Sondervermögen ist das Unwort des Jahres 2025. Und die Wirtschaftsministerin Katherina Reiche würde, wenn sie so agieren könnte, wie sie wollte, das Geld aus dem Sondervermögen des Bundes mit voller Absicht für nur begrenzt bedingte zusätzliche Gaskraftwerke ausgeben zur Stromerzeugung und Wärmebereitstellung. Dabei ist der Ausbau der erneuerbaren Energien in Deutschland trotz aller Hemmnisse schon so gut vorangekommen, dass damit bei guten Bedingungen längst über 60 % des Strombedarfes abgedeckt werden.
Und Alternativen zur Stromspeicherung für gewisse Zeiten einer „Dunkelflaute“ stünden bereit, wenn der Ausbau der Batteriespeicher und der Wasserstofferzeugung ausreichend unterstützt und gefördert würden.
Bisher gibt es im Winter immer wieder kurze Zeiten der sogenannten Dunkelflaute, wenn also landesweit nicht ausreichend Wind weht und keine Sonne scheint. Diese kurzen Zeiten der Knappheit an erneuerbaren Energien könnten bis auf Null reduziert werden mit einer gezielten Unterstützung des Batteriespeicherausbaus, der Nutzung der Flexibilisierungspotentiale der Sektorenkopplung, des Stromnetzausbaus zu autonomen, modularen Netzen, der Optimierung der möglichen Netzanschlüsse, dem Ausbau der Wasserstofferzeugung und vielem mehr.
Aber mit einer neu bezeichneten „Kraftwerkstrategie“ will Frau Reiche Deutschland vor Blackouts und vor Stromknappheit in Zeiten einer möglichen „Dunkelflaute“ schützen und um die Stromversorgung im Zuge des schrittweisen Kohleausstiegs bis 2038 zu stabilisieren.
Mit der EU-Kommission hat sie sich jetzt auf Eckpunkte dieser Kraftwerksstrategie geeinigt. Diese sieht unter anderem einen staatlich geförderten Neubau von Gaskraftwerken vor, die spätestens 2031 in Betrieb gehen sollen. Sie sollen auch mit Wasserstoff betrieben werden können.
Wer bezahlt die neuen Gaskraftwerke?
In einem ersten Schritt sollen noch in diesem Jahr zwölf Gigawatt (GW) neue, sogenannte steuerbare Kapazitäten ausgeschrieben werden. Zehn Gigawatt davon sollen auch über einen längeren Zeitraum Strom erzeugen können. Das wären etwa 18 bis 20 neue Gaskraftwerke (GKW), denn ein großes modernes Gaskraftwerk erzeugt allgemein eine Leistung zwischen 500 und 800 Megawatt und kostet ca. 200 bis 300 Mill. €. Das wären allein für den Bau der GKW mehrere Milliarden Euro. Hinzu kommt die beständig erforderliche Subventionierung.
Die Bundesregierung muss den Neubau der Gaskraftwerke finanzieren, denn ohne Subventionen rentiert sich der Betrieb dieser Anlagen nicht. Dies stellt jedoch eine neue Beihilfe dar, die durch die EU-Kommission genehmigungspflichtig ist. Die große Frage der Finanzierung dieser Gaskraftwerke wurde von Frau Reiche bisher nicht beantwortet. Eine Möglichkeit wäre die volle Finanzierung über das Bundessondervermögen oder/und eine Gasumlage. Das beträfe dann in absehbarer Zukunft als Endkunden die Gasverbraucher über wieder steigende Gaskosten.
Anzumerken ist dabei, dass im Herbst 2025 durch die Bundesregierung die Befreiung von der Gasspeicherumlage beschlossen wurde. Die Kosten für fossiles Gas von derzeit rund 3,4 Milliarden Euro pro Jahr werden damit aus dem Klima- und Transformationsfond (KTF) bezahlt, einem Sondertopf des Bundes.
Dieser Fonds sollte eigentlich zur Finanzierung von Infrastruktur- und Klimaschutzmaßnahmen dienen, und nicht der Subventionierung zur Speicherung von fossilem Gas.
Interessant ist bei dieser neuen Grundsatzeinigung vom Januar 2026 zwischen EU-Kommission und Frau Reiche, dass es durch den früheren Wirtschaftsminister Habeck schon 2024 eine Einigung mit der EU zum Ausbau von Gaskraftwerkskapazitäten von 10 Gigawatt Leistung gab, damals auch längst zur Abdeckung von Kapazitätsengpässen. Aber eben schon vor fast zwei Jahren.
