Offiziell heißt das Schmuckstück, das schon 2019 in Leipzig in Betrieb gehen sollte, Gemeinsames Kompetenz- und Dienstleistungszentrum (GKDZ). Aber selbst der MDR übernahm die Formel vom gemeinsamen Abhörzentrum von Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen, Brandenburg und Berlin, die der Landtagsabgeordnete der Linken Rico Gebhardt in seiner Anfrage an die Staatsregierung  verwendet hatte.

Denn es soll ja ein Telekommunikations-Überwachungszentrum für die beteiligten Bundesländer sein, mit dem künftig zentral schwere Kriminalität bekämpft werden soll. Doch die Technik bereitet Probleme.

Nach jahrelangen Verzögerungen soll das Polizei-Abhörzentrum mit Sitz in Leipzig nun zwar irgendwie ab 2027 in Betrieb gehen. Das teilt Innenminister Armin Schuster (CDU) auf Anfrage des innenpolitischen Sprechers der Linksfraktion, Rico Gebhardt, mit (Drucksache 8/5279). Damit wird erstmals öffentlich ein Termin genannt, mit dem das Abhörzentrum so langsam seine Arbeit aufnehmen soll. Das war eigentlich schon für 2019 geplant, verschob sich dann auf 2021 und 2024. Aber da meldete dann die mit der Technik beauftragte Firma regelrecht „Land unter“.

Das formuliert auch das Sächsische Innenministerium in seiner Antwort auf Gebhardts Anfrage: „Die Aufnahme des Wirkbetriebs war ursprünglich für das Jahr 2024 vorgesehen. Das Unternehmen hat Ende 2023 mitgeteilt, dass es im Jahr 2024 die geschuldete Software nicht wie vereinbart liefern könne. Die Erstellung der beauftragten Software und damit das Erreichen des Wirkbetriebes würden sich voraussichtlich um mehrere Jahre verzögern.

Hauptursächlich seien Schwierigkeiten bei der Programmierung des TKÜ-Systems sowie personelle Probleme des Unternehmens, welche aufgrund des starken Wettbewerbes auf dem IT-Arbeitsmarkt nicht kurzfristig ausgeglichen werden könnten. Die in diesem Zusammenhang zwischen dem GKDZ und dem Unternehmen geschlossene Ergänzungsvereinbarung hat auch einen angepassten Terminplan zum Inhalt.

Seit Regelung der Verzugssituation wurden alle Fristen und Termine gehalten. Im Jahr 2025 wurde eine sogenannte Referenzanlage für die Durchführung von Softwaretests im GKDZ in Betrieb genommen. Nach Maßgabe des aktuellen Meilensteinplans wird im Jahr 2026 die Betriebsbereitschaftserklärung des beauftragten Unternehmens erwartet, sodass ab dem Jahr 2027 der sukzessive Wirkbetrieb der einzelnen Trägerländer erfolgen wird.“

Die Verzögerung wird richtig teuer

Gebhardt interessierte sich natürlich auch für das Geld, das inzwischen an das beauftragte Unternehmen geflossen ist.

Worauf das Innenministerium mitteilte: „Der Freistaat Sachsen hat keine Zahlungen an das beauftragte Unternehmen geleistet. Vertragspartner des Software-Lieferanten ist das GKDZ (AöR). Nach Fertigstellung von umfangreichen Pflichtenheften zur technischen Realisierung der Anforderungen an das TKU-System hat das GKDZ (A6R) aufgrund der einschlägigen vertraglichen Bestimmungen 2.142.000,00 EUR seit Beginn des Jahres 2025 an das Unternehmen ausgezahlt.“

Andererseits aber wurde auch das beauftragte IT-Unternehmen zur Kasse gebeten. Denn längst sollte das GKDZ ja arbeiten und beschäftigt inzwischen auch schon 28 Leute, die irgendwie bezahlt werden müssen. Und zwar „bedarfsgerecht“, wie das Innenministerium betont. Also dem ursprünglich erwarteten Bedarf gerecht. Nur dass es mit der Technik noch hapert.

