Am dritten Prozesstag vor dem Landgericht um eine mutmaßliche Drogenbande legten zwei der fünf Angeklagten Geständnisse ab. Nach einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts gegen Teile des Polizeigesetzes in Mecklenburg-Vorpommern geraten nun auch die Befugnisse weiterer Länderpolizeien ins Visier. Und: Zum ersten Mal seit dem Überfall Russlands auf die Ukraine haben sich EU-Kommissionsmitglieder mit der Führung in Kiew getroffen, ein neues Sanktionspaket ist angekündigt. Die LZ fasst zusammen, was am Donnerstag, dem 2. Februar 2023, in Leipzig, Sachsen und darüber hinaus wichtig war.

Candylove-Prozess: zwei mutmaßliche Helfer gestehen ihre Beteiligung

Tag drei im aufsehenerregenden Strafprozess gegen den als „Kinderzimmer-Dealer“ bekannt gewordenen Maximilian S. (28) und vier Mitangeklagte: Wie vorab angekündigt, äußerten sich am Donnerstag vor dem Landgericht jene zwei der fünf verdächtigten Männer, die jeweils der Beihilfe zum illegalen Handel mit Betäubungsmitteln angeklagt sind.

Über ihre Verteidiger legten sowohl Jens M. (40) als auch Julius M. (24) ein Geständnis ab: Es sei zutreffend, dass sein Mandant während eines mehrmonatigen Zeitraums im Sommer 2019 beim Portionieren und Verpacken von Drogen geholfen habe, erklärte Rechtsanwalt Malte Heise im Auftrag von Jens M. am Donnerstag.

Monatsgehalt in Bar und Mietkosten

Demnach habe der 40-Jährige den Mitangeklagten Friedemann G. (36), der für die Logistik des illegalen Drogenhandels zuständig gewesen sein soll, beim Sport kennengelernt. Dadurch sei er auch mit dem als Kopf der Bande verdächtigten Maximilian S. (28) in Berührung gekommen. Jens M. habe es geduldet, dass auf seinen Namen und seine Anschrift Bestellungen von Rauschmitteln vorgenommen worden seien, er selbst habe jedoch nichts geordert.

Ähnlich äußerte sich auch der jüngste Angeklagte Julius M. (24), der ebenso wie Jens M. monatlich 1.500 Euro Lohn in Bar und die Übernahme der Mietkosten erhalten habe. Im Gegenzug habe er bei Portionierung, Verpackung und Versand der Drogen unterstützt, erklärte sein Anwalt René Bast. Zur Abwicklung der Aufträge hätten beide Männer Laptops zur Verfügung gestellt bekommen. Bis auf Jens M. kenne Julius M. keinen der Angeklagten.

Zudem berichtete ein Drogen-Ermittler (45) im Zeugenstand, wie die Fahnder dem Rauschmittel-Versand auf die Spur kamen.

Illegale Handyaufnahme? Eklat am Rande des Prozesses

In einer Prozesspause kam es am Donnerstag zudem zum Eklat, da eine Person aus den Reihen der Medienvertreterinnen und -vertreter beschuldigt wurde, sie habe eine Unterhaltung des Hauptangeklagten Maximilian S. mit seinen Anwälten per Mobiltelefon aufgezeichnet.

Das Handy der Person wurde nach Rücksprache von Staatsanwalt Christian Kuka mit einem Ermittlungsrichter eingezogen, Maximilian S. und sein Verteidiger Curt-Matthias Engel stellten Strafanzeige wegen Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes.

Sachsens umstrittenes Polizeigesetz im Visier

Nach einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts gerät nun auch die Polizei Sachsen in den Fokus der Diskussionen: Anlass ist ein Urteil der Karlsruher Richter vom gestrigen Mittwoch, wonach Teile des Polizeigesetzes in Mecklenburg-Vorpommern gegen das Grundgesetz verstoßen. Von dem juristischen Befund wird zumindest eine Signalwirkung auch auf andere Bundesländer abgeleitet.

Das betrifft nicht zuletzt Sachsen – hier befindet sich das Polizeigesetz seit 2019 in einem Normenkontrollverfahren des Verfassungsgerichtshofes. Eine mündliche Verhandlung steht allerdings noch aus und wird nach aktuellem Stand erst im September 2023 erwartet.

Das Bundesverfassungsgericht hatte am Donnerstag einige Ermittlungsbefugnisse im Polizeigesetz von Mecklenburg-Vorpommern als zum Teil verfassungswidrig eingestuft – das betrifft etwa die präventive Eingriffsbefugnis der Polizei sowie den Einsatz von V-Leuten und verdeckten Ermittlern. Laut MDR prüft das Sächsische Innenministerium nun mögliche Auswirkungen der Karlsruher Entscheidung. Wie es ausgeht, bleibt abzuwarten – doch die Debatte ist eröffnet.

EU-Kommission in Kiew: weitere Hilfen zugesichert

Rund ein Jahr nach Beginn des russischen Angriffs auf die Ukraine am 24. Februar 2022 ist offenbar ein zehntes Sanktionspaket der EU in Vorbereitung. Das kündigte EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen (64) bei einer gemeinsamen Pressekonferenz mit dem ukrainischen Präsidenten Wolodymyr Selenskyj (44) an. Das neue Paket zielt demnach unter anderem auf eingefrorene Vermögen und Einreisesperren für Verantwortungsträger in Russland und dessen Verbündeten Belarus ab.

Zuvor waren von der Leyen und 15 Mitglieder der Kommission am Donnerstag zu Gesprächen mit der Führung in Kiew eingetroffen – ein Novum seit Beginn des Angriffskrieges. Höhepunkt soll ein EU-Ukraine-Gipfel am morgigen Freitag werden.

Themen der Zusammenkunft sind der weitere Beistand der EU für die kriegsgebeutelte Ukraine, deren EU-Beitrittsperspektive und die Voraussetzungen für eine EU-Mitgliedschaft. Dabei steht wohl unter anderem der Kampf gegen die in der Ukraine weit verbreitete Korruption an erster Stelle. Auch beim Wiederaufbau des Landes und der Dokumentation von Kriegsverbrechen will die EU dem Vernehmen nach unterstützend wirken.

Worüber die LZ heute berichtet hat:

über die zunehmenden Proteste in Sachsen angesichts steigender Zahlen Geflüchteter,

über Motorboot-Pläne für den Cospudener See,

wir liefern einen kritischen Kommentar zum Dauerthema Falschparker,

einen Bericht zur gestrigen Petitionsübergabe von Beschäftigten an OBM Burkhard Jung,

eine aktuelle Buchbesprechung zum Thema Mikromobilität

und, nicht zu vergessen, einen Fußballbericht RB Leipzig vs. Hoffenheim.

Was sonst noch wichtig war:

Bundesinnenministerin Nancy Faeser (52, SPD) hat, für viele keine Überraschung, ihre Spitzenkandidatur für die Hessische Landtagswahl im Oktober 2023 offiziell gemacht. Ihr aktuelles Amt will sie aber bis zur Hessenwahl behalten.

Was morgen wichtig wird:

In Sachsen fallen die letzten, landeseigenen Corona-Schutzmaßnahmen. Letztes Überbleibsel der Pandemie sind dann noch die bundeseinheitlichen Regelungen, die vor allem die FFP2-Maskenpflicht sowie die Testpflicht für medizinische Einrichtungen betreffen. Darüber hinaus wird es ab sofort beim Prinzip der Eigenverantwortung und dringender Empfehlungen belassen.

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