Mit einem Messer ging er laut Anklage im vergangenen August in einer Reudnitzer Wohnung auf seine Ex-Freundin Susann K. und später den gemeinsamen Sohn los, verletzte die 42-jährige Frau tödlich, während das 10 Jahre alte Kind knapp überlebte. Nun scheint der Prozess gegen Nick W. (37) unter anderem wegen Mordes und versuchten Mordes sich seinem Ende zu nähern.
Dies teilte das Leipziger Landgericht am Donnerstag auf LZ-Anfrage mit. Geplant sind nach jetzigem Stand noch zwei Verhandlungstermine, dann ist möglicherweise auch mit einer Urteilsverkündung zu rechnen.
Angeklagter bestreitet geplante Tat
Wie berichtet, soll der 37 Jahre alte Nick W. am späten Abend des 18. August 2025 seine Ex-Partnerin Susann K. in deren Wohnung in der Fritz-Hanschmann-Straße aufgesucht und nach einem Wortgefecht mit einem Messer attackiert haben. Nachdem die schwer verletzte Frau durch ein Fenster aus der Erdgeschosswohnung geflüchtet war, habe der Angeklagte seine Aggression auf den eigenen Sohn gelenkt und ihn ebenfalls mit einem Messer angegriffen, später wurden 14 Stiche gezählt.

Während der 10-Jährige nach mehr als fünfstündiger Not-OP überlebte, starb dessen Mutter Susann im Krankenhaus mit nur 42 Jahren an den Folgen des Angriffs. Der unter anderem wegen Mordes und versuchten Mordes angeklagte Nick W. soll laut Staatsanwaltschaft aus Rache über die von Susann K. ausgesprochene Trennung gehandelt haben. Er selbst hat seine Verantwortung vor Gericht grundsätzlich eingeräumt, bislang aber eine gezielte Tatplanung bestritten.
Er überlebte knapp: Sohn des mutmaßlichen Mörders kämpft immer noch mit traumatischer Erinnerung
Im Prozess sagte zuletzt unter anderem auch die Mutter des Angeklagten als Zeugin aus. Über den aktuellen Zustand ihres kleinen Enkels, der nun ohne Eltern aufwachsen muss, meinte die 57-Jährige, dass der Junge auch heute noch sichtbare Narben am Körper trage. Er sei nach dem traumatischen Erlebnis in therapeutischer Behandlung. Äußerlich habe sich das Kind erholt, tue das, was ein Junge seines Alters gern tut: Zocken, sich mit Freunden treffen, Fußball und Tischtennis spielen.
Doch nach wie vor kämpfe das Kind mit Albträumen, rede kaum über das Erlebte. Während der 10-Jährige anfangs davon sprach, seinen Vater nie wiedersehen zu wollen, äußere er inzwischen, dass er viele Fragen an ihn habe, so die Mutter von Nick W. im Zeugenstand. Anzeichen für eine bevorstehende Gewalttat habe sie bei ihrem Sohn nicht erkannt: Noch am Tag vor dem Verbrechen habe Nick sie besucht, seiner Mutter am Sonntag, dem 17. August, auf dem Balkon erzählt, dass Susann einen neuen Mann kennengelernt hätte.
Die 42-Jährige, die er seit 2011 kannte, sei seine erste Freundin überhaupt gewesen, die Beziehung habe sich schwierig und wechselhaft gestaltet. „Er hat sich über die Jahre damit arrangiert.“ Von dem Gewaltverbrechen erfuhr die Zeugin kaum mehr als 24 Stunden später in der Nacht zum 19. August via Social Media, hegte eine böse Vorahnung, um wen es sich bei Täter und Opfern handeln könne.
Dass Nick W. mit der Absicht, Susann und seinem Kind etwas anzutun, in deren Wohnung gegangen sei, sei für sie auch heute noch unvorstellbar, erklärte die Mutter des mutmaßlichen Mörders.
Nick W. gilt laut Gutachten als voll schuldfähig
Dieser selbst hatte angegeben, er habe lediglich eine Aussprache mit Susann angestrebt und sie deswegen aufgesucht. Ihr gewaltsamer Tod sei eine Art Unfall, weil er sie mit dem Messer getroffen haben will, als er eine Tür ins Kreuz bekam und gestolpert sei, so seine Tatversion. An den Angriff auf seinen Sohn, der bereits im Bett lag, habe er keine Erinnerung mehr.
Nick W. droht aktuell lebenslange Haft: Ein psychiatrisches Gutachten befand den 37-Jährigen nach Gerichtsangaben für voll schuldfähig, sah keine Hinweise auf eine psychopathologische Störung, welche die Steuerungsfähigkeit beeinträchtigt haben könnte. Eine Sicherungsverwahrung käme jedoch nicht in Betracht, weil bei Nick W. keine gewohnheitsmäßig verwurzelte Gewaltbereitschaft vorliege, so der forensische Psychiater.
Der Prozess soll am 20. März fortgesetzt werden, eventuell beginnen dann die Plädoyers von Staatsanwaltschaft, Nebenklägern und Verteidigung. Ein Urteil könnte am 2. April fallen.
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