Da möchte man nicht in der Haut des Geschäftsführers des beauftragten Unternehmens stecken. Denn für das wird die Verzögerung, wie das Innenministerium mitteilt, richtig teuer: „Für die Software selbst wurde noch keine Zahlung durch das GKDZ (AöR) geleistet. Im Zuge der eingetretenen Verzögerung zahlt der Vertragspartner dem GKDZ (A6R) bis zur Wirkbetriebsaufnahme Schadensersatz- und Kompensationsleistungen.

Das GKDZ (AOR) hat bis zum 8. Januar 2026 Vertragsstrafen, Schadensersatz- und Kompensationszahlungen in Höhe von 5.734.344,22 EUR vom beauftragten Unternehmen erhalten. Die Ersatzzahlungen, insbesondere für die Personalkosten des GKDZ (AöR), werden bis zur Erreichung des Wirkbetriebes durch das Unternehmen monatlich überwiesen.“

2027? Gebhardt hat so seine Zweifel

Rico Gebhardt jedenfalls hat so seine Zweifel, dass es 2027 im GKDZ tatsächlich losgeht mit der Arbeit.

„Das offiziell sogenannte ,Gemeinsame Kompetenz- und Dienstleistungszentrum (GKDZ) der Polizeien der Länder Sachsen, Berlin, Brandenburg, Sachsen-Anhalt und Thüringen‘ wurde seit 2010 geplant und 2018 formell gegründet. Es handelt sich im Kern um ein Rechenzentrum zur Telekommunikationsüberwachung, das bereits 2024 in Betrieb gehen sollte. Wiederholt versicherte das Innenministerium, dass ,alle Voraussetzungen zur Erreichung des Wirkbetriebes geschaffen‘ seien.

Doch dazu kam es bis heute nicht: Wie die Staatsregierung Anfang 2025 einräumen musste (Drucksache 8/1617), würde sich die Inbetriebnahme ,voraussichtlich um mehrere Jahre verzögern‘, weil eine beauftragte Firma die nötige Spezialsoftware nicht rechtzeitig liefern kann“, kommentiert Gebhardt die Antwort aus dem sächsischen Innenministerium.

Und er staunt auch über die zwischenzeitlich aufgesetzte „Regelung der Verzugssituation“, was ja im Klartext heißt: Das Unternehmen ist weiter beauftragt, zahlt aber eine Vertragsstrafe sowie umfangreiche Schadensersatz- und Kompensationsleistungen – bis Anfang 2026 waren das bereits mehr als 5,7 Millionen Euro.

„Die Höhe dieser Erstattung wird damit erstmals öffentlich beziffert. Sie deckt offenbar die laufenden Kosten des GKDZ mit aktuell 28 Beschäftigten. Der sächsische GKDZ-Finanzierungsanteil für das Jahr 2025 wurde währenddessen auf Null gesetzt“, sagt Gebhardt dazu.

„Die Ersparnis ist freilich nur vorübergehend und teuer erkauft durch das lange Warten auf die Eröffnung des Zentrums. Ich sehe die Gefahr, dass die schon vor einigen Jahren verbaute Speicher- und Servertechnik dann nicht mehr auf der Höhe der Zeit sein wird. Zudem hat der Innenminister zwischen den Zeilen zwei Vorbehalte formuliert: Der Termin 2027 ist nur zu halten, falls zuvor die ,Betriebsbereitschaftserklärung des beauftragten Unternehmens‘ vorliegt.

Und danach wird nicht unbedingt der komplette, sondern ,der sukzessive Wirkbetrieb der einzelnen Trägerländer erfolgen‘. Dass die sächsische Polizei das Zentrum schon 2027 aktiv mitnutzen kann, wird nicht behauptet.“

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