In der „Querdenker“-Blase kocht es, der Leipziger Bewegungs-Anwalt Ralf Ludwig will sich laut eigenem Bekunden auf Telegram angeblich einschalten und die vorgeblich nicht „framende“ Webseite des Ex-Focus-Journalisten Boris Reitschuster fabuliert in einem Gastbeitrag eines Gerd Weber „bye, bye Rechtsstaat“. Am Amtsgericht Leipzig ergingen am 15. und 16. April 2021 Entscheidungen, mit der eine klagende Mutter wohl nicht gerechnet hatte. Offenbar im Glauben, dass das mittlerweile einkassierte „Maskenurteil“ vom Weimarer Familiengericht noch irgendeinen Wert hätte, wollte sie in Leipzig für ihre Kinder und „alle weiteren Kinder“ einen maskenlosen Schulbesuch erstreiten. Sie bekämen Ausschlag unter der Maske. Heraus kam der Verdacht der Kindeswohlgefährdung durch sie selbst.

Das Urteil des Verwaltungsgerichtes Weimar war an Deutlichkeit kaum zu übertreffen. Am Dienstag, 20. April 2021, entschied es, dass das Familiengericht Weimar nicht zuständig dafür sei, Coronaschutzmaßnahmen des Landes Thüringen außer Kraft zu setzen. Solche Klagen seien über die Verwaltungsgerichte zu führen und nicht über die örtlichen Amtsgerichte.Ein Weimarer Richter am Familiengericht hatte in einem von der Coronaleugnerszene gefeierten Fall zudem ausschließlich Gutachter angehört, welche sich in der Szene verorten, wo die Gefährlichkeit von COVID-19 von Beginn an negiert und verharmlost wird. Sein Urteil, dass angeblich an Thüringer Schulen keine Masken mehr zu tragen seien, ist damit ebenso hinfällig, wie ein Eilverfahren zur Aufhebung der generellen Maskenpflicht an Schulen, welches das Verwaltungsgericht am selben Tag abschlägig beschied.

Der dahintersteckende und durchaus orchestrierte Versuch von „Querdenken“-Anwälten und Szeneanhängern: Die Amtsgerichte der Bundesrepublik mit möglichst vielen solcher Verfahren zu überziehen, um eine politische Änderung bei der Maskenpflicht an Schulen zu erreichen. Eingedenk der Tatsache, dass in der gleichen Szene auch gegen Testungen und Impfungen polemisiert und vorgegangen wird, ein Versuch, Eltern zu motivieren, die eigenen Kinder für den Glauben an die Ungefährlichkeit der COVID-19-Pandemie zu missbrauchen.

So berichtet beispielsweise die „Berliner Zeitung“ am 20. April 2021 von weiteren solchen Anträgen an Amtsgerichten in Niedersachsen und Bayern. Im „niedersächsischen Vechta, wo 25 nahezu gleichlautende Anträge eingingen, erklärte (sich) das Familiengericht am Dienstag für nicht zuständig“, so die BZ. Für die Überprüfung von Infektionsschutzmaßnahmen sind die Verwaltungsgerichte oder in einzelnen Fällen auch das Bundesverfassungsgericht zuständig.

Gerichte, vor denen die „Querdenken“-Bewegung zuletzt regelmäßig scheiterte, wenn sie gegen Infektionsschutzmaßnahmen vorging, wie nun auch wieder in Weimar. Dabei fallen offenbar Anhängern der zunehmend sektenartig agierenden Bewegung auch innere Widersprüche nicht mehr auf: Die Einschätzung von führenden Aerosolforschern über die geringere Verbreitung des Coronavirus an der frischen Luft wird gefeiert und die gleichzeitig ausgesprochene stringente Warnung derselben Forscher vor der Verbreitung des Virus in geschlossenen (Schul)Räumen weggelassen.

Und unter Nutzung der eigenen Schulkinder vor Gericht in Form der „Maske weg“-Prozesse beklagt.

