An den im vorigen Beitrag genannten Vorgaben zum klimaneutralen Wirtschaften bis 2045 setzt also die Wärmebedarfsplanung für die Stadt an. Insbesondere ist es für die Haus- und Gebäude-Eigentümer wichtig zu wissen, mit welchen Wärmequellen sie für die nächsten Jahre rechnen können, um Fehlinvestitionen zu vermeiden. Letzten Endes sind auch die Mieter und Nutzer über die Heizungsumbau- und Betriebskosten davon betroffen.
Es ist also so tiefgründig und so schnell wie möglich zu klären, woher Wohnungen, Häuser, Gewerbeeinrichtungen und Verwaltungen die Heizungsenergie beziehen sollen, denn ein Umbau der Versorgung mit erneuerbarer Heizenergie erfordert hohen baulichen Aufwand, ist zeitraubend und finanziell belastend. Dabei sollte auf eine zukunftsorientierte und wirtschaftliche Heizungsart umgestellt werden.
Dieser Umstellung der Versorgungsleistung muss lange Jahre vorher konzipiert und geplant werden. Der Entwurf der kommunalen Wärmeplanung sieht für Leipzig das Ziel der klimaneutralen Wärmeversorgung bis spätestens 2038 vor, und das ist schon sehr anspruchsvoll.
Der erste Schritt, die kommunale Wärmeplanung (KWP) bis auf Straße und Häuser genau, soll bis 30.06.2026 durch die Verwaltung vorgelegt werden.
Im Entwurf des KWP ist zu lesen: „Ziel des Leipziger Wärmeplans ist es, eine strategische Grundsatzplanung für eine nachhaltige und zukunftsweisende Wärmeversorgung zu schaffen. Dabei entfaltet der Wärmeplan selbst keine direkte rechtliche Bindungswirkung. Erst durch das aktive und koordinierte Handeln der beteiligten Akteure wird aus der strategischen Planung Realität.“
Eine erste Orientierung für alle Gebäude-Eigentümer
Dieser Leipziger Wärmeplan ist also eine über den gesamten Stadtbereich gelegte Planung, ein Vorschlag zur Versorgung der Anlieger in den Wohn- und Gewerbegebieten mit Energien zur Wärmeerzeugung für das Heizen und die Warmwasserbereitung. Diese Planung ist eine teils großräumige, teils kleinteilige Orientierung mit rechtlich nicht unmittelbar festgelegten energetischen Versorgungsvarianten. Die Festlegung für die Heizungsenergie und somit Heizungsanlage trifft letzten Endes der Gebäude-Eigentümer unter Berücksichtigung der vorgesehenen/geplanten Versorgungsmöglichkeit.
Verschiedene energiewirtschaftliche Akteure der Stadt, wie die Stadtwerke Leipzig (LSW), der Netzbetreiber L-Netz Leipzig, sowie die Leipziger Wohnungs- und Baugesellschaft (LWB) haben sich zusammen mit der Stadtverwaltung, im Rahmen dieser Vorplanung mit den Versorgungsmöglichkeiten für erneuerbare Energien zur Wärmeversorgung befasst. Berücksichtigt wurden dabei auch die Fragen der Bezahlbarkeit und Versorgungssicherheit für die betroffenen Mieter und Nutzer.
Die Stadt gibt mit der Wärmeplanung die fachspezifischen Möglichkeiten und Perspektiven vor, auf Grundlage des Standes heutiger Technik und Technologien. Der von der Stadt und deren Tochterfirmen Ende Oktober 2025 veröffentlichte Entwurf zur Kommunalen Wärmeplanung ist ein recht umfangreiches und sehr fachspezifisches Werk, das nicht jedem Interessenten eingängig und überschaubar ist.
Da ein hoher Anteil an Mieterwohnungen in Leipzig besteht, sind vorrangig die Interessen der Bürger und Nutzer zu berücksichtigen. Die Umsetzung muss dann durch die Kommune mit der Wirtschaft und Bürgerschaft abgestimmt und in Übereinstimmung geplant werden und für alle bezahlbar sein.
Die Bürger mitnehmen in die Wärmezukunft
Die wichtigsten Kriterien bei diesem Umbau sind dabei:
– die Sicherstellung der Finanzierbarkeit für die Bürger, die Wirtschaft und die Kommune,
– die Kenntnis und Mitnahme der Bürger für die erforderliche Umgestaltung,
– eine tiefgründige Öffentlichkeitsarbeit und Information über die Entscheidungsfindungen,
die Einbeziehung der Bürger in die erforderlichen Veränderungen und deren Einbindung zur aktiven Mitgestaltung.
Dabei sollten alle erschließbaren Wärmequellen gleichberechtigt vorgestellt und in einem Auswahlprozess für Heizungswärme für die einzelnen Wohngebiete abgewogen werden. Der Auswahlprozess sollte öffentlich erfolgen, mit Wichtung der Argumente Für und Wider und mit Zuordnung der Finanzierbarkeit, aus Sicht der Stadtinteressen, aus Sicht der bürgerschaftlichen Interessen und aus wirtschaftlichen Erwägungen.
Ein Teil des erforderlichen Wärme-Umbaus läuft über die Stadt und deren Tochterunternehmen (LSW, L-Netz, Wasserwerke, LWB u.a..), aber der wahrscheinlich größere Anteil des Umbauvolumens der Wärmewende erfolgt über das Engagement der Bewohner, der Gebäude-Eigentümer, der Wirtschaftsunternehmen und der Handwerker.
Insbesondere die ausführende Seite des Umbaus wie Handwerker, Kleinbetriebe, Verkaufsbereiche, Wirtschaftsunternehmen und Eigentümer sowie Mieter sind von der energetisch-technischen Umbauerfordernis zu überzeugen. Diese Beteiligten sind in den Umbau unter Berücksichtigung deren wirtschaftlicher Interessen und Möglichkeiten von Anbeginn an einzubeziehen.
Die Information durch die Verwaltung zum Umbau erfolgt über sogenannte „Monitoringstrukturen“. Dazu gehört auch die Diskussion zum Entwurf der Kommunalen Wärmeplanung. Dieser Entwurf ist auf der Webseite der Stadt zu finden unter www.leipzig.de/leipzig-strategie/energie-und-klima/ kommunaler-waermeplan.
Durch die Stadt sind dazu vielseitige Informationskampagnen vorgesehen, zum Einbeziehen der Betroffenen. Teilweise wurden diese auf der 3. Konferenz zur Wärmeplanung schon vorgestellt, mit dem Leipziger Wärmewendekompass und Energie-Atlas. Damit können sich Interessierte konkreter zu den Umbauvarianten informieren.
Den einführenden Beitrag zu dieser Serie findet man hier.
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