Am 1. April 2024, und es war kein Aprilscherz, trat das Cannabisgesetz in Kraft, das den Umgang mit Cannabis in weiten Teilen entkriminalisierte. Das bedeutete auch eine gewaltige Aufräumarbeit für die Justiz. Denn jetzt galten viele juristische Vorgänge wegen des Umgangs mit Cannabis, Marihuana & Co. nicht mehr als Straftat. Auch die sächsische Justiz musste alle derartigen aktuellen Vorgänge überprüfen.
In Sachsen sind seit der Teillegalisierung von Cannabis rund 1.700 Strafen wegen Verstößen im Zusammenhang mit Marihuana, Haschisch oder anderen cannabishaltigen Substanzen erlassen oder neu festgesetzt worden. Das ergab eine Anfrage des rechtspolitischen Sprechers der Linksfraktion, Rico Gebhardt (Drucksache 8/1007).
Mindestens rund 700 Menschen profitierten in Sachsen
„Bis Ende 2024 profitierten mindestens 699 Beschuldigte, gegen die eine Strafvollstreckung bereits begonnen hatte, von der sogenannten Cannabis-Amnestie“, so Rico Gebhardt. „Ihnen wurde eine bereits verhängte Strafe erlassen. In weiteren mindestens 1.017 Fällen beantragten Staatsanwaltschaften die gerichtliche Neufestsetzung der Strafe – was Strafermäßigungen nach sich zieht und inzwischen in einer ,weit überwiegenden Anzahl‘ auch so geschehen ist.
Möglicherweise sind die Zahlen sogar höher, denn eine abschließende Statistik wird nach Angaben des Justizministeriums nicht geführt. Aus diesem Grund gibt es keine näheren Angaben dazu, wie oft im Ergebnis Freiheitsstrafen verkürzt wurden und es zu vorzeitigen Haftentlassungen kam.“
Union im Landtag stellte sich bis zum Schluss quer
Wie das Justizministerium mitteilte, prüften sächsische Staatsanwaltschaften bereits bis April 2024 rund 29.200 anhängige Vollstreckungsverfahren. Hintergrund war das damals in Kraft getretene Cannabisgesetz – es wirkt sich auf ältere Verfahren aus, wenn Taten nach neuer Rechtslage nicht mehr strafbar wären oder zu einem anderen Strafmaß geführt hätten.
„Die jetzt vorliegende Antwort zeigt: In Sachsen gelang die Überprüfung solcher Verfahren äußerst pünktlich, nämlich ,weitgehend bereits vor Inkrafttreten des Cannabisgesetzes‘“, stellt Rico Gebhardt fest. „Damit ist der sächsischen Justiz gelungen, was nach Ansicht zum Beispiel der CDU unmöglich war. Noch unmittelbar vor der Novellierung des Bundesgesetzes hatte die Union im Landtag ,Nein zur Cannabisfreigabe‘ gefordert. Ein zentrales Argument gegen die Teillegalisierung lautete, dass der Arbeitsaufwand für die erforderliche Neuberechnung von Strafmaßen ein ,Irrsinn‘ sei.“
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Keine Kommentare bisher
Na also, unsere Justiz kann es doch, herzlichen Dank dafür.
CDU / CSU (wieder) als Lügen-Partei entlarvt! – DAS wäre doch mal eine Schlagzeile. 🙂
Und jetzt will der olle Opa Merz das wieder zurückdrehen. Ich nehme keine Drogen, trinke keinen Alkohol, rauche nicht – meine Entscheidung. Trotzdem bin ich für die Legalisierung. Jeder soll das doch machen, wie er / sie möchte. Gönnen können! 😉