Der Leipziger Fall

Obwohl Verfahren vor den Familiengerichten nichtöffentlich sind, verbreitete offenbar die Leipziger Antragstellerin selbst den Beschluss des Leipziger Amtsgerichtes durch Weitergabe an einen neuen Star für die Coronaleugner-Szene. Boris Reitschusters Webseite veröffentlichte in einem „Gastbeitrag“ einen Verdammungstext über böse Richter und gesetzlose Zeiten sowie das Urteil im Wortlaut und klagte über den „Schock-Beschluss in Leipzig“ und „russische Verhältnisse“. Um dem Leipziger Richter zu unterstellen, „sich nicht mit dem Sachverhalt auseinandergesetzt“ zu haben.

Gemeint hier also die irrige „Querdenker“-Annahme, dass medizinische FFP-2 Masken Kindern und Jugendlichen mehr körperlichen Schaden zufügen, als ein schwerer COVID-19-Krankheitsverlauf. Im Zweifel, weil es den gar nicht geben kann, weil das Virus eine laue Sommergrippe sei.

Offenbar hat er aber genau das getan und sich mit dem Antrag und Ansinnen der klagenden Mutter beschäftigt. Nur sah er die Kindeswohlgefährdung weniger durch die derzeitige Verordnung des Freistaates Sachsen, dass Kinder in der Schule, also in geschlossenen Räumen mit vielen anderen Menschen gemeinsam, einen Mund-Nasen-Schutz tragen sollen, sondern durch das Ansinnen der Antragstellerin selbst gegeben.

Einführend zitiert der Leipziger Richter in seinem Beschluss vom 15. April 2021 also den Paragrafen 1666 des BGB: „Wird das körperliche, geistige oder seelische Wohl des Kindes oder sein Vermögen gefährdet und sind die Eltern nicht gewillt oder nicht in der Lage, die Gefahr abzuwenden, so hat das Familiengericht die Maßnahmen zu treffen, die zur Abwendung der Gefahr erforderlich sind.“

Auf LZ-Nachfrage beim Amtsgericht Leipzig zeigt sich Pressesprecher und Richter Stefan Blaschke aufgrund der vielen Presseanfragen zum Fall vorbereitet. „Das Verfahren ist nichtöffentlich“ und deshalb gebe es auch keine Auskunft dazu. Allgemeiner befragt, was bei Kindeswohlgefährdungen drohen könnte, verweist Blaschke jedoch auf den Paragrafen 1666 und stellt fest, dass ein Richter, dem der Verdacht von Kindeswohlgefährdung kommt, „Maßnahmen zu treffen hat“.

Von „können“ ist hier keine Rede, will man sich als Richter nicht der unterlassenen Hilfeleistung schuldig machen. Weshalb der Richter ein Verfahren gegen die Antragstellerin eingeleitet hat, um „die elterliche Erziehungseignung der Mutter zu prüfen“. Dazu habe laut Richterbeschluss nun auch das Jugendamt Leipzig bis zu zwei Monate Zeit, eine Einschätzung vorzulegen.

Dass der Richter auch ein Zeichen gegen die offenbar auch in Leipzig angekommenen Quatsch-Jura-Anträge von Eltern gegen die Maskenpflicht setzen wollte, kann man an den nunmehr im Raum stehenden Gerichtsgebühren für die Mutter erkennen. Beide Verfahren, also das abschlägige Antragsverfahren der Maskenbefreiung und das eingeleitete Verfahren wegen vermutlicher Kindeswohlgefährdung könnten sie gesamt rund 18.000 Euro kosten – so beklagt sich zumindest der Gastbeitrag bei Reitschuster im Namen der alleinerziehenden Mutter.

