Luan

Foto: Refugees Welcome
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Sächsischer Flüchtlingsrat blickt auf 2019 und die Wahlen zurück

Das zu Ende gehende Jahr war nicht nur für den Sächsischen Flüchtlingsrat ereignisreich. Es gab zahlreiche Wahlen, in denen sich häufig Parteien durchsetzen konnten, die das Leben für Geflüchtete nicht einfacher machen möchten. Zudem gab es Ereignisse, die weit über Sachsen hinaus für Schlagzeilen sorgten, darunter die Abschiebung an der Eisenbahnstraße im Juli dieses Jahres. In seinem Jahresmagazin blickt der Flüchtlingsrat auf 2019 zurück.

Luan Zejneli im Sommer 2019. Foto: SFR
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Sächsischer Flüchtlingsrat verkündet Happy End für Luans Familie – mit einer Ausnahme

Nicht nur Luan Zejneli, sondern auch der Rest seiner in Leipzig verbliebenen Familie darf in Deutschland bleiben. Die sächsische Härtefallkommission, ein Gerichtsurteil und die erfolgreiche Suche nach Ausbildungsplätzen haben das in den vergangenen zweieinhalb Jahren ermöglicht. Der Sächsische Flüchtlingsrat zieht ein entsprechend freudiges Fazit – mit einer Einschränkung: Ein Familienmitglied hatte Deutschland im vergangenen Jahr mehr oder weniger freiwillig verlassen.

Luan Zejneli im Februar 2017. Foto: René Loch
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Abschiebungsverbot eingeklagt: Luans Familie bleibt

Das Verwaltungsgericht Leipzig hat entschieden, dass der Vater des mittlerweile 20-jährigen Luan Zejneli aus gesundheitlichen Gründen in Deutschland bleiben darf – und damit auch der Rest der Familie. Vor zwei Jahren hatten bereits Luan, der Sächsische Flüchtlingsrat und tausende Unterstützer ein Bleiberecht für den damaligen Schüler erkämpft. Ein Bruder hat Deutschland jedoch bereits verlassen und ein weiterer muss bald um sein Aufenthaltsrecht bangen.

Luan vor dem verschlossenen Tor der Max-Klinger-Schule in Grünau. Foto: René Loch
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Luans Familie scheitert mit Härtefallantrag

Sachsens Härtefallkommission hat entschieden: Die Familie von Luan Zejneli erhält kein Aufenthaltsrecht. Ein entsprechender Antrag des Sächsischen Flüchtlingsrates fand nicht die nötige Zweidrittelmehrheit im Gremium. Nach derzeitigem Stand darf somit nur der 19-jährige Schüler Luan in Deutschland bleiben. Dem Rest der Familie droht Abschiebung.

Das Schreiben an die Härtefallkommission. Foto: privat
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Ein Brief an die Härtefallkommission: „Ohne Familie zu leben, schaffe ich nicht“

Die sächsische Härtefallkommission möchte am Freitag, den 2. März, über das Schicksal einer Familie aus dem Kosovo entscheiden. Nachdem im vergangenen Jahr der Schüler Luan Zejneli auf diesem Weg ein Aufenthaltsrecht erhalten hat, soll nun auch der Verbleib der restlichen Familie in Deutschland gesichert werden. Nach einer negativen Entscheidung würde ihr die Abschiebung drohen. Mit dem Einverständnis von Luan Zejneli dokumentiert L-IZ.de an dieser Stelle ein Schreiben, das der 19-Jährige an die Mitglieder der Härtefallkommission verfasst hat.

Luan vor dem verschlossenen Tor der Max-Klinger-Schule in Grünau. Foto: René Loch
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Wenn die Duldung endet: Sächsische Härtefallkommission wird sich mit Luans Familie befassen

Nachdem die sächsische Härtefallkommission im vergangenen Jahr bereits dem damals 18-jährigen Schüler Luan Zejneli ein Aufenthaltsrecht in Deutschland verschafft hat, wird sie sich in wenigen Wochen auch mit dessen Familienangehörigen befassen. Insbesondere dem Vater sei wegen psychischer Probleme eine Rückkehr in den Kosovo nicht zuzumuten, argumentiert der Sächsische Flüchtlingsrat. Den Eltern und drei Geschwistern droht die Abschiebung.

Luan vor dem verschlossenen Tor der Max-Klinger-Schule in Grünau. Foto: René Loch
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Auch Luans Eltern sollen bleiben

Im vergangenen Jahr sorgte der Fall des damals 18-jährigen Schülers Luan bundesweit für Aufsehen. Sein Asylantrag war abgelehnt worden; er sollte deshalb das Land verlassen. Mitschüler starteten daraufhin eine Online-Petition für seinen Verbleib und hatten damit Erfolg: Luan durfte bleiben. Nun enden bald die Duldungen für seine Eltern. Um diesen ebenfalls einen dauerhaften Aufenthalt zu ermöglichen, hat der Sächsische Flüchtlingsrat erneut einen Antrag in der Härtefallkommission eingereicht.

