Seit dem Artikel im SPIEGEL „Neue Regeln für Parkplatzbau“ vom 15. Januar 2023 überschlagen sich die Meldungen und Diskussionen zum Thema Parkplätze. Diese beruhen auf dem, noch nicht veröffentlichten, „Regelwerk für die FGSV“. Konkret auf den „Empfehlungen für Anlagen des ruhenden Verkehrs (EAR)“.

Variante 1 – Die LVZ

In verschiedenen Medien werden die Empfehlungen der FGSV unterschiedlich dargestellt. So schrieb Andreas Tappert in der Leipziger Volkszeitung am 23.02.2023: „Um dieser Entwicklung gerecht zu werden, will die FGSV jetzt in ihren Empfehlungen für Anlagen des ruhenden Verkehrs festschreiben, dass Stellplätze künftig 15 Zentimeter breiter angelegt werden müssen – allerdings nur Stellplätze am Straßenrand.“

Das impliziert eine Verbreiterung im Bestand. Dazu verweist er auf die empfohlene Verbreiterung der Radwege, Radfahrstreifen und Schutzstreifen für den Radverkehr von 1,60 auf 2,00 Meter.

Dies ziehe dann eine Verringerung der Straßenbreite für den fließenden Verkehr nach sich.

Geradezu witzig wird es, wenn Helmut Büschke vom ADAC den Vorstoß der Verbreiterung von Parkplätzen am Straßenrand begrüßt und gleichzeitig kritisiert, dass dies nicht für Tiefgaragen und Parkhäuser gilt.

Variante 2 – rbb

Bei rbb hingegen wird Frau Prof. Dr.-Ing Petra Schäfer, die maßgeblich an der Erarbeitung der EAR beteiligt war, wie folgt zitiert: „Die Empfehlung ihres Teams bezieht sich ausdrücklich auf Neubauten, nicht auf bestehende Parkplätze. Im Straßenraum nimmt das Parken ohnehin schon viel Platz weg. Da lassen wir es bitte so, wie es ist. Aber für neue Parkplätze, Parkhäuser und Tiefgaragen sollte die Richtlinie angepasst werden, weil die Fahrzeuge nun mal größer werden.“

Ergebnis der Nachfrage

Nun gut, die „Empfehlungen für Anlagen des ruhenden Verkehrs (EAR)“ sind noch nicht veröffentlicht, somit wandte ich mich also an Frau Prof. Schäfer und fragte, ob sie mir erklären kann, wie diese unterschiedlichen Auslegungen zustande kommen und was in den EAR tatsächlich steht.

Die Antwort war kurz und knapp. Einleitend stand dort, dass ich anscheinend als Einziger alles kritisch gelesen hätte.

Zu den EAR zitiere ich: „Das Straßenparken soll vermieden werden, wenn Straßenparken, dann gelten die alten Werte von 2,00 m Breite. Wenn mehr Platz vorhanden ist, kann man auch größer planen. In Parkhäusern, Tiefgaragen sollten die Plätze 15 cm breiter sein.“

Also viel Lärm durch fehlerhafte Auslegung.

Der Beitrag entstand im Rahmen der Workshopreihe „Bürgerjournalismus als Sächsische Beteiligungsoption“ – gefördert durch die FRL Bürgerbeteiligung des Freistaates Sachsen.

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