Bündnis 90/Die Grünen Sachsen sieht durch das Urteil im Fall Waldschlösschenbrücke die Belange des Umweltschutzes erheblich gestärkt. Das Gericht hatte entschieden, dass die Brücke zum Teil ein Schwarzbau ist. Dazu erklärt Jürgen Kasek, Landesvorsitzender von Bündnis 90/Die Grünen Sachsen: „In Übereinstimmung mit der europäischen Rechtssprechung, ist durch das Urteil klar gestellt, dass grundsätzlich eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchzuführen ist, wenn ein Bauprojekt natürliche Lebensräume sowie wildlebende Tiere und Pflanzen beeinflussen könnte. Damit werden auch an die unteren Bauaufsichtsbehörden andere Anforderungen gestellt und der Naturschutz ist deutlich stärker zu berücksichtigen.

Grundlegend ist dabei, dass solche Bauvorhaben nur fortgesetzt werden dürfen, wenn eine Verschlechterung der Lebensräume und eine Störung von Arten ausgeschlossen ist. Beides dürfte bei der Waldschlösschenbrücke nicht der Fall sein.

In seinem Urteil hat das Verwaltungsgericht zwar keine Frist gesetzt um die fehlenden Prüfungen nachzureichen und formelle Fehler so zu korrigieren. Die Stadt Dresden ist jedoch dazu aufgefordert, umgehend damit zu beginnen. Andernfalls droht eine Nutzungsuntersagung nach § 80 SächsBO, da rechtskräftig die formelle Rechtswidrigkeit der Brücke festgestellt ist.

Nicht zuletzt ist das Urteil eine deutliche Klatsche für die Befürworter der Brücke. Es zeigt, dass das Interesse des Umweltschutzes stets höher zu gewichten ist als das Interesse Weniger.“

Das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts

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