Dieses Verbrechen sorgte im Spätsommer 2025 für Erschütterung: Nick W. attackierte laut Anklage seine Ex-Partnerin Susann K. (42) mit einer Vielzahl von Messerstichen und stach anschließend auf seinen eigenen Sohn ein. Der 10-Jährige überlebte den Angriff knapp, seine Mutter starb. Am Donnerstag verurteilte das Landgericht Leipzig den Täter unter anderem wegen heimtückischen Mordes aus niedrigen Beweggründen.
Während der einstündigen Urteilsbegründung saß er völlig starr neben seiner Anwältin, die Arme angewinkelt, ließ nach außen keine Regung erkennen: Wegen Mordes, gefährlicher Körperverletzung und schwerer Misshandlung von Schutzbefohlenen verurteilte die 2. Kammer des Leipziger Landgerichts den Angeklagten Nick W. zu einer lebenslangen Gesamtsfreiheitsstrafe, stellte dazu eine besondere Schwere der Schuld fest. Damit kann der 37-Jährige auch bei guter Führung nicht damit rechnen, nach 15 Jahren auf Bewährung freizukommen.
Messerangriff auf Ex-Partnerin und Sohn
Die Kammer sah es als erwiesen an, dass der strafrechtlich bisher unbescholtene Nick W. am späten Abend des 18. August 2025 seine Ex-Lebenspartnerin Susann K. aufgesucht hatte, gewaltsam in deren Wohnung in der Reudnitzer Fritz-Hanschmann-Straße eingedrungen war und die Frau im Flur unvermittelt mit einem Messer attackiert hatte. In der Wohnung hielt sich zu diesem Zeitpunkt auch der potenziell neue Freund von Susann K. auf.
Nachdem die schwer verletzte Susann K. durch einen Sprung aus dem Fenster der Erdgeschosswohnung auf den Bürgersteig geflüchtet war, stach Nick W. laut Gutachten 14 Mal auf seinen verängstigten Sohn ein, der bereits im Bett des Kinderzimmers lag. Während das 10 Jahre alte Kind nach einer fünfeinhalbstündigen Notoperation in der Uniklinik überlebte, brach Susann K. auf der Straße zusammen, erlag später den Folgen ihrer massiven Stichverletzungen.
Gericht geht von Heimtücke und niedrigen Beweggründen aus
Nick W. hatte seine Verantwortung im Prozess eingeräumt, den Tod der Ex-Partnerin jedoch als Folge eines Unfalls dargestellt, während er bei dem Angriff auf seinen Sohn von einem Blackout sprach. Susann K. habe er an dem Abend aus Sorge um ihren Kreislauf aufgesucht und ein Gespräch mit ihr gewollt. Diese Darstellung nahm ihm die Strafkammer nicht ab: „Wir gehen davon aus, dass die Tötungsabsicht schon potenziell vorhanden war, als Sie dorthin gefahren sind“, hielt der Vorsitzende Richter Michael Dahms dem Angeklagten entgegen.
Sein Aussageverhalten im Prozess zum Sachverhalt sei widersprüchlich und unglaubhaft gewesen. Nick W. erkannte, dass das Ende seiner jahrelangen, schwierigen Beziehung zu Susann K. unausweichlich war, und habe der Frau kein selbstbestimmtes Leben zugebilligt, in dem er keine Rolle mehr spielte, führte der Vorsitzende zum Tatmotiv aus. Dies erfülle das Mordmerkmal der niedrigen Beweggründe, zudem habe die ermordete Susann mit keinem Angriff rechnen können. Ein Mordversuch zum Nachteil des Kindes, von dem die Anklage ausging, sei Nick W. rechtlich allerdings nicht nachzuweisen.
Nebenklage erleichtert, Verteidigung kündigt Revision an
In der Gesamtstrafenbildung fiel dies jedoch nicht ins Gewicht, da Nick W. aufgrund einer festgestellten besonderen Schwere der Schuld voraussichtlich ohnehin deutlich länger als 15 Jahre hinter Gittern verbringen wird. Die besondere Schwere der Schuld kommt bei lebenslanger Haft zusätzlich zur Anwendung, wenn Verbrechen sich beispielsweise hinsichtlich Tatmotiv, Begehungsweise oder Opferzahl von vergleichbaren Taten abheben.
Das Strafmaß entsprach der Forderung von Oberstaatsanwalt Ulrich Jakob und der Nebenklage, die Verteidigung hatte auf zehn Jahre Haft unter anderem wegen Totschlags plädiert. Nick W.s Anwältin Andrea Liebscher kündigte nach der Urteilsverkündung Revision an.
Nebenklagevertreterin Antonia Sturma zeigte sich auf Nachfrage der LZ erleichtert, dass die Kammer dem Sachverhalt juristisch weitgehend so gefolgt war, wie er sich aus ihrer Sicht darstellte. Für ihre Mandantinnen sei es aber nach wie vor eine Belastung, nicht zu wissen, warum ihre Tochter und Schwester brutal sterben musste. Der Angeklagte habe mit seiner erlogenen Tatversion nichts zur Aufklärung beigetragen.
Belastungszeuge aus dem Knast heraus bedroht
Der Prozess gegen Nick W. hatte am 13. Februar begonnen und sich zuletzt leicht verzögert, weil herauskam, dass ein Zeuge durch einen Anruf aus der JVA Leipzig massiv bedroht worden war. Unter anderem wurden dem Mann die Worte entgegengeschleudert, er möge die Tür besser nicht öffnen, wenn es zweimal klingelt.
Beim Betroffenen handelt es sich um den neuen Freund der Ermordeten, der sich zum Tatzeitpunkt in der Wohnung aufhielt und Nick W. in der Gerichtsverhandlung schwer belastet hatte. Der 43-Jährige ist bis heute traumatisiert und in psychologischer Behandlung, verstellt seine Wohnungstür aus Angst vor Eindringlingen mit Möbeln.
Als Anrufer wurde ein Mithäftling von Nick W. identifiziert. Das Gericht geht davon aus, dass dieser seinen Knastkumpel zu dem Drohanruf animiert haben könnte.
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