Die schwäbische Hausfrau ist, wie es aussieht, unsterblich. Und sie hält fest, was sie einmal hat. Vor allem das Geld, das sie so mühsam gespart hat. Wie die Finanzpolitik der sächsischen CDU funktioniert, machte am Donnerstag, dem 27. April, eine Meldung der CDU-Fraktion im Sächsischen Landtag deutlich, die sich vehement gegen eine Änderung der erst 2013 geänderten Sächsischen Verfassung aussprach. Von längeren Tilgungsfristen wollen die CDU-Abgeordneten nichts hören.

Und sie sind weiterhin der Ansicht, dass das eine „seit mehr als 30 Jahren erfolgreiche generationsgerechte und verantwortungsvolle Finanzpolitik“ ist. Die CDU sehe also keine Veranlassung einer Verfassungsänderung zum Neuverschuldungsverbot.

Die Sächsische Verfassung beinhaltet seitdem nicht nur ein Neuverschuldungsverbot für den Freistaat, was ihm sowieso schon die Spielräume für Kreditaufnahmen etwa für Investitionen massiv verengt. Sie verpflichtet die Staatsregierung selbst im Krisenfall, wie bei der Schuldenaufnahme in den ersten beiden Corona-Jahren, zu einer schleunigsten Rückzahlung der Kredite binnen acht Jahren.

Sodass die sächsischen Haushalte in den nächsten Jahren mit hohen Kreditrückzahlungen belastet werden, was Investitionsspielräume weiter einengt.

Sparzwang im Verfassungsrang

„Die Regelungen zum Neuverschuldungsverbot und zur Normallage haben Verfassungsrang und sich in den vergangenen Jahren mehrfach als krisenfest erwiesen. Daher besteht derzeit keine Veranlassung zur Änderung der Verfassung in diesem Punkt!“, meint dazu der stellvertretende Vorsitzende und haushaltspolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion, Jan Löffler.

„Eine Verfassung ändert man nicht ohne Not. Insbesondere darf sie nicht zum Spielball parteipolitischer Interessen gemacht werden, wie es die SPD offenbar anstrebt. Die SPD verspricht sich durch eine Änderung ein leichteres Schuldenmachen und erhofft sich den schnellen Euro für zusätzliche Ausgaben.

Politik auf Pump scheint die neue Parteilinie der sächsischen SPD. Schulden müssen getilgt werden. Für sozialdemokratische Träumereien müssten unsere Kinder und Enkelkinder bezahlen. Dies ist unsolidarisch.“

Logisch, dass es auf so einen Vorwurf postwendend eine Reaktion der SPD-Fraktion gab.

Aber Löffler ließ sich die Gelegenheit nicht entgehen, noch einmal das Loblied auf die schwäbisch-sächsische Hausfrau zu singen und zu erklären, was die CDU unter Solidarität versteht: „Die CDU-Fraktion steht für eine solidarische Finanzpolitik im Interesse künftiger Generationen. Kreditfinanzierte Ausgaben dürfen nicht zur Regel werden und sollten auf Notsituationen wie die Corona-Pandemie beschränkt werden.

Hierfür bietet die bestehende Verfassungslage und der im Dezember 2022 beschlossene Doppelhaushalt mit einem Rekordvolumen von rund 50 Milliarden Euro ausreichend Möglichkeiten. Es gab nie einen Beschluss im Landtag, welcher eine Änderung der Tilgungsfristen und der Normallageregelung vorsah. Diese sollten lediglich geprüft werden – was auch erfolgte.“

Die CDU-Sicht auf Generationengerechtigkeit

Was natürlich – das weiß Löffler genau – Einsparungen im aktuellen Haushalt bedeutet und weiterhin ein Kurzhalten, insbesondere der Kommunen bei Investitionen.

Was dann so klingt: „Wir als CDU stehen für eine generationsgerechte Finanzpolitik und lehnen Fantastereien der SPD von schuldenbasierten Fonds, wie einen ‚Sachsenfonds 2050‘, klar ab.

Wir werden weiter konstruktiv und verantwortungsvoll an einer zukunftsweisenden Finanzpolitik für die Bürger im Freistaat arbeiten, die wichtige Investitionen in Schulen, Soziales, Infrastruktur, moderne Industrie, Digitalisierung und die Energiewende beherzt angeht, ohne die finanzielle Stabilität und Zukunftsfähigkeit unseres Landes leichtfertig aufs Spiel zu setzen.“

Die Krux sitzt im letzten Satz, denn von Beherztheit kann keine Rede sein, wenn der Finanzminister zuallererst nur die „finanzielle Stabilität“ im Auge hat – das heißt Schuldenabbau und Milliarden Ansparen im Generationenfonds.

