Er war ursprünglich wegen Mordes angeklagt – verurteilt wurde er am Ende aber wegen Totschlags in einem minderschweren Fall: Das Leipziger Landgericht schickte einen mittlerweile 66 Jahre alten Rentner aus Störmthal am Dienstag für dreieinhalb Jahre ins Gefängnis. Er hatte die Tötung seiner schwer erkrankten Ehefrau im Prozess eingeräumt.

Frühstücksbrötchen als Auslöser

Das Schwurgericht sah es am Ende der seit Ende Februar laufenden Verhandlung als erwiesen an, dass Klaus-Peter S. am Morgen des 3. September 2021 in der Stube des gemeinsamen Hauses mit einem Messer auf seine Ehefrau Gertrud einstach, während diese im Bett lag. Die 60-Jährige verstarb noch vor Ort an den Folgen der Verletzungen von insgesamt 14 Stichen.

Unmittelbarer Anlass der Gewalttat war offenbar die barsche Beschwerde des Opfers über ein zu kross gebackenes Frühstücksbrötchen, welches ihr der Gatte serviert hatte. Dazu kam Behördenpost, die Klaus-Peter S. offenbar überforderte.

Der langjährige Schlosser hatte seine jüngere Frau seit Sommer 2021 daheim gepflegt, denn sie litt an einer zum Beginn des Jahres diagnostizierten Krebserkrankung – mit einer Vielzahl von Metastasen im Körper und Heilungsaussichten von faktisch null.

Angeklagter hatte die grausame Tat gestanden

Auch vor dem erschütternden Befund sei das Verhältnis des Paares schon seit Jahren von massivem Streit belastet gewesen, sagten die erwachsenen Kinder der Eheleute im Prozess als Zeugen aus. Klaus-Peter S. und Gertrud S. waren seit 1986 verheiratet.

Der Angeklagte selbst hatte die Tat am zweiten Verhandlungstag zugegeben, als er Gelegenheit hatte, sich zu erklären: „Ich war wie weg“, sagte er. Danach hatte er selbst die Polizei gerufen und sich gestellt.

Strafmaß sogar unterhalb der Verteidigung

Mit ihrem verkündeten Strafmaß von dreieinhalb Jahren blieb die Kammer unter dem Vorsitzenden Richter Hans Weiß sogar noch unterhalb der vier Jahre Haft, die von Verteidigerin Dorothea Stöckchen gefordert worden waren. Die Staatsanwaltschaft wollte dagegen auf sieben Jahre und somit deutlich mehr hinaus.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig – bis kommende Woche kann Revision eingelegt werden.

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