Die Fraktion „Die Linke“ im Leipziger Stadtrat hat einen Änderungsantrag zum Doppelhaushalt 2023/24 angekündigt, er ist noch nicht (Stand 09.01.23, 12.00 Uhr) im Ratsinformationssystem zu sehen. Mit diesem sollen dem Ordnungsamt für 2023/24 aus den geplanten Stellenpools der Verwaltung 35 zusätzliche Stellen (VzÄ, Vollzeit-Äquivalente) für die Überwachung des ruhenden Verkehrs zur Verfügung gestellt werden.

Grundsätzlich begrüße ich den von der Linken gewünschten Stellenaufwuchs, es gibt aber einige Fragen.

Die Stellenpools

Im Antrag ist nicht klar ausgedrückt, ob es um zusätzliche Stellen zum Haushaltsplanentwurf 2023/24 oder zum derzeitigen Stand geht.

Im Planentwurf für den Doppelhaushalt 2023/24 73, Band 1 Seite 24 (pdf Seite 51), sind Stellenpools von insgesamt 130 Stellen dargestellt.

Stellenpakete im Haushaltsplan 2023/2024 der Stadt Leipzig. Grafik: Stadt Leipzig
Die Stellenpakete im Haushaltsplan 2023/2024 der Stadt Leipzig. Grafik: Stadt Leipzig

Das Ordnungsamt bekommt davon für Verkehrssicherheit 10 Stellen, bleiben noch 120. Von diesen soll das Ordnungsamt nochmal 35 Stellen bekommen? Nehmen wir an, die 20 geplanten Stellen aus dem allgemeinen Stellenpool werden dafür genutzt, dann bleiben noch 15, die man von anderen Ämtern und Aufgaben abziehen muss. Auf den Widerspruch aus den Fachämtern und vom Finanzbürgermeister bin ich gespannt. Oder geht es um „nur noch“ 25 Stellen zu den 10 bereits geplanten?

Die Problematik der Stellenbesetzung

Ein anderes Thema ist die Stellenbesetzung. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im gemeindlichen Vollzugsdienst genießen ja nicht gerade das höchste Ansehen in der Gesellschaft. In der Stadtverwaltung sind zum Januar 2023 etwa 300 Stellen (VzÄ) unbesetzt, ob nun gerade Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter für die Überwachung des ruhenden Verkehrs schnell eingestellt werden können, ist zumindest fraglich.

Einer der Kernpunkte im Antrag der Freibeuter „Abschleppen von verkehrsbehindernd geparkten Kraftfahrzeugen“ im Februar 2020 war der Passus „Der Oberbürgermeister ertüchtigt das Ordnungsamt“, was natürlich die personelle Ertüchtigung beinhaltet. Dazu ein Zitat aus einem älteren Artikel:

„Also Anruf bei Frau Geissler-Ploog (OA ruhender Verkehr), wie erwartet die Aussage ‚zu wenig Personal für zu viele Aufgaben‘, also ‚wir können das nicht‘. Auf meinen Einwand, dass ein essenzieller Punkt im Antrag ist ‚Der Oberbürgermeister ertüchtigt das Ordnungsamt‘, was ja personelle Ertüchtigung umfasst, kam sinngemäß die Antwort ‚Auch dann nicht‘.“

Genau hier liegt, meines Erachtens, der Schwachpunkt des Antrags. Aus der Diskussion um Duldungsgebiete und „Wegsehen“ durch das Ordnungsamt heraus, lässt sich schließen, dass es keinen Automatismus von „Mehr Personal = bessere Verkehrsüberwachung“ gibt.

Mein Fazit

Es genügt nicht, mehr Stellen im Ordnungsamt zu schaffen. Eine wichtige Aufgabe ist es, die Stellenbesetzung auch schnell durchzuführen.

Für mich das Wichtigste ist es aber, jetzt schon das vorhandene und später das aufgestockte Personal so einzusetzen, dass die Kontrolle des ruhenden Verkehrs und die Sanktionen für Falschparker (vor allem verkehrsbehindernd oder verkehrsgefährdend parkende) ohne Duldungen und stadtweit durchzuführen.

Dazu fehlt eine eindeutige Aussage des Fachbürgermeisters, oder habe ich die überhört?

Der Beitrag entstand im Rahmen der Workshopreihe „Bürgerjournalismus als Sächsische Beteiligungsoption“ – gefördert durch die FRL Bürgerbeteiligung des Freistaates Sachsen.

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Auch ich hoffe dass die Kontrolle des ruhenden Verkehrs und die Sanktionen für Falschparker umgehend verbessert wird. Das wird dann zwangsläufig zu weniger Verkehr in Leipzig führen.
Da sich einige die ganzen Strafzettel und Abschleppgebühren nicht mehr leisten können.

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