Am 15. November hat der Ausschuss für Bildung des Deutschen Bundestages das SPRIND-Freiheitsgesetz beschlossen, somit kann es noch in dieser Woche vom Bundestag verabschiedet werden. Die Leipziger Zeitung hat bereits mehrfach über die in Leipzig ansässige Bundesagentur für Sprunginnovationen (SPRIND) und von ihr betreute Start-ups berichtet. Dazu haben wir auch mit Rafael Laguna de la Vera, dem Direktor der SPRIND, über das Freiheitsgesetz gesprochen.

Worum geht es beim Gesetz? Im Interview vom Januar 2023 sagte Rafael Laguna dazu: „SPRIND ist ja ein Reallabor, wie man Innovationsfinanzierung anders machen kann. Wir geben ja allein auf Bundesebene, im Bildungsministerium, um die zwanzig Milliarden in ein Forschungssystem rein, was bestimmte Leistungen bringt, bestimmte aber auch nicht.

Gerade die Translation der wissenschaftlichen Leistung in volkswirtschaftlichen Nutzen findet viel zu wenig statt. Dafür ist die SPRIND da. Dafür müssen wir Instrumente schaffen, die anders sind als die, die wir jetzt haben. Sonst kann es nicht funktionieren – sonst machen wir genau dasselbe wie die anderen.

Wir arbeiten jetzt seit drei Jahren mit Finanzierungswerkzeugen, die sehr langsam in der Umsetzung sind, weil wir zahlreiche Verträge, Abstimmungen und Genehmigungen von verschiedenen Ministerien brauchen. Diese Prozesse zu verkürzen, dafür ist das SPRIND-Gesetz da: dass wir das Gelernte sofort in die Tat umsetzen können. Weil Fachkompetenz zum Thema Sprunginnovation und neuer Innovationsförderung sind wir. Und dann muss man uns auch einfach mit der hoheitlichen Aufgabe betrauen, das zu tun.“

Was sagt das zuständige Ministerium?

Bettina Stark-Watzinger, die Bundesministerin für Bildung und Forschung, äußerte in ihrer Rede vom 12. Oktober 2023: „Wir nehmen der SPRIND das Blei von den Füßen. Mit dem SPRIND-Freiheitsgesetz.“

Sie führte dort drei wichtige Änderungen für die Arbeit der SPRIND auf:
1) In einer schnelllebigen Welt der Forschung und Innovation, da geht es um jeden Tag. Deshalb wird das Gesetz schnellere Förderentscheidungen ermöglichen.
2) Hinzu kommen für sämtliche Unternehmensphasen passgenaue Förderinstrumente.
3) Außerdem geben wir die Möglichkeit zur flexibleren Mittelbewirtschaftung. Denn Erfindungen, die radikal die Welt verändern sollen, erfordern Flexibilität auch in der Wirtschaftsführung.

Diskussion im Bundesrat

In der Diskussion im Bundesrat, im September 2023, brachte der sächsische Wirtschaftsminister Sebastian Gemkow weitere Erleichterungen für die SPRIND ein.

1) Es braucht keine zusätzliche fachliche Aufsicht über die Projektsteuerung in der Agentur von Seiten des Bundes. Wenn der Bund die Rechtsaufsicht über SPRIND ausübt, ist ausreichend Kontrolle gegeben. Die Agentur spart sich im Projektgeschäft aber die Abstimmungsschleifen mit den Aufsichtsbehörden.
2) Die Ausnahme vom sogenannten Besserstellungsverbot, d. h. dass Projektbeteiligte beispielsweise besser vergütet werden können als Angestellte des Bundes, soll von zwei auf fünf Jahre verlängert werden.
Die vorgeschlagenen Änderungen wurden vom Bundesrat mehrheitlich mitgetragen. Punkt 2 ist allerdings im aktuellen Gesetzentwurf, in § 5 noch nicht enthalten.

Wie geht es weiter?

Holger Mann, zuständiger Berichterstatter der SPD-Fraktion im Bundestag im Ausschuss für Bildung und Forschung, erklärt in einer Pressemitteilung: „Heute hat der Ausschuss für Bildung und Forschung das SPRIND-Freiheitsgesetz beschlossen, das in dieser Woche vom Bundestag verabschiedet und zum Jahreswechsel in Kraft treten kann. Die Agentur für Sprunginnovationen (SPRIND) wurde im Dezember 2019 gegründet und bekommt nun eine gesetzliche Grundlage.“

Laut Tagesordnung des Deutschen Bundestages wird über das Gesetz am 17. November 2023 abgestimmt.

Fazit: Wir können davon ausgehen, dass das SPRIND-Freiheitsgesetz zum Jahresende 2023 in Kraft tritt. Es ist ein weiterer Schritt zu einer modernen Innovationskultur in Deutschland.

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