Die Opfer glaubten an gute Investments und Gewinne, tatsächlich aber verschwand ihr Geld auf Nimmerwiedersehen: Nun verurteilte das Landgericht Leipzig ein mutmaßliches Mitglied einer Betrügerbande zu einer Haftstrafe von mehr als drei Jahren. Der 35-jährige Eduard V. hat sich nach Überzeugung der Kammer des gewerbsmäßigen Bandenbetrugs in sieben Fällen schuldig gemacht.
Über den Ausgang des Prozesses hatte zunächst die Leipziger Volkszeitung berichtet. Seit August stand der 35 Jahre alte Eduard V. vor dem Leipziger Landgericht: Die Generalstaatsanwaltschaft warf dem gebürtigen Ukrainer, einem Lehrer und Wirtschaftsfachmann, in ihrer Anklage 55 Fälle vor, an denen er beteiligt gewesen sein soll.
Schaden wohl im Millionenbereich
Die Ankläger gingen davon aus, dass sich Eduard V. mit weiteren Personen zu einer Gruppe zusammengetan hatte, die spätestens ab November 2019 über professionell wirkende Internet-Seiten diverse Plattformen zur Geldanlage bewarb. Über Callcenter im serbischen Belgrad und auf Zypern habe man die ahnungslosen Opfer zu Einzahlungen bewegt, die man dann einfach einbehalten und nie investiert habe.
Eduard V. soll nach Kenntnis der Ermittler zwischen November 2019 und April 2021 von Belgrad aus unter Tarnnamen wie „Walter Schulze“ operiert und sich um die „Kundenbetreuung“ gekümmert haben. Der Ukrainer habe ein monatliches Festgehalt bezogen und außerdem 125.000 Euro aus den 55 Fällen erhalten, in denen er beteiligt gewesen sein soll, hieß es in der Anklage. Im Zuge komplexer Ermittlungen war der Verdächtige vor gut einem Jahr auf Zypern gefasst worden.
Der Schaden allein in Deutschland wird auf 14 Millionen Euro geschätzt. Im Januar 2021 soll ein Tatopfer aus Leipzig im Glauben an ein gutes Investment kurz hintereinander mehrere zehntausend Euro verloren haben.
Verteidigung hat Rechtsmittel eingelegt
Am Ende des Prozesses hatte die Generalstaatsanwaltschaft drei Jahre und vier Monate Gefängnis für Eduard V. gefordert, die Verteidigung drei Jahre. Das Urteil der Kammer lautete schließlich auf drei Jahre und zwei Monate. Die Anwälte des Verurteilten haben mittlerweile Revision gegen die Entscheidung eingelegt.
Schon zu Prozessbeginn kritisierte die Verteidigung Unklarheiten in der Anklage. Ihr Mandant sei ein einfacher Telefonist gewesen und habe keine tieferen Einblicke in die Strukturen des Netzwerks gehabt, hieß es. Nun wird der Bundesgerichtshof das letzte Wort haben, ob das Urteil rechtskräftig wird.
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