Es war nicht das erste Mal, dass die Grünen-Fraktion in der Ratsversammlung am 29. April nach den Zahlen zum sogenannten Schwarzfahren bei den LVB fragte. Im letzten Jahr hat der Stadtrat auch beschlossen, das Vorgehen gegen die Menschen ohne gültigen Fahrausweis zu entschärfen. Das haben die LVB auch getan. Nur das mit den Zahlen bleibt vorerst eine Blackbox, obwohl man das Sammeln der Zahlen längst hätte digitalisieren können. Denn das ist ja kein Hexenwerk, alle Strafanträge zu zählen, die die LVB gegen die betroffenen Personen gestellt haben.
„In der Ratsversammlung vom 19. März 2025 beschloss der Stadtrat auf Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, dass die LVB bei der sogenannten ‚Erschleichung von Beförderungsleistungen‘ auf Strafanträge nach § 265a StGB verzichten soll (VIII‑A‑00343). Bis April 2026 ist jedoch keine Umsetzung des Beschlusses erfolgt“, stellten die Grünen in ihrer Anfrage fest.
„Aktuell diskutiert die Bundesjustizministerin Stefanie Hubig über eine mögliche Gesetzesänderung, die die strafrechtliche Verfolgung von Menschen, die Verkehrsmittel ohne Fahrschein nutzen, abschaffen soll.“
Im Bundestag dominieren die Hardliner
Das mit dem „aktuell“ hat sich freilich inzwischen erledigt, stellten die Grünen in ihrer Anfrage fest: „Zum Vorstoß der Justizministerin Stefanie Hubig von Anfang April 2026 gibt es bereits eine aktuelle Entscheidung des Bundestags. Auf der Seite des Bundestags heißt es: „Der Bundestag hat sich am Donnerstag, 16. April 2026, gegen eine Entkriminalisierung des Fahrens ohne Fahrschein ausgesprochen.
Auf Empfehlung des Rechtsausschusses lehnte er nach halbstündiger Aussprache Gesetzentwürfe der Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke, die eine Entkriminalisierung zum Ziel hatten, ab. Für die Gesetzentwürfe stimmten jeweils Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke, dagegen jeweils CDU/CSU, AfD und SPD.‘“
Das Denken aus Kaisers Zeiten, als das schäbige Wort „Erschleichen“ Eingang in die deutsche Gesetzgebung fand, hat einmal mehr gewonnen.
Aber wie sieht es nun bei den Leipziger Verkehrsbetrieben (LVB) aus? Haben sie auf den Stadtratsbeschluss vom vergangenen Jahr reagiert? Eine erste Auskunft dazu gab es ja bereits im Januar auf eine Anfrage der Linksfraktion hin. Wer jetzt Fahrscheinkontrollen in den Bahnen und Bussen miterlebt, kennt die Durchsage, die beim Zustieg der Kontrolleure zu hören ist und die Fahrgäste darauf hinweist, dass jetzt eine Kontrolle stattfindet.
Die wesentlichen Zahlen fehlen noch
Aber die Grünen-Fraktion wollte jetzt richtige Zahlen haben. Auch um vergleichen zu können, ob der Stadtratsbeschluss etwas bewirkt hat: „Wie oft haben die LVB bei Feststellung der Nutzung des ÖPNV ohne Fahrschein, einen Strafantrag nach § 265a StGB im Zeitraum 01.01.2023 bis 15.04.2026 gestellt?“
Doch obwohl es die regelmäßigen Nachfragen im Stadtrat gibt, gibt es immer noch keine Zahlen, die dazu einfach digital ausgelesen werden können.
„Die LVB haben ihr Vorgehen bei der Stellung von Strafanträgen nach § 265a StGB in Folge des Stadtratsbeschlusses angepasst, um insbesondere soziale Härtefälle zu vermeiden“, bestätigt zwar das Mobilitäts- und Tiefbauamt (MTA).
„So werden bei der Feststellung von Fahrgästen ohne gültigen Fahrschein Strafanträge grundsätzlich nur noch bei mehrfachen Wiederholungsfällen innerhalb einer verkürzten Frist oder in Fällen gestellt, in denen ein Zusammenhang mit einer weiteren Straftat besteht. Die Mitarbeitenden der Fahrausweiskontrolle wurden entsprechend geschult, um ein sensibles, situationsangemessenes und deeskalierendes Vorgehen zu gewährleisten.
Gleichzeitig ist seit einiger Zeit ein veränderter Einsatz- und Sicherheitskontext zu beobachten, unter anderem durch eine Zunahme konfliktbeladener Situationen im ÖPNV sowie durch ein häufigeres Antreffen von Personen ohne festen Wohnsitz. Diese Entwicklungen fließen in die Bewertung der Gesamtsituation ein.“
Und die Zahlen?
„Die angefragten Zahlen zu Strafanträgen nach § 265a StGB sowie zu deren Differenzierung nach Fallkonstellationen liegen nicht in einer unmittelbar abrufbaren Gesamtauswertung vor, sondern müssen aus mehreren internen Erfassungs‑ und Dokumentationssystemen zusammengeführt und geprüft werden. Dies betreffen insbesondere die monatsweise Aufschlüsselung sowie die Abgrenzung zwischen Erst‑ und Wiederholungsfällen bzw. Fällen mit besonderen Begleitumständen.
Die LVB können daher kurzfristig keine vollständigen und belastbaren Zahlen bereitstellen, werden die Daten aber in aggregierter und anonymisierter Form aufbereiten und spätestens zum Ende des 2. Quartals nachliefern. Angaben zu einzelnen Verfahren oder personenbezogene Daten werden dabei nicht übermittelt.“
Höhere Fahrgastzahlen, höhere Prüfintensität
Es gibt also einen Lichtstreif am Horizont. Zumindest im zuständige Fachausschuss Stadtentwicklung und Bau soll es die Zahlen demnächst auch geben. Das versprach OBM Burkhard Jung am 29. April auf Nachfrage der Grünen-Stadträtin Chantal Schneiß. Ob es aufgrund der Strafanzeigen dann freilich auch zu Verurteilungen kam, weiß man natürlich auch bei den LVB nicht.
„Soweit sich die Anfrage auf den Ausgang strafrechtlicher Verfahren bezieht, liegen diese Informationen in der Zuständigkeit der Staatsanwaltschaft bzw. der Gerichte. Auch insoweit besteht jedoch Bereitschaft, die Stadt bei der Zusammenführung geeigneter aggregierter Daten im rechtlich zulässigen Rahmen zu unterstützen.“
Also könnte es auch diese Zahlen in Kürze geben.
Aber auch im Hause LVB hat man das wohl berechtigte Gefühl, dass die Zahl der Strafanzeigen durch den veränderten Kontrollmodus deutlich gesunken ist, wie das MTA mitteilt: „Im Zusammenhang mit der Entwicklung der Anzahl der Strafanzeigen im Mehrjahresvergleich ist auch das Verhältnis zu den gestiegenen Fahrgastzahlen und einer erhöhten Prüfintensität aufgrund von effizienzsteigernden Maßnahmen zu beachten, um eine belastbare Einschätzung zur Entwicklung treffen zu können. Die LVB gehen dennoch, wie bereits in der letzten Stellungnahme beschrieben, von einer spürbaren Reduzierung der Strafanzeigen in 2026 aus.“
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