Es ist wie im Vorjahr: Die Stadt verkündet, es werde keine Motorboot-Erlaubnis für den Floßgraben geben. Dann hört man's munkeln: RANAboot hat doch wieder eine Erlaubnis bekommen. Die Stadt bestätigt. Und auf einmal sieht auch die rabiate Unterwasserpflanzen-Mähaktion im Floßgraben im Februar ganz anders aus. Der Ökolöwe hat Widerspruch eingelegt.

Und immer seltsamer wirkt die Leipziger Genehmigungspolitik für den Floßgraben. Denn glaubwürdig ist es nicht, wenn die Stadtverwaltung – entgegen der eigenen Ankündigung – doch wieder eine Durchfahrgenehmigung für den Floßgraben erteilt. Und das auch noch außerhalb der freigegebenen Nutzungszeiten für die Allgemeinheit. Das ist mehr als nur eine Extra-Wurst.

Erst recht vor dem Hintergrund, dass die Umweltverbände zu ihrem Widerspruch gegen die Genehmigung zuletzt deutlich Recht bekamen. Doch nun hat die Stadt per 1. Mai der Firma RANAboot GmbH doch wieder eine Sondergenehmigung für Motorbootsfahrten im hoch sensiblen Flüsschen zwischen Pleiße und Cospudener See erteilt.

“Und das obwohl hier gleich zwei sehr kostbare Besonderheiten des Leipziger Auwalds zu finden sind: ein Unterwasserlebensraum, in dem der streng geschützte Bitterling noch vorkommt sowie sehr klares Wasser, an dessen ungestörten Ufern der Eisvogel seine Jungen aufzieht”, kritisiert der Ökolöwe Leipzig. “Zu dessen Schutz war 2006 auch ein europäisches Vogelschutzgebiet festgelegt worden und seit März gilt eine Allgemeinverfügung der Stadt Leipzig, welche die Befahrung mit Motorbooten ausdrücklich ausschließt. – Doch Jahr ein Jahr aus dürfen die RANA-Boote allen Naturschutzgesetzen zum Trotz den Floßgraben hoch und runter schippern. In diesem Jahr sogar außerhalb der allgemeinen Nutzungszeiten, an die sich Kanuten und Paddler halten müssen.”

„Mit der Sondergenehmigung für das RANA-Boot verstößt Leipzig gegen die eigene Allgemeinverfügung und jegliches Naturschutzrecht. Daher hat der Ökolöwe heute Widerspruch eingelegt”, kommentiert Anja Werner vom Ökolöwen den neuerlich notwendig gewordenen Schritt des Leipziger Umweltvereins. “Aufgrund der auch in der Vergangenheit stattgegebenen Widersprüche sind wir zuversichtlich, dass wir auch dieses Jahr die Motorbootbefahrung des Floßgrabens abwenden können. Schade ist nur, dass es jedes Jahr aufs Neue erst dazu kommen muss, damit die Stadt die geltenden Naturschutzgesetze und ihre eigene Allgemeinverfügung einhält.”

Und besonders kritisch sieht der Ökolöwe in diesem Zusammenhang die Mäharbeiten im Februar: “Damit die Bootsschrauben ungestört drehen können, war bereits im Februar die seltene Unterwasservegetation aus dem Floßgraben entfernt worden. Das stellt infrage, ob sich der seltene Bitterling so noch erfolgreich vermehren kann. Denn er braucht die Muscheln, die an den Pflanzen anheften, sowohl zur Auslösung des Balzverhaltens als auch zur Eiablage. Sind die Pflanzen weg, sind es die Muscheln auch und damit womöglich bald auch der Bitterling. Vom Eisvogel ist den Leipzigern sicherlich längst bekannt, dass er nach der Aufwirbelung der Sedimente durch die Bootsschraube keine Chance mehr hat, seine Beute zu erjagen und die Jungen zu versorgen. Ganz abgesehen von dem Lärm, den die Motorboote mitsamt Touristen verursachen und der den scheuen Vogel zur Flucht zwingt.”

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