein weiteres Verfolgen der Planungen um eine wassertouristische Verbindung der beiden Seen, unabhängig aller Wunschvorstellungen, angesichts des Vorliegens eines Verbotsgebiets nichts als Augenwischerei ist“, stellen die Grünen trocken fest.

„Stattdessen sollte man die Ehrlichkeit besitzen und sich mit den Gegebenheiten abfinden, dass rückblickend über 40 Millionen Euro an Planungs- und Investitionsmittel u.a. in die Verdichtung des Erdreiches zwischen dem Cospudener und dem Zwenkauer See unnütze verschleudert wurden. Man muss fairerweise aber auch zugeben, dass dies mit dem damaligen Wissensstand nicht erwartbar war.“

Wobei die Grünen-Fraktion eine Freigabe eines befahrbaren Schlauchs zur Südspitze nicht ganz zu den Akten legen wollen.

„Die antragstellende Fraktion Bündnis 90/Die Grünen nimmt den Sachstand, insbesondere den naturschutzrechtlichen Sachstand nicht nur zur Kenntnis, sondern eben auch zum Anlass, den vorliegenden Antrag neu zu fassen und von der beantragten Realisierung einer Bootsschleppe zunächst abzusehen, da ein Befahren der Südspitze des Cospudener Sees entsprechend gemäß § 44 Abs. 1 Nr. 1 BNatschG i. V. m. § 44 Abs. 1 Nr. 3 BNatschG und § 39 Abs. 1 Nr. 3 BNatschG momentan verboten ist und bleibt, bis im Zuge der Feststellung der Fertigstellung die Freigabe einer Zufahrtsmöglichkeit zur Südspitze des Cospudener Sees erteilt und damit eine relativ kurze Umtragemöglichkeit für muskelbetriebene Boote möglich wird“, schreibt die Grünen-Fraktion in ihrem Antrag.

„Die Begrenzung der Durchfahrtsmöglichkeit auf einen schmalen ausgetonnten ‚Schlauchkorridor‘ würde die Ruhe der Rast- und Überwinterungsgäste unter den Wasservögeln kaum stören. Dafür könnten die Wassersportler eine Sperrung der Zufahrt zur Südspitze des Cospudener Sees von November bis März akzeptieren.“

Man sollte sich jetzt auf die Wegeverbindung konzentrieren

Aber all das ist Zukunftsmusik, denn solange die Steuerungsgruppe Leipziger Neuseenland an den überdimensionierten Plänen für einen Harthkanal festhält, kann auch keine kleiner dimensionierte Gewässerverbindung geplant werden. Und da die Akteure in der Steuerungsgruppe beharrlich an den teuren Kanalplänen festhalten, wird sich so eine Lösung noch auf Jahre hinaus nicht ergeben.

„Die Konzentration muss zunächst aber auf der Realisierung eines Fuß-/Radweges liegen, der nach unserer Auffassung auch für Skater/-innen nutzbar gebaut werden, also mit einer asphaltgebundenen Decke gebaut werden muss. Nur in einer solchen Bauart lassen sich für alle an den beiden Rundwegen aktiven Freizeitaktivitäten Verknüpfungen und damit verbundene Entlastungen generieren“, finden die Grünen.

„Der Zwenkauer Bürgermeister Holger Schulz hat bei der letzten Sitzung des Zweckverbandes Neue Harth zudem deutlich gemacht, dass aus finanziellen Gründen seiner Meinung nach nur eine Realisierung in sandgeschlemmter Decke möglich sein soll. Dies betrachten wir als vollkommen unzureichend und erwarten hier eine tatsächlich nachhaltige und barrierefreie Lösung, auch für Skater/-innen. „

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