Vom durch Katherina Reiche geführten Wirtschaftsministerium liegen mehrere Vorschläge zu Änderungen an Energie-Gesetzen vor, die derzeit diskutiert werden und heftig umstritten sind. Nach Informationen der Internetzeitschrift „Erneuerbare Energien“ vom 10. März 2026 haben innerhalb weniger Tage mehr als 3.300 Unternehmen in Deutschland einen Appell an die Bundesregierung unterzeichnet, in dem sie mehr Verlässlichkeit in der Energiewende fordern.
„Mit den Vorhaben, wie sie nun im Rahmen des Netzpaketes oder den Eckpunkten eines Gebäudemodernisierungsgesetzes (GMG) vorgestellt wurden, verliert die Bundesregierung die Ziele und Chancen der Energiewende aus den Augen“, heißt es in dem Appell, der von Unternehmen und Projektentwicklern wie Energiequelle, Enertrag oder GP Joule unterzeichnet wurde.
Damit gefährdet die Bundespolitik bestehende Investitionen, tausende Arbeitsplätze, die Zukunftsorientierung der Energieerzeugung und des Netzumbaus.
Die Energiewende als wirtschaftspolitische Schicksalsfrage
Inzwischen sind es fast 4.000 technologieoffene Unternehmen, die sich gegen die Veränderung des GMG stellen, eine feste Quote von 65 Prozent erneuerbarer Energien an neuen Heizsystemen abzuschaffen oder im Fall einer Abregelung von Wind- und Solarparks wegen Netzengpässen den Betreibern der Anlagen keine Entschädigung mehr zu zahlen.
„Bei aller Notwendigkeit zu Reformen: Die Energiewende in Deutschland ist ein riesiger Erfolg und ihre entschlossene Fortführung ist eine wirtschaftspolitische Schicksalsfrage unserer Zeit“, heißt es weiter. Die Energiekrise nach der plötzlichen Einstellung russischer Gaslieferungen habe gezeigt, welchen Wert eine unabhängige und eigenständige Energieversorgung gerade auch für die deutsche Wirtschaft habe.
Die unberechenbare Politik der USA sowie immer häufiger anfällige globale Lieferketten zeigten klar: „Die schrittweise Reduzierung der Abhängigkeit von Energieimporten aus politisch unberechenbaren und unsicheren Weltregionen muss daher im Zentrum der Arbeit jeder Bundesregierung stehen – egal aus welchem politischen Lager.“
Die Unterzeichner des Appells sehen auch die Unstimmigkeiten der Energiewende: Zu lange wurden insbesondere die Stromverteilnetze nicht modernisiert, die Digitalisierung und Flexibilisierung wurde vernachlässigt, die Möglichkeiten des Smart-Meter-Einsatzes werden nicht genutzt.
„Bestehende Netzengpässe und der weitere Ausbau erneuerbarer Energien müssen besser synchronisiert werden“, schreiben die Unternehmen. Die Vorschläge aus dem Bundeswirtschaftsministerium seien hingegen „das Potenzial, den Erneuerbaren-Ausbau scharf auszubremsen“.
Die drei wichtigsten Veränderungspakete des Wirtschaftsministeriums
Aussagen aus dem Entwurf zum „Netzpaket“:
– Die über 800 Netzbetreiber in Deutschland sollen künftig selbst entscheiden, ob neue Wind- und Solaranlagen ans Netz angeschlossen werden dürfen oder nicht. Der Vorrang der erneuerbaren Energien beim Netzanschluss war ein Grundpfeiler des Erneuerbare-Energien-Gesetzes. Nach diesem Entwurf sollen der Anschluss- und Einspeisevorrang der erneuerbaren Energien wieder abgeschafft werden, wenn in bestimmten Regionen mehr als drei Prozent der Strommenge nicht ins Netz eingespeist werden konnten. Sie sollen als „kapazitätslimitiertes Netzgebiet“ ausgewiesen werden.
– Wenn sie an ein bereits durch erneuerbare Energien gesättigtes Netz angeschlossen werden, sollen die Anlagenbetreiber/Projektentwickler bis zu zehn Jahre lang auf Entschädigungszahlungen bei Abregelungen verzichten müssen. Abregelung bedeutet, dass der Strom nicht mehr ins Netz gespeist wird. Im Entwurf wird dies „Redispatch-Vorbehalt“ genannt. Diese Ausgleichszahlungen sind aber ein entscheidender Faktor für die Wirtschaftlichkeit von Wind- und Solaranlagen.