SPD: Die CDU macht einen Fehler

„Der Beschluss der CDU-Fraktion ist ein Fehler, der Sachsen noch teuer zu stehen kommt. Es wäre jetzt an der Zeit gewesen, die untauglichen Regelungen zu Tilgungsfrist und Normallage anzupassen – wie es der Landtag 2020 beschlossen hatte“, kommentierte postwendend SPD-Fraktionschef und Haushaltspolitiker Dirk Panter die Meldung aus der CDU-Fraktion.

„Leider dominiert bei vielen Kollegen der CDU noch die fundamentalistische Finanzpolitik des letzten Jahrtausends. Wirklich generationengerechte Politik sorgt dafür, dass in die Zukunft investiert wird: Heute investieren, morgen davon profitieren.“

Was Sachsen brauche, sei ein gemeinsames Verständnis für eine solche zukunftsgewandte Politik, die wichtige Investitionen für Schulen, Soziales, Infrastruktur, moderne Industrie, Digitalisierung oder auch die Energiewende beherzt angeht.

„Die SPD-Fraktion wird weiter Druck machen, dass diese wichtigen Themen nun nicht unter den Tisch fallen“, betont Panter noch. „Unsere Vorschläge und Konzepte liegen seit langem vor. Die CDU muss sich endlich bekennen, ob sie diesen Weg mit dem Sachsenfonds 2050 gehen will, ob sie eigene konstruktive Vorschläge hat oder ob sie aus falsch verstandener Sparsamkeit die Zukunftsfähigkeit unseres Freistaats aufs Spiel setzt.“

Bündnisgrüne: Anpassung der sächsischen Schuldenbremse an Konjunktur bleibt notwendig

Aber auch Franziska Schubert, Vorsitzende und finanzpolitische Sprecherin der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Sächsischen Landtag, sieht in der Entscheidung der CDU-Fraktion vor allem Verhinderungspolitik.

„Es war absehbar, dass sich die CDU-Fraktion so entscheidet. Mit der Unbeweglichkeit der größten Koalitionspartnerin in Modernisierungsfragen mussten wir von Anfang an umgehen, nicht nur bei finanzpolitischen Fragestellungen. Das hat mit konservativ nur wenig zu tun – Verhindern ist hier Programm“, stellt Schubert fest.

„Wir haben als Bündnisgrüne einen anderen Ansatz: Wir wollen ein modernes, zuversichtliches Sachsen, in dem das gesellschaftliche, wirtschaftliche und ökologische Klima stimmen. Dafür die Rahmenbedingungen zu gestalten, ist die Aufgabe. Dieser nehmen wir uns an. Dazu gehört eine Finanzpolitik, die Einnahmen und Ausgaben realistisch in Einklang bringt und Transparenz schafft. Dabei spielt der Mechanismus der Schuldenbremse eine wesentliche Rolle.“

Aber was wollen dann die Grünen?

„Uns geht es nicht vorrangig um die Tilgungsdauer für die Corona-Kredite. Uns geht es um eine Anpassung der sächsischen Schuldenbremse – die wirtschaftliche Konjunktur soll zukünftig berücksichtigt werden, um realistische Einnahmeprognosen treffen zu können. Das ist die Grundlage solider Haushaltsaufstellungen. Schade, dass die CDU-Fraktion das nicht will“, meint Franziska Schubert.

„Wir sehen es als politische Pflicht, öffentliche Haushalte langfristig tragfähig aufzustellen. Deshalb haben wir Bündnisgrüne einen konkreten Vorschlag vorgelegt, wie die sächsische Schuldenbremse eng angelehnt an das Grundgesetz angepasst werden kann. Hier geht es nicht um enthemmte Kreditaufnahmen, sondern darum, dass wir als Freistaat verlässlich handeln, auf Krisen reagieren und wichtige Zukunftsaufgaben angehen können.“

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Aber wie kommt die sächsisch-schwäbische Hausfrau zum Haus?
Im Normalfall indem die Familie einen Kredit aufnimmt, um ein Haus zu bauen oder zu kaufen.
Also ohne Neuverschuldung keine Hausfrau, nicht in Sachsen, nicht in Schwaben.

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