Gegen 8:30 Uhr war beim LZ-Anruf noch alles unklar am Oberverwaltungsgericht (OVG) Bautzen. Dass man in Leipzig auf das Urteil warte, sei klar, so Pressesprecher Thomas Tischer. Im Laufe des Vormittages solle das Urteil fallen, hieß es, geklagt hätte allerdings nur ein Versammlungsanmelder aus dem Bündnis „Querdenken 341“, „Bewegung Leipzig“ und „Eltern stehen auf“ für eine Kundgebung auf dem Leipziger Augustusplatz am heutigen 10. April. Wer genau, blieb offen, doch eine Klage mehr hätte in der Sache sicher nichts geändert, aber mehr gekostet. Am Ende rissen scheinbar bei der „Bewegung Leipzig“ die Nerven. 13:01 Uhr hieß es, man treffe sich nun in Halle/Saale.

Letztlich erwies es sich als die richtige, weil preiswertere Entscheidung des Klägers aus der „Querdenken“-Szenerie, nur eine Klage am OVG anzustrengen, denn es kam, wie es sich bereits in der am 26. März 2021 erfolgten OVG-Bestätigung des Verbotes der Chemnitzer Demonstration von „Chemnitz steht auf“ angedeutet hatte.Das OVG Bautzen gewichtete angesichts der bereits Ende März bis heute gestiegenen Inzidenzzahlen bei den COVID-19-Neuerkrankungen in Sachsen und Leipzig den Schutz der körperlichen Unversehrtheit über dem Demonstrationsrecht ohne Maske und Sicherheitsabstand.

Schon im Beschluss zur Chemnitzer Untersagung hatten die OVG-Richter auf die Gefahrenprognose speziell bei den „Querdenkern“ abgestellt, als sie über „Chemnitz steht auf“ schrieben, „dass das Bündnis nach der derzeitigen Erkenntnislage in Gruppierungen eingebunden sei, die infektionsschutzrechtliche Schutzmaßnahmen nicht beachteten.“

Nun steht an, was die „Bewegung Leipzig“ bereits nach dem Urteil des Verwaltungsgerichtes Leipzig verkündet hatte, als man von einem „Ausweichort“ sprach. Da man sich nach dem endgültigen Urteil des OVG Bautzen nun nicht im Stadtgebiet Leipzig versammeln darf (hier gilt das Allgemeinverbot) weichen die „Querdenker“ über Sachsens Landesgrenze nach Halle/S. aus.

"Bewegung Leipzig" will nun 16:30 Uhr in Halle/S. eine Kundgebung abhalten. In Sachsen-Anhalt wird man sich freuen. Foto: Screen Telegram Bewegung Leipzig
„Bewegung Leipzig“ will nun 16:30 Uhr in Halle/S. eine Kundgebung abhalten. In Sachsen-Anhalt wird man sich freuen. Foto: Screen Telegram Bewegung Leipzig

Dort dürfte sich die Leipziger Abordnung nun mit der „Bewegung Halle“ zusammenschließen. Diese hat ab 16:30 Uhr unter dem Motto „Freiheit ist das Einzige, was zählt“ eine Kundgebung auf der Ostseite des Hallenser Marktplatzes angemeldet. Wie auch die „Bewegung Leipzig“ und wohl die gesamte „Querdenken“-Bewegung fordert das Bündnis die Aufhebung aller Corona-Maßnahmen.

Bereits ab 15 Uhr möchte auch der bekannte Neonazi Sven Liebich unweit davon eine ähnliche Anti-Corona-Maßnahmen-Versammlung abhalten – Halle/Saale könnte somit heute den Ärger zweier Bundesländer abbekommen. Nun steht es Sachsen-Anhalt frei, in Sachsen um polizeiliche Unterstützung zu bitten: Weit haben es die in Leipzig zusammengezogenen Beamten bis in die 30 Kilometer entfernte Saale-Stadt nicht.

In Leipzig hingegen verbleiben die Demonstrationen zum „Zero-Covid“-Day und die Radtouren. Gleichwohl werden sich sicher auch einige aus dem Gegenprotest nach Halle aufmachen.

Zuvor

Kurz nach 12 hatte es deshalb bereits im „Bewegung Leipzig“-Telegram-Kanal geheißen: „Wenn bis 13:00 keine Entscheidung vom OVG da ist, geben wir den Ausweichort 13:01 bekannt. Danke für eure Geduld.“

Ob das nur eine Finte war, weil man als Kläger den Beschluss bereits kannte und Tatkraft zeigen wollte, während die Pressestelle des OVG noch an der Mitteilung feilte, ist unklar. Fakt ist: Keine 15 Minuten nach 13 Uhr traf die Pressemitteilung des OVG Bautzen bei der LZ mit der Bestätigung der Verbotsverfügung der Stadt Leipzig und des Verwaltungsgerichtes ein.

