Nach dem Auffinden einer Leiche in einem alten Speicher des Lindenauer Hafens im Sommer 2023 und der Verhaftung eines Verdächtigen hat die Leipziger Staatsanwaltschaft Anklage wegen Mordes gegen einen jungen Mann erhoben. Sie geht strafrechtlich von drei sogenannten Mordmerkmalen aus.

Wie die Leipziger Staatsanwaltschaft am Montagmorgen informierte, erfolgte die Erhebung der Anklage bereits im zurückliegenden Februar. Die Behörde geht davon aus, dass der in Untersuchungshaft sitzende junge Leipziger derjenige ist, der Ende Juni 2023 einen 25-Jährigen im leerstehenden Kornspeicher am Lindenauer Hafen tötete, um in den Besitz von dessen EC-Karte zu gelangen.

Habgier, Heimtücke und Ermöglichungsabsicht sollen im Spiel gewesen sein

Die Leiche des Opfers war am 27. Juli 2023 zufällig durch Fotografen entdeckt worden, bei denen die abseitigen und etwas unheimlich wirkenden Bauruinen im Westen Leipzigs wohl ein reizvolles Motiv darstellen. Kripo und Spurensicherung waren nach dem traurigen Fund tagelang vor Ort und sicherten Spuren.

Der Identifizierung des zunächst unbekannten Verbrechensopfers im August 2023 folgte Anfang September dann ein Fahndungserfolg: Ein damals 19-Jähriger wurde unter dringendem Tatverdacht festgenommen und Haftbefehl erlassen.

Auf Nachfrage hieß es damals, dass die Anklagebehörde eine finanzielle Bereicherungsabsicht als Tatmotiv annimmt. Die Vermutung scheint sich erhärtet zu haben: „Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass der Angeschuldigte den ihm bekannten 25-Jährigen getötet hat, um an dessen EC-Karte zu gelangen. Im Ergebnis der umfangreich durchgeführten Ermittlungen hat die Staatsanwaltschaft die Mordmerkmale der Habgier, der Heimtücke und der Ermöglichungsabsicht als gegeben angesehen“, heißt es in der Mitteilung am Montag.

Staatsanwaltschaft hält sich zu Details bedeckt

Dem Verdächtigen wird Mord in Tateinheit mit besonders schwerem Raub mit Todesfolge vorgeworfen. Die Anklage erfolgt, da der mutmaßliche Täter als „Heranwachsender“ gilt, bei einer Jugendkammer des Leipziger Landgerichts.

Sollte eine Verurteilung wegen Mordes nach Jugendstrafrecht erfolgen, läge die Höchststrafe bei zehn Jahren Freiheitsentzug. Die Anwendung des Erwachsenenstrafrechts ist allerdings je nach Reifegrad auch denkbar, hier steht auf Mord grundsätzlich lebenslange Haft.

Zusätzliche Details zum Aussageverhalten des mutmaßlichen Täters, seiner möglichen Vorbeziehung zum Tatopfer und möglichen Vorstrafen gibt die Staatsanwaltschaft derzeit nicht preis: „Weitere Angaben zum Sachverhalt und zu den Ergebnissen der staatsanwaltschaftlichen und polizeilichen Ermittlungen, welche letztlich zur Anklageerhebung unter anderen wegen des Tatvorwurfs des Mordes geführt haben, können nicht gemacht werden. Deren Erörterung bleibt der Hauptverhandlung vor Gericht vorbehalten“, heißt es.

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