Nachdem ein Bewohner der Asylunterkunft in Dölzig nahe Leipzig die hygienischen Zustände in der Einrichtung kritisiert hatte, wurde er nach Chemnitz verlegt. Nun ist er offenbar zurück in Dölzig. Das Oberverwaltungsgericht Bautzen klärt unterdessen darüber auf, wo und mit wem man sich außerhalb der Wohnung bewegen darf. Die L-IZ fasst zusammen, was am Dienstag, den 7. April 2020, in Leipzig und Sachsen wichtig war.

Der in der vergangenen Woche von der Erstaufnahmeeinrichtung in Dölzig nach Chemnitz verlegte Geflüchtete ist offenbar zurück in seiner Unterkunft nahe Leipzig. Das teilte der sächsische Flüchtlingsrat heute Nachmittag mit.

Nachdem sich der Mann in einem MDR-Beitrag kritisch zu den hygienischen Zuständen in Dölzig geäußert hatte, wurde er in eine Unterkunft für erkrankte und behinderte Menschen verlegt. Er selbst bezeichnete die Maßnahme als „Bestrafung“; die Landesdirektion Sachsen nannte „medizinische Gründe“. Eine am Nachmittag an die Landesdirektion gerichtete Anfrage zu den Hintergründen der erneuten Verlegung blieb bislang unbeantwortet.

Neuigkeiten gibt es auch zu der Aufnahmeeinrichtung in der Leipziger Max-Liebermann-Straße. Diese befand sich wegen zweier Coronafälle wochenlang unter Quarantäne. Die beiden Betroffenen sind nun wieder gesund; weitere Fälle gab es nicht. Die Landesdirektion dankte heute allen Mitarbeiter/-innen und Bewohner/-innen für ihr vorbildliches Verhalten, das eine weitere Ausbreitung verhindert habe.

Gericht erklärt das Wohnumfeld

Die Nachricht des Tages kam heute vom Oberverwaltungsgericht in Bautzen. Dieses hat anlässlich eines Eilantrags gegen die sächsische Corona-Verordnung etwas genauer festgelegt, wo und wie man sich im Freien bewegen darf.

Demnach sei unter dem „Umfeld des Wohnbereichs“ ein Bereich gemeint, der üblicherweise zu Fuß oder mit dem Fahrrad erreicht werden könne. Laut Gericht sind das etwa zehn bis 15 Kilometer. Zudem sei es erlaubt, Menschen mit körperlichen Einschränkungen zu begleiten oder sich mit einer weiteren Person außerhalb des eigenen Haushalts zu treffen, wenn man allein lebt oder aus „Gründen der psychischen Gesundheit“ eine Vertrauensperson benötigt.

Damit könnten unter anderem Personen gemeint sind, die aktuell unter häuslicher Gewalt leiden. Um diese Menschen auch professionell stärker zu unterstützen, will Sachsen nun 540.000 Euro zur Verfügung stellen. Das Geld soll investiert werden, um räumliche Kapazitäten auszubauen, mehr Personal einzustellen und die technische Ausstattung für telefonische und Online-Beratung zu verbessern.

Jung fordert erneut Hilfe für Kommunen

Leipzigs Oberbürgermeister Burkhard Jung (SPD), der zugleich Präsident des Deutschen Städtetages ist, hat heute gegenüber der DPA seine Forderung nach einem „Rettungsschirm“ für Kommunen bekräftigt (via Welt). Laut Jung werden die Einnahmen aus der Gewerbesteuer – der wichtigsten Geldquelle für Kommunen – in diesem Jahr um mindestens zehn Prozent sinken. Auch andere städtische Einrichtungen wie Bibliotheken, Schwimmbäder und Theater seien erheblich betroffen.

Unterdessen kündigte der Landesverband des Hotel- und Gaststättenverbandes eine Plakataktion mit drei zentralen Forderungen an: Senkung der Mehrwertsteuer auf sieben Prozent, Zuschüsse für Betriebe auch mit mehr als zehn Mitarbeiter/-innen und ein erhöhtes Kurzarbeitergeld für die Angestellten. Die Plakate sollen ab Mittwoch landesweit an tausenden Gastronomiebetrieben zu sehen sein.

Sächsische Schüler/-innen, die in wenigen Wochen ihr Abitur ablegen sollen, wenden sich derweil mit einer Petition an die Landesregierung. Sie fordern, den Termin zu verschieben, da es aktuell noch zu viele Unsicherheiten und offene Fragen gebe.

Was heute außerdem wichtig war: Ein sächsischer Polizist hat offenbar ein Foto im Internet veröffentlicht, auf dem er gemeinsam mit Rechtsradikalen zu sehen ist. Laut taz handelt es sich dabei um einen Polizisten, der vergangenes Jahr bereits auf einem Foto mit Mitgliedern des „Imperium“-Kampfteams zu sehen war. Der Beamte habe nun eine „aktenkundige Pflichtenmahnung“ erhalten.

Freizeitaktivitäten in Coronazeiten: 15 Kilometer Umkreis laut OVG Bautzen

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