In einem Schreiben an die Geschäftsführerin des Jobcenter Leipzig hat ein 59-Jähriger gegen Ausländer gehetzt, Hakenkreuze verwendet und die Adressatin sexistisch beleidigt. Eine weitere Mitarbeiterin hatte der Mann zuvor auf einem Fragebogen beleidigt. Das Amtsgericht Leipzig verurteilte ihn deshalb zu einer Geldstrafe in Höhe von 900 Euro.

Am 22. Juli 2016 erhielt Frank W. ein Hausverbot beim Jobcenter Leipzig. Laut Aussage des stellvertretenden Geschäftsführers Michael Lange waren zuvor Drohanrufe eingegangen. Zudem hatte W. auf einen Fragebogen, der anschließend einer Mitarbeiterin zugestellt wurde, den Satz „Ficke deine Ausländer, nicht die Deutschen, du Schlampe“ geschrieben. Ausgangspunkt war offenbar ein Streit über die Rechte und Pflichten des Jobcenter-Kunden.

Nachdem das Hausverbot dem 59-Jährigen zugegangen war, verfasste er einen Antwortbrief an Geschäftsführerin Simone Simon. Dieses enthielt mehrere Hakenkreuze sowie Sätze wie „Wir brauchen keine Ausländer für unsere Frauen“ und „Ich bin deutsch bis zum Tod“. Da dem Antwortschreiben das zuvor übermittelte Hausverbot beigefügt war, hatte das Gericht keine Zweifel, dass W. den Brief verfasst hat. Geschäftsführerin Simon sagte zudem: „Wir konnten die Schrift zuordnen.“

W. war in den vergangenen Jahren bereits wegen Diebstahls, Hausfriedensbruchs und Leistungserschleichung zu Geldstrafen verurteilt worden. Diesmal verurteilte ihn Richterin Julia Weidelhofer zu einer Geldstrafe in Höhe von 900 Euro (90 Tagessätze zu je 10 Euro). Das Verwenden der verbotenen Hakenkreuze bleibt hingegen ohne Konsequenzen, weil das Schreiben nicht öffentlich verbreitet wurde.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Innerhalb einer Woche kann Berufung oder Revision eingelegt werden.

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