Er hat seiner eigenen Ehefrau auf brutalste Weise das Leben genommen, eine lebenslange Haft bleibt ihm dennoch erspart: Das Leipziger Landgericht verurteilte den Rentner Klaus N. (66) aus Borna jetzt wegen Mordes zu einer Freiheitsstrafe von sechs Jahren.

Wie Gerichtssprecherin Katrin Seidel auf LZ-Anfrage mitteilte, wurde der Rentner Klaus N. bereits am Donnerstag, dem 11. Januar durch das Leipziger Landgericht zu einer Haftstrafe von sechs Jahren verurteilt. Die zuständige Strafkammer unter dem Vorsitzenden Richter Hans Weiß befand den 66-Jährigen des Mordes für schuldig. Seit Mitte Dezember wurde der traurige Fall verhandelt.

Gutachter und Gericht erkennen auf verminderte Schuldfähigkeit

Laut den Vorwürfen der Staatsanwaltschaft schlug Klaus N. am Morgen des 16. Juni 2023 zwischen 7:45 Uhr und 8:20 Uhr in der gemeinsamen Bornaer Wohnung mindestens 23 Mal auf seine noch im Bett liegende Ehefrau Karin mit einem Hammer ein. Die 67-Jährige konnte das Bett zwar erst aus eigener Kraft verlassen, brach aber noch im Schlafzimmer zusammen und erlag vor Ort ihren schweren Verletzungen.

Klaus N. selbst hatte anschließend den Notruf gewählt und seinen eigenen Suizid angekündigt. Noch in der Wohnung wurde der Senior ohne Widerstand festgenommen, musste wegen erheblicher Verletzungen unter polizeilicher Bewachung ins Krankenhaus. Ein Ermittlungsrichter erließ wenig später Haftbefehl wegen Mordes.

Obwohl das deutsche Strafrecht hierfür bei Erwachsenen im Normalfall eine lebenslange Haft vorsieht, erhielt Klaus N., der sich vor Gericht zunächst nicht zu den Tatvorwürfen äußern wollte, eine verhältnismäßig milde Bestrafung. Hintergrund ist eine verminderte Schuldfähigkeit aufgrund seiner Depressionen. Bereits vor Jahrzehnten hatte Klaus N. sich in Behandlung begeben, mehrere Suizidversuche unternommen und dabei zum Teil schwer verletzt. Lange Zeit schien der Rentner, der früher unter anderem als Kraftfahrer tätig war, dann stabil zu sein.

Doch seit Ende 2022 waren die Symptome der Depression bei ihm zurückgekehrt, wie Angehörige im Prozess zu berichten wussten. Die Staatsanwaltschaft ging in ihrer Anklage davon aus, Klaus N. habe aus dem Leben scheiden und die Ehefrau nicht allein zurücklassen wollen.

Schmerzensgeld an die Tochter

Das Schwurgericht entsprach mit sechs Jahren Haft der Forderung der Staatsanwaltschaft. Klaus N.s Verteidigerin Sylvia Heenemann-Weiland hatte das gleiche Strafmaß gewollt, jedoch wegen Totschlags. Die Nebenklage hatte dagegen keinen konkreten Antrag gestellt, sie vertrat die hinterlassene Tochter des Ehepaares.

Der 43-Jährigen soll der Verurteilte nun neben der Gefängnisstrafe ein Schmerzens- und Hinterbliebenengeld in Höhe von insgesamt 16.000 Euro zahlen. In ihrer gerichtlichen Zeugenvernehmung hatte sie sich unter Tränen vom Vater ausdrücklich losgesagt: „Er hat mir das Liebste genommen, was ich hatte.“

Das Urteil ist nach Angaben des Landgerichts noch nicht rechtskräftig – trotz der übereinstimmenden Strafforderung von Verteidigung und Anklage wurde bisher kein Verzicht auf eine mögliche Revision erklärt.

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