SPD und Linke im Sächsischen Landtag hatten schon unüberhörbar gefordert, dass das Neuverschuldungsverbot aus der Sächsischen Verfassung dringend auf den Prüfstand muss. Denn die darin 2013 festgeschriebene Tilgungsfrist für neue Kreditaufnahmen von acht Jahren würde die sächsischen Haushalte ab 2023 radikal beschneiden und die Regierung praktisch handlungsunfähig machen. Nun signalisiert auch die CDU-Fraktion, dass sie das Problem verstanden hat.

In seiner Sitzung am Dienstag, 12. Oktober, hat der Fraktionsvorstand der CDU-Fraktion des Sächsischen Landtages den in der Regierungskoalition vereinbarten Zeitplan für die Gespräche zur notwendigen Verfassungsänderung bestätigt.Darüber hinaus hat sich der Fraktionsvorstand darauf verständigt, in der Fraktionsklausur vom 24. bis 26. November über die aktuellen finanzpolitischen Rahmenbedingungen zu beraten.

Denn wenn der Finanzminister die Schuldenbremse so anwendet, wie sie der Landtag 2013 so übermütig beschlossen hat, klafft im Sächsischen Haushalt ab 2023 ein Loch in Milliardenhöhe. Wenn es zu den vom Arbeitskreis Steuerschätzungen prognostizierten Steuerausfällen auch 2023 und in den Folgejahren kommt, fehlen nicht nur die rund 1 Milliarde Euro, die Sachsen dann aus den Corona-Krediten wieder zurückzahlen müsste, sondern auch rund eine Milliarde an Steuereinnahmen. Die Lücke würde also auf zwei Milliarden Euro aufklaffen.

Wobei auch die CDU-Fraktion sichtlich die Hoffnung nährt, dass sich das Steuerminus mit der Wirtschaftserholung auch wieder deutlich verringert. Deshalb will man dort die Steuerschätzung vom November abwarten.

„Was wir vor dem Sommer gesagt haben, gilt auch heute: Wir warten die Novembersteuerschätzung ab“, betonte dann am Dienstag auch der finanzpolitische Sprecher der CDU-Fraktion, Georg-Ludwig von Breitenbuch.

„Damit ist ein Kassensturz und eine Prognose der Einnahmesituation möglich. Wir brauchen Klarheit, wie viel wir tatsächlich an Corona-Krediten brauchen. Dann reden wir über das Neuverschuldungsverbot und die damit verbundene Tilgung. Damit halten wir uns an das vereinbarte und mit den Koalitionspartnern abgestimmte Verfahren.“

Denn der Landtag hat 2020 zwar einen Corona-Fonds von 6 Milliarden Euro genehmigt. Aber schon die nachfolgenden Steuerprognosen ließen es wahrscheinlich werden, dass diese Summe am Ende nicht gebraucht wird, sondern Sachsen möglicherweise mit 4 Milliarden Euro oder weniger davonkommen könnte. Denn einerseits werden nach Abflauen der pandemischen Lage weniger Unterstützungsprogramme notwendig. Und mit der Erholung wichtiger Branchen steigen auch die Steuereinnahmen wieder.

„Für uns als CDU ist wichtig, die coronabedingten Schulden verlässlich und möglichst zügig zu tilgen“, betont von Breitenbuch freilich auch noch. So richtig Abschied genommen von dem Denken, das 2013 das rigide Neuverschuldungsverbot in die Verfassung gebracht hat, hat sich die CDU-Fraktion noch lange nicht. „Das ist Ausdruck von Sparsamkeit und Verantwortungsbewusstsein gegenüber den künftigen Generationen. Damit wahren wir unsere Unabhängigkeit gegenüber den internationalen Finanzmärkten.“

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