Anderthalb Jahre nach den gewaltsamen Protesten bei der Abschiebung eines jungen Syrers in der Leipziger Hildegardstraße muss sich seit Donnerstag ein 27-Jähriger vor dem Landgericht verantworten. In erster Instanz hatte ihn das Amtsgericht letztes Jahr teilweise freigesprochen, die Staatsanwaltschaft ging jedoch in Berufung.

Friedliche Spontanversammlung eskaliert

Am Abend des 9. Juli 2019 hatte sich an der Hildegardstraße, Ecke Eisenbahnstraße ein spontaner Protest von mehreren hundert Menschen entwickelt, weil ein syrischer Kurde durch die Polizei aus der elterlichen Wohnung geholt wurde, um nach Spanien – das Land seiner Einreise in die EU – ausgeflogen zu werden. Nach einer zunächst friedlichen Blockade war die Stimmung im Laufe der Nacht gekippt. Aus der Menge heraus flogen Steine und Flaschen auf Polizeibeamte, nach offiziellen Angaben wurden elf von ihnen verletzt und mehrere Einsatzfahrzeuge beschädigt.

Andererseits sprachen Beobachter auch von einem brutalen Vorgehen der Einsatzkräfte gegen Demonstranten und Medienvertreter. So seien die Teilnehmenden der Versammlung zum Teil beleidigt, eingeschüchtert und brachial zurückgedrängt, Journalisten trotz ihres Presseausweises an der Arbeit gehindert und die Situation so durch die Ordnungshüter massiv eskaliert worden. Als sich die Lage in der Nacht gegen zwei Uhr beruhigt hatte, saß der damals 23-jährige Syrer längst im Polizeiwagen und später im Flugzeug.

Polizeibeamte mauern – Verteidigung bezweifelt Glaubhaftigkeit

Noch in der Nacht war Aymen B. im Zuge des Einsatzes festgenommen worden und saß bis 17. Februar 2020 in Untersuchungshaft. Dem heute 27-Jährigen lagen mehrere Stein- und Flaschenwürfe auf Polizisten zur Last. Im April 2020 sprach das Amtsgericht den alleinerziehenden Vater eines Kindes wegen bleibender Zweifel vom Vorwurf des schweren Landfriedensbruchs frei, jedoch erhielt er 300 Euro Geldstrafe, weil er im Polizeigewahrsam einen Beamten mit den Worten „Schlag mich doch, du Fotze!“ beleidigt haben soll. Die Staatsanwaltschaft, die über zwei Jahre Haft ohne Bewährung gefordert hatte, ging dagegen in Berufung.

Zum Auftakt des neuen Prozesses am Donnerstag sagten zwei Polizeibeamte als Zeugen aus und beschrieben die Situation am fraglichen Abend. Aymen B. wollte sich selbst zu den Vorwürfen nicht äußern. Da gegen den Tunesier aktuell noch sieben geringfügige Strafverfahren am Leipziger Amtsgericht laufen, brachte Staatsanwältin Sandra Daute eine Einstellung dieser gegen ein Geständnis ins Spiel, zudem wäre dann eine Bewährung möglich. Das jedoch lehnte die Verteidigung ab: Aymen B. bestehe auf seiner Unschuld, so Rechtsanwalt Curt-Matthias Engel.

Der Prozess findet unter erhöhtem Sicherheitsaufwand statt. Foto: Lucas Böhme

Der Strafverteidiger stellte die Glaubwürdigkeit der Beamten infrage. So musste Polizist Felix P. (27), der sich zunächst eindeutig festgelegt hatte, den Angeklagten wiederzuerkennen, nach Vorlage eines Lichtbildes zurückrudern. Dieses deckte sich nicht mit seiner ursprünglichen Täterbeschreibung. Auch rügte Engel, dass ein Polizeiobermeister im Publikum Prozessbeobachtungen in einem Notizbuch mitschrieb. Dieser legte seine Schriften daraufhin beiseite. Auf Detailfragen, die etwa den Einsatz ziviler Polizeikräfte an dem Abend betrafen, verweigerte Gesetzeshüter Christian H. (42) eine Auskunft. Schon beim ersten Prozess hatten mehrere Polizisten auf ihre begrenzte Aussagegenehmigung hingewiesen.

Solidaritätskomitee kritisiert Prozess

Die Verhandlung, die unter erhöhtem Sicherheitsaufwand stattfand, hatte sich am Morgen zunächst leicht verzögert, weil der kleine Gerichtssaal unter Achtung der Covid-19-Schutzmaßnahmen nicht für alle Interessierten Platz bot. Die Vorsitzende Richterin Karen Aust lenkte jedoch ein und stimmte dem Umzug in einen größeren Raum zu. So konnten auch zwei Beobachterinnen des „Solidaritätskomitees #le1007“ dem Prozess folgen. Die linke Gruppierung kritisiert das polizeiliche Vorgehen und das Verfahren als Kriminalisierung eines legitimen Engagements: Unter dem Vorwand der Rechtsstaatlichkeit solle von einer „unmenschlichen Asylpolitik“ abgelenkt werden.

Weiteres Verfahren abgetrennt

Ursprünglich hätte neben Aymen B. am Donnerstag noch ein zweiter Mann auf der Anklagebank Platz nehmen sollen. Dieser hatte vom Amtsgericht ein Jahr und sechs Monate Haft auf Bewährung erhalten und dagegen Berufung eingelegt. Da er sich aktuell jedoch im Ausland befindet und eine Anreise nach Leipzig wegen der Pandemie derzeit nicht infrage kommt, wurde das Verfahren gegen ihn kurzfristig abgetrennt.

Der Prozess gegen Aymen B. soll am 4. Februar fortgesetzt werden. Danach sind noch weitere Termine bis Anfang April geplant.

Hinweis der Redaktion in eigener Sache

Seit der „Coronakrise“ haben wir unser Archiv für alle Leser geöffnet. Es gibt also seither auch für Nichtabonnenten unter anderem alle Artikel der LEIPZIGER ZEITUNG aus den letzten Jahren zusätzlich auf L-IZ.de über die tagesaktuellen Berichte hinaus ganz ohne Paywall zu entdecken.

Unterstützen Sie lokalen/regionalen Journalismus und so unsere tägliche Arbeit vor Ort in Leipzig. Mit dem Abschluss eines Freikäufer-Abonnements (zur Abonnentenseite) oder einem Förderbetrag für die Redaktionsarbeit sichern Sie den täglichen, frei verfügbaren Zugang zu wichtigen Informationen in Leipzig und unsere Arbeit für Sie.

Vielen Dank dafür.

Empfohlen auf LZ

So können Sie die Berichterstattung der Leipziger Zeitung unterstützen:

Keine Kommentare bisher

Schreiben Sie einen Kommentar