Aussagen aus dem Entwurf zum Gebäudemodernisierungsgesetz:
– Die 65-Prozent-Regel, wonach neu eingebaute Heizungen mit einem Mindestanteil von 65 Prozent erneuerbarer Energien zu betreiben sind, soll gestrichen werden. Damit wäre es nun wieder möglich, neben einer Wärmepumpe, Fernwärme, Biomasseheizung und hybriden Heizungsmodellen auch Gas- oder Ölheizungen einzubauen.
– Nach Inkrafttreten des GMG neu eingebaute Öl- und Gasheizungen müssen danach ab 1.1.2029 mit einem zunehmenden Anteil CO₂-neutraler Brennstoffe betrieben werden (der sog. „Bio-Treppe“), die mit 10 % starten soll. Um das zu gewährleisten, sollen klimafreundliche Brennstoffe wie Biomethan und synthetische Treibstoffe dem Gas oder Öl beigemischt werden. Den weiteren Anstieg bis 2040 möchte man in drei Schritten festlegen. Diese klimafreundlichen Bio-Brennstoffe sind aber heute schon doppelt so teuer wie Erdgas und es ist zu befürchten, dass deren Preise wegen zu geringer Verfügbarkeit weiter steigen werden. Mit der EU-weit geregelten weiteren Bepreisung des Kohlenstoffdioxidausstoßes wird auch der Brennstoff Gas (Erdgas oder LNG-Gas) zunehmend teurer.
– Es soll keine Kopplung des GEG/GMG mit der Wärmeplanung mehr geben. Für Kommunen über 15.000 Einwohner wird die Datenverarbeitung vereinfacht und die Übermittlung von Daten auf Mehrfamilienhäuser, Nichtwohngebäude und Prozesswärme beschränkt.
– Bei der Fernwärme soll das jährliche voraussetzungslose Leistungsanpassungsrecht des Kunden eingeschränkt werden. Das geht zulasten der Kunden. Das Kostenneutralitätsgebot des § 556c BGB in Verbindung mit der WärmeLV, das die Umstellung vermieteter Bestandsgebäude auf Fernwärme aktuell in vielen Fällen verhindert, soll „moderat angepasst“ werden. Es soll eine für Fernwärmeanbieter verpflichtende Preistransparenzplattform eingerichtet, die Preisaufsicht gestärkt und eine Schlichtungsstelle eingerichtet werden.
Änderungsvorschlag zur Allgemeinen Netzentgeltsystematik (AgNES)
Die Bundesnetzagentur stellte in einem weiteren Vorschlag im AgNES-Prozess ihre Vorstellungen für den Speicherausbau vor. Besonders relevant ist dabei, dass der Netzausbau nicht das Einzige ist, was die Integration und Glättung von schwankendem Solar- und Windstrom ermöglichen kann. Vor allem Speicher, wie Batterien oder Pumpspeicherkraftwerke, sind dafür dringend nötig.
Innerhalb dieses Agnes-Prozesses gibt es Überlegungen der Bundesnetzagentur (BNetzA), dass sogar bereits verbaute Speicher die 10-jährige Befreiung von den Netzentgeltzahlungen, also rückwirkend, nicht mehr erhalten sollen. Damit würde der grundgesetzlich garantierte Schutz des Eigentums plötzlich nicht mehr gelten. (Quelle: pv magazine – Bundesnetzagentur prüft „unechte Rückwirkung“ für vorzeitige Beendigung der Netzentgeltbefreiung für Batteriespeicher)
Die Grundüberlegung der Bundesnetzagentur ist im Kern ein absurder Schildbürgerstreich: Speicher sollen mit Netzgebühren belastet werden, damit die Kosten gleichmäßiger verteilt werden und für die Einzelnen niedriger würden. Doch die Netzgebühren sind unter anderem deshalb hoch, weil sie von Abregelungskosten (Redispatch) belastet werden.
Speicher verringern genau diesen Abregelungsbedarf und damit die Kosten. Wenn Speicher wirtschaftlich verhindert werden, steigen die Abregelungskosten und damit die Netzgebühren und die Stromkosten für den Verbraucher.
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