Ähnlich wie noch am 13. März 2021 in Dresden die Versammlung auch im untersagten Zustand dennoch im Stadtgebiet Leipzig durchzuführen, stand für die „Bewegung Leipzig“ und „Querdenken“ offenbar nie zur Debatte. Zu vermuten ist, dass dabei auch die knapp 1.000 Bußgeldbescheide in Dresden gegen „Querdenker“ eine Rolle spielen – Ordnungswidrigkeitsbescheide bei untersagten Demonstrationen in der Pandemie können bis zu 500 Euro schwer werden.

Bei entsprechenden damit verbundenen Tätlichkeiten gegen Polizeibeamte ist die Skala zudem nach oben offen.

Nachtrag: Sachsen-Anhalt hat Polizei-Kräfte aus Leipzig angefordert und wird diese erhalten.

Update 17:15 Uhr: Ein Tag zum Abhaken

Am Ende leitete die „Bewegung Leipzig“ nur noch das Schaubildchen der Absage der Hallenser Anmelderin der eigentlich gemeinsamen Kundgebung auf dem Hallenser Marktplatz im eigenen Telgram-Kanal weiter.

Hier wollte man ab 16:30 Uhr zur großen Vernetzungskundgebung „für die Kinder“ mit „Eltern stehen auf“ zusammenkommen, nachdem schon am späten Mittag die abschließende Untersagung der Versammlung im gesamten Leipziger Stadtgebiet durch das Oberverwaltungsgericht Bautzen erfolgt war.

Eine Erklärung zum damit komplett ins Wasser gefallenen Tag gaben die „Querdenker“ dann nicht mehr ab.

Nachdem die Kundgebung auch in Halle verboten worden war, sammelte sich die auch aus Leipzig herangefahrene Polizei bis etwa 16:40 Uhr rings um den Markt, um kurz darauf in Gruppen denselben systematisch zu räumen. Friedlich und schnell, während im Hintergrund vier Wasserwerfer und zwei Räumpanzer aufgefahren waren – gegen 17 Uhr war der Platz dann praktisch wieder leer.

Zuvor waren über eine frei ansteuerbare Webcam am Hallenser Marktplatz nie mehr als 100 Personen aus der Vogelperspektive zu sehen gewesen, auch in Leipzig fanden sich in der Spitze nicht mehr als 25 Personen aus dem „Querdenker“-Milieu auf dem Augustusplatz ein.

Ebenso strikt trennte die Polizei auch den Gegenprotest ab, verhinderte jedoch nicht, dass hier eine Gruppe von Personen aus dem rechtsextremen Milieu Halles kurzzeitig versuchten, hinzuzustoßen. Ob hier mehr passiert ist, blieb zunächst unklar.

Den Tag können die „Querdenker“ damit wohl gepflegt abhaken. Zum einen machte er deutlich, dass die Gerichte mittlerweile den Gesundheitsschutz und die entsprechenden Coronaschutzverordnungen der Länder im Vordergrund sehen und klar auslegen, wenn es um die Güterabwägung geht, ob einige wenige dies mittels Maskenlosigkeit und Gruppenkuscheln noch immer gefährden dürfen.

Und dies auch von der Polizei im Sinne der Entscheidungen ebenso umgesetzt wird. So hatte die Leipziger Polizei bereits ab dem Morgen des heutigen Tages an den Einfallstraßen Leipzigs Kontrollen organisiert und mit der Rückendeckung der Verbotsverfügung für das ganze Stadtgebiet gezielt nach Demonstrationstouristen gesucht.

Einige „Querdenker“ verirrten sich trotz Verbot auf den Augustusplatz in Leipzig, wo es auch Attest- und Maskenkontrollen gab. Video: LZ, Sabine Eicker

Andererseits zeigte sich, dass sich entgegen mancher Befürchtungen das Mobilisierungspotenzial der „Querdenken“-Bewegung deutlich abgeschwächt hat. In Leipzig selbst war es eh nie hoch gewesen – ohne die massive Anreise von außen wie am 7. November 2020 konnte die örtliche Bewegung nie wirklich mehr als ein paar Hundert Teilnehmer/-innen auf die Beine bringen.

Meist blieb es sogar bei deutlich unter 100 Beteiligten. Für den heutigen Tag könnte man hochgerechnet mit vielleicht 200 bis 300 Personen, gern auch 500 kalkulieren, die sich irgendwo zwischen Leipzig und Halle der „Querdenken“-Bewegung anschließen wollten. Aber keinen Platz zum demonstrieren fanden.