Der Grund: Der Richter hat offenbar beim am 16. April reduzierten Streitwert von 500.000 Euro mal alle anderen durch die beiden auf verschiedene Schulen gehende Kinder von einer Coronavirus-Erkrankung bedrohten Dritten – also weitere Kinder an den betroffenen Schulen – in die Kostenberechnung einbezogen. Und so ein Achtungszeichen für eventuelle weitere Eltern gesetzt, die in Leipzig in ähnlichen Fällen Klage führen wollen.

Ob diese Kostenentscheidung Bestand hat, ist offen. Klar ist hingegen, dass Leipzig nicht Weimar und COVID-19 keine harmlose Grippe ist.

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Es gibt 13 Kommentare

@J, deshalb steht da auch “meine eigenen Beobachtungen” und nicht “aussagekräftige Studie”. Der Vergleich mit bekannten Corona-Patienten hinkt da etwas.

Also ich kann ja nur von meinen eigenen Beobachtungen sprechen, aber ich hab bis jetzt in meinem kompletten Umfeld noch nicht ein einziges Kind getroffen, das Probleme mit der Maske hatte. Ganz im Gegenteil, die meisten vergessen sogar oft, die abzusetzen, weil sie diese nicht mal mehr bemerken. Und das gilt sowohl für den Freundes- und Bekanntenkreis als auch für zufällige Begegnungen (und davon hab ich trotz Corona sehr viele).

Anscheinend haben nur Kinder von sog. “Maßnahmengegnern” Probleme, was eine Instrumentalisierung und vor allem Beeinflussung schon nahelegt. Aber wie gesagt, das sind meine persönlichen Beobachtungen und Befragungen von Müttern seit der Maskenpflicht.

Also mir tun die Kinder in der heutigen Zeit leid, ich fände es besser, man würde neue Konzepte entwickeln für Unterricht an der frischen Luft und mit den Kindern nur in Innenräumen unterrichten, wenn es wegen dem Wetter nicht anders geht.

Ich bin auch sehr dankbar, dass ich in diesen Zeiten kein Kind und auch kein Jugendlicher bin. Ich hab ja selber Probleme mit Masken vorm Gesicht, hat aber bei mir eher was zu tun mit traumatischen Erlebnissen durch Ärzte bei Notfallbehandlungen im Krankenhaus – Dinge auf Mund und Nase machen mich derart panisch, dass ich das nur kurze Zeit durchhalte. Nein, ich habe kein Attest, ich trage trotzdem Masken, aber ich gehe halt nur einkaufen, wenn ich wirklich nichts mehr zu essen habe und besorge auch nur das Allernötigste. Positiver Effekt: man nimmt schön ab.

Trotzdem tun mir die Kinder leid – und ich finde es irgendwie auch nicht gut, über diese Mutter moralisch Gericht zu halten. Ja, vielleicht instrumentalisiert sie ihre Kinder, aber vielleicht haben die Kinder auch wirklich Probleme. Und wer von den anderen ähnlichen Fällen seine Kinder instrumentalisiert oder wo wirklich ein Problem besteht, können wir doch alle nicht wissen.

Ach was bin ich froh, kein Kind mehr zu sein und auch keine Kinder zu haben.

@David Seiniger: Ja, ich scheitere manchmal manchem gegenüber im steten Bemühen um den Satz von Tucholsky: “Wer auf andere Leute wirken will, der muss erst einmal in ihrer Sprache mit ihnen reden.”.

Danke für den Hinweis 🙂

@nuhn: Weil nun aber dennoch bei der Spanischen Grippe und der damals hohen Letalitätsrate von geschätzt 2-3 Prozent gelandet sind, hier auch der Hinweis auf damals gemachte Fehler (und die schlechtere Qualität der Masken aus Mullbinden: “1918 wurde in San Francisco während der Spanischen Grippe eine allgemeine Maskenpflicht erlassen. Allerdings wurde die Maskenpflicht zu früh aufgehoben, sodass die zweite Grippewelle die Stadt mit voller Wucht traf. Eine erneute Maskenpflicht wurde zu spät verhängt – Gründe waren u.a. die Sorge um das Weihnachtsgeschäft der Läden und die Verluste der Restaurants beim Shutdown (wen erinnert das nicht an die Corona-Pandemie…).”

