Vor einer Woche verurteilte das Leipziger Landgericht den 41 Jahre alten Marcus K. zu lebenslanger Haft wegen Mordes – doch er stemmt sich jetzt gegen die Strafe: Der Leipziger, der seine Ex-Lebensgefährtin Jessica S. in Paunsdorf während ihres Schlafs mit einem Messer ermordet haben soll, hat über seine Verteidiger Revision eingelegt. Damit landet der Fall zur abschließenden Prüfung vor dem Bundesgerichtshof.

Wie Gerichtssprecher Johann Jagenlauf auf Anfrage bestätigte, hätten beide Verteidiger von Marcus K. kurz nacheinander Revision gegen die Verurteilung ihres Mandanten wegen Mordes eingelegt. Der 41-Jährige musste sich seit Februar verantworten: Laut Anklage stach der Fliesenleger seiner früheren Partnerin Jessica S. wohl am Morgen des 21. Mai 2024 mit einem Messer in die rechte Halsseite, während die Verkäuferin auf dem Sofa der gemeinsamen Wohnung in der Heiterblickallee schlief.

Motive sollen Eifersucht und Besitzdenken gewesen sein

Die 30-Jährige wurde demnach von dem Angriff überrascht, bäumte sich auf und verblutete noch vor Ort. Motiv des Verbrechens soll gewesen sein, dass sich die zweifache Mutter vier Wochen zuvor nach jahrelangem Krach in der Beziehung von Marcus K. getrennt und ihren Auszug angekündigt hatte. Dies habe der Handwerker nicht akzeptiert, hieß es.

Zum Zeitpunkt des Geschehens lebte die als lebensfroh und kreativ beschriebene Jessica S. aber noch mit dem mutmaßlichen Mörder und den Kindern in einem Haushalt. Sie hatte eine Tochter (heute 11) aus einer Vorbeziehung und dazu einen Sohn mit Marcus K. (heute 5). Beide wachsen derzeit bei dessen Mutter auf.

Verteidigung wollte nur fünf Jahre Gefängnis

Marcus K. hatte im Prozess ausgesagt, dass ihn Jessica S. mit einem Messer bedroht habe, er habe es ihr abnehmen wollen. Der Stich sei ohne Absicht im Gerangel passiert. Die Strafkammer sah dies als abwegig: Eine Reihe an Zeugenaussagen, rechtsmedizinischen Details und Einzelheiten am Tatort spreche gegen ein dynamisches Kampfgeschehen.

Vielmehr habe sich Marcus K. gezielt zur Ermordung von Jessica S. entschlossen, weil er ihr kein selbstbestimmtes Leben habe zubilligen wollen. Der 41-Jährige habe heimtückisch und aus niedrigen Beweggründen agiert. Mit dieser Sicht folgte die Kammer der Staatsanwaltschaft, wohingegen die Verteidigung das Geschehen als nicht lückenlos aufgeklärt sah. Sie forderte lediglich fünf Jahre Haft wegen Totschlags im minderschweren Fall.

Die Revision muss laut Gerichtssprecher innerhalb von vier Wochen nach der schriftlichen Zustellung des Urteils begründet werden. Dann liegt der Ball beim Bundesgerichtshof, der anhand der Akten eine Prüfung des Verfahrens auf Rechtsfehler vornimmt. Sollten diese festgestellt werden, ist es möglich, dass der Prozess an eine andere Kammer des Landgerichts zurückverwiesen und neu aufgerollt wird. Ob es noch 2025 zu einer Entscheidung kommt, sei derzeit nicht abzuschätzen, sagte Gerichtssprecher Jagenlauf.

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