Felix B. soll fast drei Kilogramm Marihuana besessen haben. Am Mittwoch verargumentierte der 31-Jährige die große Menge mit seinem Eigenbedarf. Das war für das Leipziger Amtsgericht freilich nicht nachvollziehbar. Der Automobilkaufmann erhielt 18 Monate Haft auf Bewährung.

Dieser Angeklagte entsprach nicht dem Klischee eines Drogendealers: Der adrett gekleidete Leipziger stammt aus stabilen Verhältnissen, hat das Abitur in der Tasche und besitzt einen sicheren Job mit regelmäßigen Einkommen.

Der Drogenhandel schien für Felix B. ein lukratives Nebengewerbe zu sein: „Meiner Erfahrung nach kann man das Kilo für 3.000 Euro bekommen“, schilderte Staatsanwalt André Kuhnert die aktuelle Marktlage. Aller zwei bis drei Monate soll sich der Angeklagte mit Nachschub versorgt haben. Das Gramm verkaufte er laut einem Stammkunden für sechs bis sieben Euro.

Felix B. räumte vor Gericht ein, kiloweise Marihuana besessen zu haben. Wenn man sich auf die wagen Angaben einlässt, hätten die monatlichen Einnahmen etwa 1.000 Euro betragen. „Ich habe nie mit der Polizei etwas zu tun gehabt“, gab sich B. unschuldig. Über ein Jahrzehnt lang rauchte er regelmäßig Joints, aber einschlägige Verfahren gegen ihn hatte es nie gegeben.

Auf die Schliche kam die Polizei ihm nur durch Thomas K., der im September 2013 berauscht auf der Autobahn in Bayern unterwegs war. Im Gepäck: 209 Gramm Marihuana. „Immer wenn ich bei ihm bin, hat er einen Mülleimer voller Gras“, belastete K. den Leipziger bei seiner Festnahme schwer. „Ich war völlig durch den Wind“, schilderte Felix B. die Folgen seiner Verhaftung. Die Beamten ergriffen ihn direkt auf seiner Arbeitsstelle, was nicht ohne Folge blieb. „Es wurde immer wieder getuschelt“. Er wechselte zu einem anderen Arbeitgeber, bei dem er bis heute beschäftigt ist.

Der Angeklagte zeigte sich an vielen Stellen geständig. Allerdings blieb ihm auch nicht viel übrig. Rund 600 Gramm Gras und mehrere tausend Euro stellten Beamte bei einer Hausdurchsuchung sicher. Die schiere Menge rechtfertigte er bei Gericht immer wieder mit seinem Eigenkonsum, den ihm das Schöffengericht nicht abnahm.

Amtsrichterin Ute Fritsch folgte dem Antrag von Staatsanwalt Kuhnert und verhängte 18 Monate Haft auf Bewährung. Weiterhin muss Felix B. 1.800 Euro an die Opferhilfe Sachsen zahlen. Die Juristin bezeichnete die Einlassung als ein Teilgeständis. „Es macht keinen Sinn, ein Kilo zum Eigenkonsum zu kaufen“, bemängelte die Vorsitzende die Ausflüchte.

Richterin Fritsch ging nicht von einer Wiederholungsgefahr aus. „Ich gehe davon aus, dass sie geheilt sind.“ Reumütig äußerte der Angeklagte sich in seinen letzten Worten. „Es war mir eine Lehre“. Strafverteidiger Rainer Wittner erklärte sich im Namen seines Mandanten mit dem Urteil einverstanden. Weil auch die Staatsanwaltschaft auf Rechtsmittel verzichtete, ist die Entscheidung rechtskräftig.

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