Sachsens neue Corona-Schutzverordnung: Testen bis zur Krankenhaus-Überlastung
Die sächsische Landesregierung hat am Dienstag, den 30. März, die Grundzüge der neuen Corona-Schutzverordnung vorgestellt. Diese soll vom 1. bis zum 18. April gelten. Die wichtigste Änderung: Lockerungen und Verschärfungen sollen künftig weniger von Inzidenzwerten und mehr von Kapazitäten in Krankenhäusern abhängen. Diese dürften allerdings schon in wenigen Tagen erreicht sein. Linksfraktion und FDP kritisierten die neuen Bestimmungen.
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