Update 10. April 2021, 15:25 Uhr

Screenshot vom Telegramkanal der Anmelderin der Hallenser Kundgebnug, an welcher nunmehr die Leipziger ab 16:30 Uhr teilnehmen wollten.
Screenshot vom Telegramkanal der Anmelderin der Hallenser Kundgebung, an welcher nunmehr die Leipziger ab 16:30 Uhr teilnehmen wollten.

Heute scheint kein guter Tag für die sogenannten „Querdenker“ zu sein. Nach einer ersten Mitteilung der Anmelderin für die gleichartige Demonstration ab 16:30 Uhr auf dem Hallenser Marktplatz auf Telegram hat die Stadt Halle mit sofortiger Wirkung auch diese Kundgebung verboten.

Hintergrund könnte sein, dass die aus Leipzig erwarteten Teilnehmer/-innen, welche nach der Verbotsbestätigung durch das OVG Bautzen nach Halle / Saale fahren wollten, nunmehr die zugelassene Teilnehmerzahl in Halle sprengen. In Zeiten einer Pandemie ein zulässiger Untersagungsgrund, da somit nötige Sicherheitsabstände absehbar nicht mehr eingehalten werden könnten.

Und da die Szenerie für gewöhnlich ungern bis selten eine Mund-Nasen-Bedeckung trägt, eine naheliegende Erklärung für die Entscheidung in Sachsen-Anhalt.

Die vollständige Mitteilung des OVG Bautzen

Querdenken-Demonstration in Leipzig am 10. April 2021 bleibt verboten

Das Sächsische Oberverwaltungsgericht hat heute in einem Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes (Eilverfahren) das Verbot der Stadt Leipzig für die aus dem Umfeld der Querdenker für Samstag, den 10. April 2021 um 15:30 Uhr, angemeldete Versammlung auf dem Augustusplatz in Leipzig (Opernseite) bestätigt. Damit blieb die in der letzten Nacht erhobene Beschwerde gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Leipzig vom gestrigen Abend (vom 9. April 2021 – 1 L 202/21 -) erfolglos, mit dem das Verwaltungsgericht den Antrag auf vorläufigen Rechtsschutz gegen das Versammlungsverbot abgelehnt hatte.

Das Verwaltungsgericht war der Prognose der Stadt Leipzig gefolgt, wonach von der angemeldeten Versammlung infektionsschutzrechtlich nicht vertretbare Gefahren für Versammlungsteilnehmer, Polizeibeamte und Passanten ausgehen, die nur durch deren Verbot zu vermeiden sind. Angesichts der in Sachsen überdurchschnittlich hohen Infektionszahlen und der zunehmenden Verbreitung von Virusvarianten bestehe ein unkalkulierbares und nicht zu kontrollierendes Risiko.

Nach den Erfahrungen aus vielen ähnlichen Versammlungen auch in anderen Städten sei nicht zu erwarten, dass von den Teilnehmern die nötigen Hygienemaßnahmen wie das Tragen eines medizinischen Mund-Nasen-Schutzes und das Abstandhalten eingehalten werden würden. Dort habe sich gezeigt, dass nicht nur ein signifikantes Einwirken auf die Teilnehmer solcher Versammlungen zur Einhaltung der Schutzmaßnahmen kaum möglich sei, sondern diese auch nicht gewillt seien, sich bestehenden Regelungen zu beugen.

Zudem zeige die enorme Mobilisierung in den sozialen Netzwerken, dass mit erheblich mehr als den angemeldeten 500 Teilnehmern und auch mit mehr als den nach der Sächsischen Corona-Schutz-Verordnung maximal zulässigen 1.000 Teilnehmern zu rechnen sei. Der Antragsteller selber habe schließlich aufgezeigt, dass er weder willens noch in der Lage sei, die Versammlung auf eine bestimmte Teilnehmerzahl zu beschränken.

Das Sächsische Oberverwaltungsgericht hat diese Einschätzung auf die Beschwerde des Anmelders der Versammlung hin nunmehr bestätigt:

Es steht außer Frage, dass aufgrund der wissenschaftlich bekannten Übertragungswege des SARS-CoV-2-Virus durch Tröpfchen- oder Aerosolinfektion über die Schleimhäute und Atemwege das Risiko einer Virusverbreitung durch Versammlungen mit hoher Teilnehmerzahl sowie allgemein durch Zusammentreffen vieler Personen erhöht wird.

Zur Bejahung einer unmittelbaren Gefährdungslage genügt es, dass das bundesweit anhaltende Ausbruchsgeschehen nach aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnissen auch im Zusammenhang mit Gruppenveranstaltungen steht, sodass auch Versammlungen unter freiem Himmel ein relevantes Infektionspotential zukommt.

Denn auch bei ortsfesten Versammlungen kann es angesichts des dynamischen Geschehens durch die An- und Abreise, durch das zu erwartende Gedränge an den Einlassstellen sowie durch lautstarke Meinungsbekundungen zu Aerosolfreisetzungen kommen, bei denen der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann.