Schade um die verschenkte Zeit, den Arbeitsaufwand und die zusätzlichen Kosten. Es fehlt anscheinend ein tragendes Konzept zum Ausbau der Energieversorgung. Denn um die neuen Gaskraftwerke (GKW) einigermaßen effizient betreiben zu können, müssen diese möglichst beständig laufen und verstopfen damit den Strom- und Wärmemarkt, d.h., solange diese GKW laufen, wird weniger erneuerbare Energie abgenommen, die Windkraftanlagen abgeregelt (Redispatch-Maßnahmen) und es werden damit Entschädigungszahlungen an die Betreiber fällig.
Alles zusätzliche, beständig entstehende Kosten, die zu den Kosten der GKW hinzukommen und die der Energieverbraucher mitträgt.
Steigende Gaspreise zu erwarten
Für die Gaskunden ist dabei auch noch zu berücksichtigen, dass nach Informationen der Tagesschau vom 16.1.2026 „Aufgrund der kalten Witterung in Teilen Europas der europäische Gaspreis deutlich gestiegen ist“. Betrachten muss man dazu den aktuellen Füllstand der Gasspeicher in Deutschland mit knapp 44 Prozent. Das sind etwa 24 Prozentpunkte weniger als im Mittel der Jahre 2017 bis 2021 (Datenstand: 14.01.2026).
Teilweise liegt das daran, dass die deutsche Industrie von November bis Februar wieder fast so viel Gas wie vor Russlands Angriff auf die Ukraine im Februar 2022 verbraucht, und zum anderen Teil daran, dass der bisherige Winter etwas kälter ist als der vergangene. Die Wettervorhersage deutet zudem einen Kälteeinbruch für Ende Januar an. Dann steigt wieder der Erdgasbedarf.
Für die Verbraucher dürfte es jedoch kurzfristig nicht teurer werden, arbeiten die Versorger doch mit langfristigen Verträgen. Mittelfristig sind Preissteigerungen aber schon möglich. Denn die gestiegenen Einkaufspreise geben Gasversorger üblicherweise zeitversetzt an die Kunden weiter.
Weitere Kosten für die Gasversorgung sind zu berücksichtigen: Bei den Kosten für die Gasversorgung ist ebenso die Entwicklung der Gasnetzumlage zu beachten, um die finanziellen Belastungen der Abnehmer in Grenzen zu halten.
Für den Gasverbraucher ist zu berücksichtigen, dass die Kosten für den Betrieb und die Instandhaltung der Gasnetze durch die Gasnetzbetreiber auf die zunehmend weniger werdenden Gasabnehmer umgelegt werden. Ohne entsprechende Regelungen droht laut aktueller Studie vom Fraunhofer-Institut (IFAM) eine Verzehnfachung der Netzentgelte. Heute zahlt ein typischer Drei-Personen-Haushalt laut der Studie circa 300 bis 400 Euro pro Jahr für den Netzanschluss.
Nur wenn Stadtwerke und andere Gasnetzbetreiber frühzeitig (also bis 2027) einen Gasausstiegsplan erarbeiten, lassen sich die Kosten für Gaskunden laut den Autoren abmildern. Denn wenn die Stadtwerke beim Rückzug aus der Gasversorgung Schritt für Schritt vorgehen, können sie wenig genutzte bzw. unrentable Netzteile der Reihe nach außer Betrieb nehmen und damit Kosten sparen.
Auch die Kostenentwicklung zum CO₂-Emissionshandel ist zu berücksichtigen, denn bei der Verbrennung von Erdgas, Erdöl, Benzin, Holz unter anderem zur Stromherstellung und Wärmeversorgung entsteht Kohlenstoffdioxid (CO₂), ein klimarelevantes Treibhausgas. Um die CO₂-Emissionen zu senken, wird in der Europäischen Union (EU) die Erzeugung und Ausscheidung von CO₂ über ein Zertifikat mit einem Preis bewertet, aktuell 2025 mit 55 € pro Tonne CO₂ als Festpreis für ein Jahr.
Ab 2026 sollten diese Emissionszertifikate dann versteigert werden mit einem Preiskorridor von 55 bis 65 Euro pro Tonne CO₂. Zum Ende 2025 hat sich die Europäische Union geeinigt, den Emissionshandel für Gebäude und Verkehr, den sogenannten ETS 2, um 1 Jahr zu verschieben und erst ab dem Jahr 2028 zu starten. Dann bestimmt sich der Preis wie an einer Börse durch Angebot und Nachfrage.
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