Rechtsextreme Ideologien verstecken ja ihre Unfähigkeit, gute Lösungen für die Probleme der Welt zu finden, hinter Kraftmeierei, Drohgebärden und hemmungsloser Aggression. Politische Gegner werden eingeschüchtert und nicht nur verbal Waffen gezogen, sondern in der Realität auch beschafft. Und Sachsens Behörden finden irgendwie keinen Mumm, die sächsischen Rechtsextremisten zu entwaffnen.

In Sachsen sind immer noch mehr als hundert Personen, die der extremen Rechten sowie den sogenannten Reichsbürgern anhängen, im Besitz waffenrechtlicher Erlaubnisse. Das ergibt eine neue Landtagsanfrage zum Thema. Sie zeigt auch: Von einer Entwaffnung des braunen Spektrums kann im Freistaat noch keine Rede sein.

Dazu erklärt die Fragestellerin Kerstin Köditz, Sprecherin für antifaschistische Politik der Linksfraktion im Sächsischen Landtag: „So durften nach den Zahlen des Innenministeriums zuletzt insgesamt 79 amtsbekannte Rechtsextremisten – insbesondere Neonazis – im Freistaat ganz legal Waffen besitzen. Im Jahr 2017 waren es fast genauso viele (78). Die Zahl steigt seit Jahren immer weiter an, 2013 waren es 51 gewesen. Regionale Schwerpunkte sind recht unverändert der Kreis Bautzen und der Erzgebirgskreis (je 11).“

Trauen sich Sachsens Behörden bei bekennenden Rechtsextremisten nicht? Lassen sie sich von der Drohkulisse einschüchtern? Fast sieht es so aus.

Denn dass man Männer mit seltsamen Ordnungsvorstellungen entwaffnen kann, zeigt das Vorgehen gegen die Reichsbürgerszene. Reichsbürger gelten als besonders waffenaffin.

„Zuletzt waren noch 36 Personen aus diesem Bereich im Besitz waffenrechtlicher Erlaubnisse – die meisten im Landkreis Zwickau (11). Das sind immer noch zu viele, aber zwischenzeitlich griffen die Versuche, die Bewaffnung dieser kruden Szene zurückzudrängen“, kann die Landtagsabgeordnete der Linken feststellen. „Zum Vergleich: Im Jahr 2017 hatten noch 68 sächsische ‚Reichsbürger‘ waffenrechtliche Erlaubnisse. Grund für den deutlichen Rückgang sind erfolgreiche Widerrufe und Rücknahmen erteilter Erlaubnisse – Folge: Waffen müssen abgegeben werden.“

Ein Detailvergleich mit früheren Zahlen (Drucksache 6/14267) zeige allerdings auch, dass das vor allem im ersten Halbjahr 2018 gelang, seitdem tue sich wenig. Es liegt also an den Behörden vor Ort, ob sie sich aufraffen können.

„Immerhin gibt es nun in den Kreisen Mittelsachsen und Bautzen sowie der Stadt Chemnitz keine bekannten Reichsbürger mehr, die Waffen besitzen dürfen“”, sagt Kerstin Köditz.

Im Jahr 2018 wurden im Freistaat durch die Waffenbehörden insgesamt 69 Personen auf ihre waffenrechtliche Zuverlässigkeit überprüft, bei denen Hinweise vorlagen, dass sie den Bereichen des „Rechtsextremismus“ oder der „Reichsbürger“ – offiziell wird nur eine geringe Schnittmenge angenommen – zuzuordnen sind.

„In vielen Fällen, die aber offenbar fast ausschließlich ‚Reichsbürger‘ betrafen, waren diese Prüfungen erfolgreich“, kann Köditz feststellen. „Entscheidend ist, jetzt nicht nachzulassen: Die Versuche, die extreme Rechte im Freistaat zu entwaffnen, gehen nicht weit genug!“

Wenn Rechtsradikale und „Reichsbürger“ in Sachsen sich mit Waffen eindecken

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