Vom Protestcamp zu Lösungen? Ein Interview mit Alireza Alizadeh von von der Initiative „Zendegi“. Foto: L-IZ.de
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Sächsischer Flüchtlingsrat veröffentlicht sein erstes Jahresmagazin

Der Sächsische Flüchtlingsrat hat zum ersten Mal in seiner Geschichte ein Jahresmagazin veröffentlicht, in dem verschiedene Autoren auf zahlreiche Entwicklungen im Bereich Asyl und Migration zurückblicken. Das Magazin behandelt sowohl europäische Angelegenheiten wie den Deal mit der Türkei und die Aufnahmelager in Griechenland als auch die Situation in Sachsen: zum Beispiel bei Wohnungsmarkt, Selbstorganisation und Rassismus.

Luan vor dem verschlossenen Tor der Max-Klinger-Schule in Grünau. Foto: René Loch
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Sächsisches Innenministerium bestätigt Aufenthaltsrecht für Luan

Eigentlich gilt das Kosovo als „sicherer Herkunftsstaat“. Wer dennoch von dort nach Deutschland kommt, um Asyl zu beantragen, muss mit hoher Wahrscheinlichkeit mit einer Ablehnung und – schlimmstenfalls – einer Abschiebung rechnen. Genau das konnten einige engagierte Jugendliche im Fall des 18-jährigen Luan Zejneli jedoch verhindern. War er im Februar noch zur Ausreise aufgefordert worden, hat nun das sächsische Innenministerium bestätigt: Luan darf bleiben – zumindest für einige Jahre.

Luan vor dem verschlossenen Tor der Max-Klinger-Schule in Grünau. Foto: René Loch
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Luan darf wahrscheinlich in Deutschland bleiben

Die sächsische Härtefallkommission hat entschieden: Luan soll bleiben. Das bedeutet, dass der Neuntklässler wahrscheinlich seine schulische Ausbildung in Deutschland beenden darf. Anschließend bestehen nach Ansicht von Experten gute Chancen, ein dauerhaftes Aufenthaltsrecht zu bekommen. Zuvor muss allerdings noch das sächsische Innenministerium dem Ersuchen der Härtefallkommission stattgeben. In der Regel geschieht dies.

Leipzig-Panorama. Foto: Ralf Julke
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Interview mit Benjamin Heinsohn: „Sein Glück kann Luan nur in Deutschland finden“

LEIPZIGER ZEITUNG/Ausgabe 43Das Schicksal des 18-jährigen Luan Zejneli, der womöglich in den Kosovo zurückkehren muss, sorgte vor drei Monaten bundesweit für Schlagzeilen. Zahlreiche Mitschüler hatten sich mit einer Petition für ein Bleiberecht in Deutschland ausgesprochen. Andere jedoch kritisierten dieses Engagement. Am kommenden Freitag, den 19. Mai, wird sich die sächsische Härtefallkommission mit Luans Fall befassen. Benjamin Heinsohn, ein Mitschüler und zugleich Ersteller der Petition, hat der Redaktion im Vorfeld einige Fragen beantwortet.

Die Beratung für Geflüchtete fand trotzdem statt. Foto: Stadtverwaltung Borna
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Flüchtlingsorganisationen werfen sächsischen Ausländerbehörden rechtswidriges Verhalten vor

Mehrere sächsische Flüchtlingsorganisationen, darunter der Sächsische Flüchtlingsrat, werfen den Ausländerbehörden des Freistaates rechtswidriges Verhalten vor. Anstelle von Duldungen würden vielen abgelehnten Asylbewerbern lediglich sogenannte Grenzübertrittsbescheinigungen ausgestellt werden. Dies sei jedoch rechtswidrig und behindere die Integration. Auch der 18-jährige Luan Zejneli hatte zunächst eine solche Bescheinigung erhalten. Am kommenden Freitag, 19. Mai, wird sich die sächsische Härtefallkommission mit ihm befassen.

Luan vor dem verschlossenen Tor der Max-Klinger-Schule in Grünau. Foto: René Loch
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Luan und seine Familie: Duldung für einen Monat, weiteres Verfahren offen

Für den 18-jährigen Schüler Luan ist am heutigen Tag die von der Ausländerbehörde gesetzte Ausreisefrist abgelaufen. Eigentlich hätte der Gymnasiast demnach in den Kosovo zurückkehren müssen. Doch nun haben er und seine Familie eine Duldung für einen Monat erhalten. Diese schützt sie bis zum 22. März vor Abschiebung. Was danach passiert, ist jedoch weiter offen.

Verloren im Schilderwald Foto: L-IZ
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Leo Leu stößt verblüfft auf zwei herzlose Leipziger Nachwuchs-Politiker

Manchmal verblüfft es mich noch. Obwohl es mich nicht mehr verblüffen sollte nach all den eiskalten Gnadenlosigkeiten der Herren de Maizière und Ulbig und wie die Brüder alle heißen, die in unserem Land ein Klima verbreiten, das mit „verkniffen“ noch sehr harmlos umschrieben ist. Was mich aber verblüfft, ist, dass selbst der Nachwuchs der Union schon so gnadenlos ist wie der Herr Bundesabschiebemeister.

Melder zu Luan

Das Projekt „LZ TV“ (LZ Television) der LZ Medien GmbH wird gefördert durch die Sächsische Landesanstalt für privaten Rundfunk und neue Medien. Diese Maßnahme wird mitfinanziert durch Steuermittel auf Grundlage des vom Sächsischen Landtag beschlossenen Haushaltes.

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