Auch die Tauglichkeit der Inzidenzen und der sog. Sieben-Tage-Inzidenz als Maßstab für zu ergreifende umfassende Schutzmaßnahmen ist nicht in Zweifel zu ziehen. Deshalb sind angesichts der Überschreitung des Schwellenwertes von 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnern bundesweit in den letzten sieben Tagen Maßnahmen zu ergreifen, die eine effektive Eindämmung des Infektionsgeschehens erwarten lassen. Dafür ist aufgrund der Feststellung einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite durch den Deutschen Bundestag die Beschränkung der Versammlungsfreiheit kraft Gesetzes eine grundsätzlich geeignete und erforderliche Infektionsschutzmaßnahme.

Bei einer Abwägung der Folgen des Versammlungsverbots überwiegen schließlich die grundrechtlich durch Art. 2 Abs. 2 GG geschützten Interessen einer großen Anzahl Dritter (u. a. deren Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit) die Einschränkung des Grundrechts auf Versammlungsfreiheit gemäß Art. 8 Abs. 1 GG.

Dies gilt vor allem deshalb, weil die Inzidenzzahl in Leipzig bezogen auf die Infektionen pro 100.000 Einwohner in den letzten fünf Tagen weit über 50 lag, sodass eine effektive Kontaktnachverfolgung nicht mehr möglich ist. Zudem ist mit der Anreise von Teilnehmern auch aus Landkreisen zu rechnen, die eine höhere Inzidenz aufweisen. Das Risiko einer Weiterverbreitung des SARS-CoV-2-Virus könnte hingegen bei der Versammlung nicht durch geeignete Maßnahmen ausreichend gemindert werden.

Der Beschluss des Sächsischen Oberverwaltungsgerichts im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes ist unanfechtbar.

Zu den Entwicklungen bis etwa 13:20 Uhr am 10. April 2021 finden Sie hier den Vorgängerartikel auf L-IZ.de.

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Es gibt 3 Kommentare

@J.
Eine direkte Verbindung zwischen Leerdenkern und AfD zu ziehen halte ich für übertrieben. Die AfD versucht ja grundsätzlich alles zu vereinnahmen, was sich gegen die bestehende Regierung und die derzeitige Gesellschaftsordnung allgemein richtet. Trotzdem sind nicht alle Leerdenker AfD-Sympathisanten.
Viele sehen die AfD als diejenigen an, die “immer gegen die da oben” sind und vergessen deren Verbindung zum Großkapital und die Ablehnung all dessen, was sozial schwach ist.
Eine sachliche öffentliche Auseinandersetzung mit dem in vielen Punkten falschen Kurs der Regierung ist zur Zeit schwer bis unmöglich, da die Leerdenker diese für sich reklamieren und außer ihrer eigenen keine andere Meinung zulassen. Die Parlamente erfüllen hier eine wichtige Aufgabe.

Werter Nuhn, vielleicht lag es auch nur am schlechten Wetter und vielleicht hatte man auch keine Lust, für umsonst aus dem Haus zu gehen. Viele werden auch schlicht u.U. irgendwann bequem an der Wahlurne demonstrieren, was sie von der aktuellen Politik halten:

“Die AfD ist laut der Umfrage des Meinungsforschungsinstituts Civey im Auftrag der “Sächsischen Zeitung” die stärkste Kraft im Bundesland! Wenn am Sonntag Landtagswahl wäre, würden 29,6 Prozent der rund 2.500 Befragten die AfD wählen. Die CDU kommt nur auf 27,3 Prozent. Die Grünen erreichen ein zweistelliges Ergebnis (12 Prozent), die Linke stürzt weiter ab (9,6 Prozent), die SPD befindet sich tief im Keller (7,3 Prozent) und die FDP würde es über die 5-Prozent-Hürde schaffen (6,9 Prozent).”

https://www.derwesten.de/politik/afd-alternative-fuer-deutschland-cdu-sachsen-umfrage-landtagswahl-bundestagswahl-prognose-trend-querdenker-id231979183.html

Genau dies ist übrigens der Grund, weswegen ich die Vorgehensweise von Bund wie Ländern seit über einem Jahr sehr kritisch sehe – wenn wir Pech haben wird all dies zu sehr unschönen Verwerfungen führen. Man hätte vieles anders machen können, könnte auch jetzt noch vieles anderes tun. Nun ja, wir werden sehen, wo all dies hinführt!

Viel zu lange hat es gedauert, aber jetzt scheint sich die Sache mit den Leerdenkern und ihren seltsamen Mitläufern in die richtige Richtung zu entwickeln.
Man sollte die Hoffnung eben nie aufgeben.

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