Links: https://www.hykomed.de/wp-content/uploads/2020/06/Eine-kleine-Geschichte-der-Masken-in-der-Medizin_15.06.2020.pdf

https://de.wikipedia.org/wiki/Spanische_Grippe

Lieber Michael Freitag,

ich freue mich sehr über die unabhängige journalistische Arbeit, die sie leisten. Aber ein Hinweis würde ich gern geben. Der Artikel ist im optischen und orthographischen Aufbau Recht kompliziert zu Lesen. Ich schreibe dies in der Hoffnung, dass es hilft die Artikel noch besser zu gestalten.

Der Satz “Aber die Spanische Grippe war viel schlimmer!” ist genauso Unsinn wie “Irgendeinen Tod muß man ja sterben.”.
Konsequenterweise müßte man dann sagen: “Laßt uns das Gesundheitswesen abschaffen.”

Wenn Kinder zwar (noch jedenfalls) seltener und weniger schwer erkranken, jedoch als Zwischenwirt fungieren, können sie auch weiter Menschen anstecken. Und zwar genau dort, wo man ohne Maske rumgeht: zu Hause, bei den Großeltern, bei Verwandten und Freunden. Darunter gibt es immer irgendeinen, der aus Gründen nicht geimpft werden kann. Derjenige ist dem Virus nun schutzlos ausgeliefert. Also sollte impfen für Kinder zum Schutz derer, die nicht geimpft werden können, doch zumindest ins Auge gefasst werden.

Lieber Saschok, mittlerweile schätze ich ja Ihre ständigen Bemühungen, mir irgendwelche Dinge unterzuschieben, die ich nicht schrieb sehr. Weil es ein anhaltendes Interesse an meinen Artikeln zeigt 😉

Was aber ist an der Wortgruppe “harmlose Grippe” (nein, nicht das Substantiv vom begleitenden Adjektiv lösen 😉 falsch zu verstehen, dass Sie auf eine “nicht harmlose Grippe” wie die von Ihnen angeführte Influenza schließen?

Es wirkt einfach ein bisschen zu bemüht und zeigt die Verärgerung über das Urteil im Artikel, welche Sie gern in Schläge gegen den Überbringer der Botschaft wandeln wollen?

Ihr M.F.

“Klar ist hingegen, dass Leipzig nicht Weimar und COVID-19 keine harmlose Grippe ist.” Eine wirklich bemerkenswerte Aussage. Die Schätzungen zu den Todeszahlen der Spanischen Grippe (Influenzavirus Subtyp A/H1N1) belaufen sich auf 20 bis 50 Mio. Menschen. Dieser meinungsjournalistische Duktus prägt auch andere hier zu findende Artikel zu revisionistischen Verharmlosungen eines begründeten Geschichtsbildes.

Das Thema Kinder und Corona ist komplexer, denn Kinder erkranken sehr selten schwer und versterben fast nie. Kinder spielen eher eine Rolle als „Zwischenwirt“, d h durch infizierte aber symptomfreie Kinder können sich Ältere anstecken. Insofern ist der an die Mutter gerichtete Vorwurf der Kindeswohlgefährdung unsinnig, das Tragen der Maske dennoch sinnvoll. Das Thema wird noch richtig auf den Tisch kommen, wenn es um das Impfen von Kindern gehen wird. Man sollte sich hier als Gesellschaft argumentativ gut vorbereiten und die Risiken für eine (sehr seltene) schwere Erkrankung vs eine (noch seltenere?) schwere Nebenwirkung gut quantifizieren können. Ein Ansatzpunkt könnte sein, das gesellschaftlich akzeptierte Risiko für Mädchen, die die Pille nehmen, schwere Nebenwirkungen zu erleiden, den o g Risiken gegenüberzustellen.

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